R
Rotkaeppchen
Guest
Die Abmahnpraxis finde ich rechtstaatlich betrachtet katastrophal, obwohl die gerichtlich festgesetzte Obergrenze von 100,-€ bei Erstdelikt sinnvoll ist. Warum glauben viele Internetuser, dass sie ein Recht auf freie Nutzung von Produkten anderer haben? Wer sich extra Software besorgt, weiss was er macht und weiss, dass es verboten ist. Eine Bestrafung an sich geht in Ordnung.Jetzt ist Ihre Meinung gefragt
Stellt Euch vor, ich würde in Eure Wohnung gehen und die immer dann nutzen, wenn Ihr nicht da seit. Wo ist das Problem, stört Euch doch gar nicht. Würde Ihr die Polizei einschalten oder das als ganz normal empfinden?
Es ist diffizil. Das Angebot ist oft nicht strafbar, weil z.B. außerhalb der EU Gerichtsbarkeit eingestellt, die Nutzung innerhalb der EU ist aber verboten. Früher z.B. durfte man Radarwarner kaufen, aber nicht benutzen. Auch das ist kein Widerspruch, weil diese Geräte außerhalb Deutschlands angewendet werden durften.Das denke ich mir jeden Tag ... illegale Angebote nutzen ist strafbar, aber illegale Sachen überhaupt erst anbieten...das juckt öffentlichkeitswirksam niemanden. Pirate Bay mal außen vor.
btw: Ich hab von der Seite auch noch nie was gehört.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
. Pirate Bay mal außen vor.
).