Monitoraustausch von Benq

push@max

Volt-Modder(in)
Hi Leute

Ich habe heute für meinen 19" Benq FP93G X ein Austauschmonitor bekommen, weil der alte Bildschirm ein Tinnitus-Artiges Geräusch von sich gab und nach einer Weile ging das richtig auf die Nerven, erst als ich hinten den Stecker zog, wurde es ruhig. Über Nacht musste der Stecker draußen bleiben, weil man sonst nicht einschlafen konnte.

Nach zwei Wochen Wartezeit hab ich dann heute endlich das Austauschgerät bekommen, der alte wurde sofort mitgenommen. Als ich den neuen Bildschirm ausgepackt habe, dachte ich, mich trifft der Schlag!. Die Bildfläche war vom reinigen total verschmiert, der Power-Knopf schon ausgeleiert, die oberen beiden Ecken und die Kante oben teilweise verkratzt, teileweise ist der Lack abgeschürft, dann war der Monitor bereits geöffnet, weil unten das Gehäuse beschädigt wurde, an den Stellen, wo man ihn aufmacht.

Ausserdem hatte der Rahmen schon einen gelben Farbstich und die Gumminoppen vom Standfuß waren vom Schmutz schon braun. Dann ist da eine Klammer für die Kabelführung rausgerissen und teilweise gibt es überall braune Schmutzflecken.

Ich geh davon aus, dass ich einen Monitor bekommen habe, der bereits von jemanden zur Reperatur geschickt wurde und ich dann einen reparierten bekommen habe.

Mein alter sah nach 1 1/2 Jahren aus wie neu und ich bekomm jetzt so ein gebrauchten Sche**.

Achja, das ist bereits mein zweiter Austauschmonitor, nachdem der erste einfach nicht mehr anging, da hab ich aber einen Nagelneuen bekommen, innerhalb von 4 Tagen. Hab mich sofort wieder an den Kundenservice gewendet...hoffentlich bekomm ich die Kohle wieder, weil nach 2 Defekten und 2Wochen Wartezeit hab ich einfach kein Bock mehr auf Benq, die halten nichtmal 2 Jahre am Stück! Das Produktionsdatum des Austauschmonitors ist Januar 2006 und ist somit älter, als der Bildschirm, den ich vorher hatte.
 
Das ist leider normal, dass man da in der Regel gebrauchte, reparierte Modelle bekommt. Und mit etwas Pech halt ein älteres Modell, womöglich noch aus einem Büro etc.
Geiz ist eben nicht nur beim Preis geil, sondern auch bei der Garantie. :wall:
 
Ich will den jetztigen Monitor auf keinen Fall behalten, hab ja angefragt, ob es möglich ist das Geld zurück zu bekommen, muss jetzt noch auf die Antwort warten.

Wenn nicht, dann sollen sie meinen Defekten reparieren und ihn mir zurückschicken und den hier können sie gern wieder haben und an ein Büro schicken. Ich passe nicht umsonst schön auf meine Geräte auf (Staubwischen ;)), damit ich nach der Reperatur da irgendeinen "ausgelutschten" Ersatzbildschrim bekomm.

Werd euch auf dem Laufenden halten...
 
Ist leider wirklich inzwischen Standart, dass man gebrauchte reparierte Geräte wieder zurück bekommt. Ist bei MS mit den XBoxen nicht anders. Wenn man allerdings so ein Gerät zurückbekommt, dann sind Zweifel über die Firma mehr als angebracht.
 
Wie stehen die Chancen, dass ich mein Geld zurückbekomme?

Ich fass nochmal zusammen, also das war bereits der zweite Monitor der kaputt gegangen ist und nun müsste ich diesen auch wieder zurückschicken und erneut einen Neuen bekommen.

Wann bekommt man das Geld zurück? Ich bin schon mittlerweise sicher, dass der neue Monitor wieder kaputt geht, nur dass dann die Garantie rum ist und ich auf dem Mist sitzen bleibe.:(

Vor ein paar Jahren hab ich nach 2 Reperaturen und einem wiederholten Defekt das Geld für ein Lenkrad wiederbekommen.


EDIT: Habe heute eine Mail vom Kundenservice von Benq bekommen, in der steht, dass mein alter Monitor repariert wird und ich ihn zurück bekomme. Na immerhin bleib ich dann nicht auf dem hier sitzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, also vom Vertrag wirst Du noch nicht zurücktreten können, da der Händler dreimal die Möglichkeit hat nachzubessern und bei dir ist es ja jetzt das zweite Mal.
Das du ein bereits reparierten Monitor zurück bekommst und nicht deinen eigenen, ist normal, allerdings zum vorteil des kunden, da so lange reperaturzeiten verhindert werden.

das du jetzt ein mangelhaftes gerät bekommen hast, ist natürlich nicht in ordnung, nimm am besten mit benq kontakt auf, da werden die dir sicherlich ein anderes gerät zukommen lassen.
 
Naja, also vom Vertrag wirst Du noch nicht zurücktreten können, da der Händler dreimal die Möglichkeit hat nachzubessern und bei dir ist es ja jetzt das zweite Mal.
Der Händler bessert garnichts nach. Händler wäre für Gewährleistung zuständig, bzw. Sachmängelhaftung zum Kaufzeitpunkt (zumindest die ersten 6 Monate lang, danach wirds schwierig mit Beweisführung).
Hier in diesem Falle geht es um Herstellergarantie direkt von Benq, und das ist eine rein kulante, nicht gesetzlich geregelte Leistung, da können die machen was sie wollen und der Kunde hat nichts mitzuentscheiden, afaik.
Welche Rechte man hat, steht in den Garantiebestimmungen, und nur an diese muss der Hersteller sich halten.

Ich würde auch mal Benq kontaktieren und monieren, dass das Gerät vom Zustand her viel schlechter ist als das defekte eingeschickte, die lassen ja eventuell mit sich reden und tauschen es erneut. Denn im Normalfall will ein Hersteller ja zufriedene Kunden, die auch in Zukunft die Marke kaufen...
 
Ich hab heute meinen juristischen Tag. Achtung Jura Kram nachfolgend.

Meines erachtens ist zwischen dir und BenQ eine Art Reparaturleistungsvertrag entstanden. Es spielt dabei keine Rolle, ob du dafür was bezahlst oder nicht. Es spielt weiterhin keine Rolle, dass der eigentliche Kaufvertrag mit einem Dritten (der Händler) besteht. Die Reparaturleistung hat da erstmal nichts mit zu tun.

Für diese Art Vertrag braucht es zwei Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Mit dem Versenden deines Monitors hast du ein Angebot gemacht, den BenQ dir dann Reparieren und Austauschen soll. Mir der Reparatur (oder einer Bestätigung zur Reparatur) hat BenQ das Angebot angenommen (Annahme). Der Vertrag ist zu Stande gekommen.

Worauf ich eigentlich hinaus will. Durch den Vertrag entstehen Rechte und Pflichten.

Da es scheinbar Verkehrssitte (wichtiger Begriff!) ist, dass BenQ dir irgendeinen Monitor wieder zurückschickt (in dem Fall irgendein FP93 GX). könnte eine Gattungsschuld (WICHTIG! > Wikipedia nachgucken) vorliegen.

Im BGB steht §243 Absatz 1. "Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten"

Leider ein Begriff der Auslegungssache ist. Ich würde das so interpretieren. Wenn du 10 gleiche Monitore nebeneinander stellst. Darfst du keine Unterschiede sehen, zwischen diesen 10. Da der Monitor, den du beschrieben hast offensichtliche Mängel hat (Äußere Verschmutzung) ist dies keine Sache mehr von "mittlerer Art und Güte". Und somit eine Schlechtleistung.

Heißt du kannst das Ding wieder zurückschicken. Ohne Probs. Und wenns Stress gibt. Mail denen das, was ich geschrieben hab.
 
Heißt du kannst das Ding wieder zurückschicken. Ohne Probs. Und wenns Stress gibt. Mail denen das, was ich geschrieben hab.
Hast du mal wegen Garantiebedingungen in dem Zusammenhang gesucht? Weil wenn er da Garantie in Anspruch nimmt, gelten die ja. Und falls da drinsteht, dass Benq sich verpflichtet, ein funktionstüchtiges Gerät in gebrauchtem Zustand als austausch zu liefern, hätten die ihren Teil erfüllt. Wird bestimmt schwammig genug formuliert sein, dass die Dinger aussehen dürfen wie Sau, solange sie laufen. :ugly:

Aber ein Versuch schadet nichts, evtl. tauschen die den ja auch nochmal einfach auf Kulanz aus. Es ist ein Unternehmen, und für gewöhnlich wollen die zufriedene Kunden. Man sägt ja nicht an dem Ast auf dem man sitzt
 
Vielen Dank @Pokerclock für den juristischen Einblick :)

Habe noch am Liefertag des Austauschgerätes sofort eine E-Mail an Benq geschrieben, in der stand, dass das Gerät aufgrund der äußeren Gebrauchsspuren inakzetabel ist und ich aufgrund dessen und den zwei defekten Geräten davor vom Kaufvertrag zurücktreten möchte oder mein defektes Gerät rapariert zurück will.

Hab dann eine Mail bekommen, dass mein defekter Monitor repariert wird und ich ihn wiederbekomme und der hier wieder zurückgeht.
 
Die Garantiebedingungen von BenQ wären in dem Fall AGB. Diese "für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen" (§305 I BGB). Soweit so gut. Aber jetzt kommt es.

Im §307 BGB (Inhaltskontrolle) steht was interessantes. Selbst wenn es eine solche Klausel gibt (Klauselverbote beachten §308/309 BGB!!!) könnte diese unwirksam sein. Ich zitiere den 307er.

"Satz1, Bestimmungen in AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders [anm. von mir: also der Kunde] entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Satz2, Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Heißt, wenn in deren AGB nicht ausdrücklich drinsteht, dass sie ein gebrauchtes Gerät mit evtl. Mangelerscheinungen liefern. Bist du als Verbraucher fein drausen, weil die AGB dann unwirksam wird.

Außerdem müssen AGB deutlich vor dem eigentlichen Vertragsabschluss lesbar/sichtbar gemacht werden. Er muss also irgendein Häkchen gemacht haben oder irgendwas anderes schriftlich gesehen haben. Das ist Pflicht! (§305 II BGB)

Und noch geiler ist. Selbst wenn sie eine solchen Passus hätten wäre dieser gemäß §309 Nr.8 Buchstabe b >>LESEN<< eine Klausel, die verboten wäre. Geil ne. Klauseln für Mängel sind verboten.
 
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Hab heute von Benq eine Mail bekommen, in der stand, dass heute ein Monitor verschickt wurde und das ich diesen zur Mitnahme vorbereiten soll.

Bin mal gespannt, ob die meinen defekten repariert haben und ich ihn zurückbekomme :)

EDIT(5.05): Hab gerade den reparierten Monitor bekommen, an der Seriennummer hab ich festgestellt, dass es sich um meinen alten defekten handelt, also direkt angeschlossen und das Teil summt wie Sau!!

Also ich bin wirklich sprachlos, weil das Gerät überhaupt nicht repariert wurde!, es hat eine kleine Reise gemacht und ist wieder defekt bei mir angekommen.

Werd mich jetzt mal schlau machen, ob ich den Mist endgültig zurückgeben kann und mein Geld bekomme...nie wieder werde ich etwas von Benq kaufen.
 
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