Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu LG Saarbrücken: Domain-Registar kann für Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen werden
Erstaunliches Urteil in Saarbrücken: Die Richter sehen es als angemessen an, dass ein Domain-Registar in Haftung genommen werden kann, wenn eine bei ihm registrierte Webseite Urheberrechtsverletzungen durchführt. Die Kläger und die Musiklobby feiern, Medienrechtler blicken kritisch drein.
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Erstaunliches Urteil in Saarbrücken: Die Richter sehen es als angemessen an, dass ein Domain-Registar in Haftung genommen werden kann, wenn eine bei ihm registrierte Webseite Urheberrechtsverletzungen durchführt. Die Kläger und die Musiklobby feiern, Medienrechtler blicken kritisch drein.
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