AW: Nächstes Urteil im Fall kino.to: Streams sind unerlaubte Vervielfältigung
solange es keine VERNÜNFTIGE und kosten"günstige" alternative zu kino.to und co. gibt, wird es immer seiten dieser art geben.
ich habe schon länger ein vermarktungssystem für medien im sinn, das aber bisher bekannte vertriebswege völlig auf den kopf stellt.
der aufschrei der "GELDVERDIENER" an werken wie toy story 15 oder ice age 55 interessiert mich da herzlich wenig.
ich bräuchte die großen konzerne für filme, internetprovider, kinobetreiber und die GEZ nur 1 tag an einem tisch, eine AK 47 als diskussionsgrundlage (keiner geht ohne meine erlaubnis, ich rede, alle andern schweigen!)...
ich träume schon wieder.
aktuelle angebote wie IP-TV gehen schon in die richtige richtung. wenn ich mal lust hab stell ich meine idee mal online... irgendwie. vorher rede ich aber mit meinen anwälten... lasse patentrechte und so scheiß prüfen.
schließlich will ich reich werden mit meiner idee
zum thema "Streams sind unerlaubte Vervielfältigung":
technisch gesehen hat dieser richter den durchblick. man muss nunmal eingestehen, dass ein stream auch nur ein "kopiervorgang" darstellt. man kann den inhalt beim "kopieren" (streamen) anschauen, mit entsprechender software und kenntniss, sogar dauerhaft speichern.
jedoch vergessen all diese fusselköppe den grund für die nutzung dieser dienste. die intension einen stream zu nutzen, anstatt ins kino zu gehen, findet keine beachtung!
beispiele?
arbeitslos! kein auto! arbeit und auto aber zu wenig, um es sich leisten zu können! keine ZEIT! klingt alles banal?
ich würde gerne regelmäßig ins kino fahren um neue filme dort zu schauen. mir fehlt das geld und das auto. rest ist vorhanden: zeit, freundin, internet... ich könnte wirklich reich werden mit dieser idee... hmm...