Glaub mir das wird auch Zensursula nicht bestimmen. Da Judikative und Exekutive getrennte und unabhängige Organe des Staates sind (bzw sein sollen).
Die können noch so ein Gesetz beschliessen wenn es nicht rechtens ist kann man das anfechten! Und dann hast du als natürliche Person sehr wohl das in deiner Hand.
Blah, Blah, Blah. Die Legislative ist da um Gesetze zu beschliessen. Und wenn - so haben wirs in der Schule gelernt - eine Gesetzesvorlage im Bundestag beschlossen, im Bundesrat ratifiziert und vom Bundespräsidenten unterschrieben ist - gilt es.
Die Judikative : Ein Einspruch vor dem Bundesverfassungsgericht muss erstmal begründet werden und ein Verfahren erstmal zugelassen werden.
Die Executive hat damit rein gar Nichts zu tun - sie ausführendes Organ. Zoll und Polizei werden natürlich jede Shooterkopie einsammeln und vernichten, die sie finden, sofern die Legislative ihnen das sagt.
Privatpersonen können sowieso keine Gesetze anfechten - im eigentlichen Sinne.
Das nur als kleines Update - um dem Halbwissen entgegen zu wirken.
Noch ein kleines Update :
Es ist gar nicht notwendig, ein Gesetz zu beschliessen - es gibt bereits Mittel und Wege unliebsame Publikationen aller Art verschwinden zu lassen.
1. Indizierung durch die BPS (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) : Das heisst Verbot von öffentlicher Werbung (ja geht bis zur Namensnennung M**** O* H****) , kein Verkauf an Personen unter 18 Jahre, Zuwiderhandlung strafbar.
2. Beschlagnahmung : Verbot von Einfuhr und Verkauf. Beschlagnahmung und Vernichtung von Datenträgern, Zuwiderhandlung strafbar.
Beides passiert tag täglich.