Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?

Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?

ich bin dafür das der w-lan-anbieter bzw. hersteller dran ist.....:lol:... die bauen die dinger und rüsten diese mit software etc. aus....dann sollten sie die auch so sicher machen das sowas nicht passiert!
 
AW: Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?

ich bin dafür das der w-lan-anbieter bzw. hersteller dran ist.....:lol:... die bauen die dinger und rüsten diese mit software etc. aus....dann sollten sie die auch so sicher machen das sowas nicht passiert!



ja genau, und musik im radio sollte man auch unterbinden, ist ja schliesslich verleitung zum diebstahl :lol:
 
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Das Wird so ausgehen, dass der Mann, der sein W-Lan netz nicht verschlüsselt hat dafür haften muss, so wie es sich gehört. Wer überhaupt keine Anstrengungen unternimmt sein W-Lan zu schützen, soll sich nicht rausreden können, wenn er dafür haften muss.

Anders sieht es aus, wenn das ganze schon solange her ist, dass noch keiner Gewusst hat, wie das mit der Verschlüsselung geht oder noch bei keinem Normalbürger ein Schutzbedürfnis da war. Denn dann hätte auch ein objektiver Dritter sein W-Lan nicht verschlüsselt.
 
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naja, wer sein WLAN ungesichert lässt, der handelt schon fahrlässig, da eine Verschlüsselung des WLANs recht einfach durchzuführen ist und meistens serienmäßig aktiviert...

bei unverschlüsseltem WLAN ist es ne grauzone, wer sein WLAN verschlüsselt, der kann eig. dann nix dafür, da kann man dem einzelnen jetzt keinen Vorwurf machen, da man ja sein WLAN abgesichert hat. Ist jetzt halt n Streitfall, wenn man sagt bei offenem WLAN haftet man trotzdem nicht, dann kann ja jeder sagen, ich war es nicht, war sonst wer...

was mir jetzt als Frage aufkommt, was passiert wenn jetzt ne Abmahnung kommt, und man im Nachhinein die Verschlüsselung einschaltet und sagt das WLAN war verschlüsselt. es wird in den Routern ja denk ich net gespeichert, ob sie jetzt von da bis da Verschlüsselung hatten...
 
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wie affig.. natürlich sollte er dafür haftbar gemacht werden, wenn er sein wlan nicht verschlüsselt...

wenn ich mein auto irgendwo mit fahrzeugbrief und papiere + schlüssel abstell und nicht abschliess bin ich ja auch der ***** ^^

sowas nennt sich auch "grob fahrlässig"
 
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Es gibt auch soziale Leute, die ihr Netz EXTRA als offenen Hotspot betreiben.
 
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finds ebenfalls ein wenig affig ...

viel leute , egal ob jung oder alt , wissen nichtmal was wireless lan ist und kaufen einen router in dem es automatisch ungesichert eingeschalten ist ..

schon stehen diese blöd da

es sollen also leute für ihre unwissenheit bestraft werden ?

finde ich doch was hmm , lassen wirs ;)
 
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finds ebenfalls ein wenig affig ...

viel leute , egal ob jung oder alt , wissen nichtmal was wireless lan ist und kaufen einen router in dem es automatisch ungesichert eingeschalten ist ..

schon stehen diese blöd da

es sollen also leute für ihre unwissenheit bestraft werden ?

finde ich doch was hmm , lassen wirs ;)

Naja Unwissenheit? Für die Unwissenheit ist man selber Schuld! Wenn man es nicht schaft die Anleitung aufzuschlagen, dann hat man eben Pech gehabt!
Bsp. Beim Audi Q7 darf man bei laufenden Motor das Lenkrad nicht länger als 15 sek. eingeschlagen lassen da sonst die Servotronic kaputt gehen kann... wenn man nun das Handbuch nicht liest und man macht sich die Servotronic kaputt, dann muss natürlich auch der Besitzer dafür haften, da er den Fehler begannen hat und kein anderer...
Wenn man sich etwas zulegt, dann informiert man sich vorher drüber. Wenn man es nicht macht, dann ist man selbst derjenige, der das ausbaden muss.
 
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Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn sowas an nem Hotspot passiert? Muss auch der Hotspot Anbieter für illegale aktivitäten haften??
 
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Naja Unwissenheit? Für die Unwissenheit ist man selber Schuld! Wenn man es nicht schaft die Anleitung aufzuschlagen, dann hat man eben Pech gehabt!
Bsp. Beim Audi Q7 darf man bei laufenden Motor das Lenkrad nicht länger als 15 sek. eingeschlagen lassen da sonst die Servotronic kaputt gehen kann... wenn man nun das Handbuch nicht liest und man macht sich die Servotronic kaputt, dann muss natürlich auch der Besitzer dafür haften, da er den Fehler begannen hat und kein anderer...
Wenn man sich etwas zulegt, dann informiert man sich vorher drüber. Wenn man es nicht macht, dann ist man selbst derjenige, der das ausbaden muss.

Dann darf man also nicht mit dem Q7 in den Alpen fahren oder im Himalaya? Dort hat man sicherlich sehr oft das Lenkrad länger als 15 sek. eingeschlagen.
Sorry is OT aber mich interessiert woher du das hast. 15 Min. kann ich ja verstehen aber 15 Sekunden? Dann wäre die Funktion des Autofahrenes mit der Karre aber nicht erfüllt.
 
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Dann darf man also nicht mit dem Q7 in den Alpen fahren oder im Himalaya? Dort hat man sicherlich sehr oft das Lenkrad länger als 15 sek. eingeschlagen.
Sorry is OT aber mich interessiert woher du das hast. 15 Min. kann ich ja verstehen aber 15 Sekunden? Dann wäre die Funtkion des Autofahrene mit der Karre aber nicht erfüllt.

15 sek sind nur beim volleingeschlagenem Lenkrad... hab schon Erfahrungen gemacht weil ich den Q7 meiner Eltern fürn Snowboard ausflug ausgeliehen hatte... Nach ein paar Minuten driften auf verschneiter Wiese ging die Servopumpe kaputt.. zum Glück Kulanz schaden... jedenfalls habe ich mich gefragt was denn mit der Servo los sein könnte und da hatte ich eben das gefunden mit den 15sek. habe mich auch gewundert...
 
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Bis jetzt mussten schon viele Personen für illegale Aktivitäten über ihr offenes WLAN haften. Von daher wäre das nicht viel neues.

@ Q7: das bezieht sich auf vollen Lenkradeinschlag im Stand, wenn ich das im Internet richtig sehe. Nicht während der normalen Fahrt, wobei man da aufgrund der Dynamik auch nicht voll einschlagen kann. Ist beim A6 wohl auch so. Aber wann benötigt man schon den vollen Lenkradeinschlag. Kann mich nicht daran erinnern, wann ich mal das Lenkrad bis an den Anschlag gedreht und dort auch gehalten habe. Habe aber eh keien Servo :D
 
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Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn sowas an nem Hotspot passiert? Muss auch der Hotspot Anbieter für illegale aktivitäten haften??

naja, der Hotspot Anbieter loggt ja mit, daher weiß er wer was geladen hat, bzw. eher wer wann drin war (ich geh jetzt davon aus, du meinst so öffentliche Bezahl- bzw. Anmeldungs-Hotspots), da wird denk ich recht schnell klar, wer um die Zeit geladen hat. Wie es bei kleinen Hotspots läuft weiß ich nicht...

Bei uns an der Schule müssen wir auch ne Erklärung unterschreiben, dass wir das WLAN nicht für "böse" Zwecke nutzen, wenn wir das WLAN Passwort wollen... Bringt zwar auch nix, da der Code per Mund-zu-Mund-Propaganda weiterverbreitet wird...
 
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Eigentlich ist man bereits laut irgend nem Gesetz verpflichtet, sein WLAN so abzusichern, dass die unbefugte Nutzung durch dritte sicher unterbunden wird. Glaube Telekomunikationsmediengesetz oder sowas müsste das sein.

Das betrifft demnach nicht nur völlig ungesicherte Netze, sondern auch WEP Verschlüsselte, da allgemein bekannt ist dass WEP nicht als sicher anzusehen ist.

Ich sags mal so, für ein ungesichertes Netz mit MAC-Filter brauche ich keine 10s um reinzukommen, ein mit WEP(128Bit) Gesichertes ca 5-10 Minuten und für WEP + MAC-Filter ca 5-10 Min + 10s um die MAC zu faken. Alles natürlich am eigenen Anschluss getestet...:devil:

Also: WPA2 mit AES-Encryption mit 63 zufällig gewählten Sonderzeichen(erweiterter ASCII), etwas ausgefallenem IP-Stamm und DHCP aus. Quasi unknackbar(im Moment).
MAC-Filter kann man sich völlig schenken, denn jemand der ein WLAN hackt, hat eine gültige MAC schon lange bevor er auch nur das erste Zeichen den Keys kennt.

Wer einen Internetanschluss und ein WLAN sein eigen nennt, sollte sich also schon soweit informieren, dass man auf der einigermaßen sicheren Seite ist. Wer das nicht macht, handelt genauso fahrlässig wie jemand der sich ohne Kenntnisse der Materie in einen LKW setzt und einfach losfährt.

mfg
 
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Wie ist das eigentlich bei öffentlichen, ungesicherten Hotspots? Da werden ja dann alle Daten im Klartext übertragen, oder?
 
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Es ist schon unglaublich, welche Müll hier manche verzapfen.
Der eine gibt mit Papis Audi an (seht mal, wie reich wir sind :ugly:), der nächste vergleichts mit LKW-Fahren ohne Führerschein und der dritte redet von grober Fahrlässigkeit!
Der böse Rentner mit WLAN kommt ins Gefängnis, weil irgendein bekloppter Hacker-Nerd seinen WLAN-Anschluss unberechtigter Weise für irgendwelche illegalen Aktivitäten missbraucht hat! Sagt mal, gehts noch?!?!?!?!

Muss man immer die bestrafen, welche Opfer von irgendwelchen Kriminellen wurden? Vielleicht werden einmal alle Windows-Nutzer bestraft, weil MS von Apple abgeguckten Quellcode eingebaut hat und das laut irgendeinem Gesetz, das besagt, dass man geklauten Quellcode nicht verwenden darf, verboten ist.

Meine Fresse, die Idio.... da oben in den Führungsetagen sollten mal wegen groß fahrlässiger Hirnabstinenz bestraft werden!

Mfg mmayr
 
AW: Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?

@mmayr:
Das Problem ist, Opfer als solche zu erkennen. Der "arme unschuldige" Azubi, der nie etwas illegales gemacht hat, ist nämlich auch ein "Opfer" der anderen Mietparteien, die TB-Weise Musik und Videos über sein ungesichertes WLAN gezogen haben. Dabei kennt er diese Leute überhaupt nicht.
(sieht man mal von diversen -mangels unabhängier Zeugen leider nicht rechtskräftig belegbaren- Videoabenden und einer Vielzahl kopierter CDs von "anderen Freunden" ab...)


ja genau, und musik im radio sollte man auch unterbinden, ist ja schliesslich verleitung zum diebstahl :lol:

Da die Radiosender GEMA-Gebühren abführen, sind private Mitschnitte legal.


Anders sieht es aus, wenn das ganze schon solange her ist, dass noch keiner Gewusst hat, wie das mit der Verschlüsselung geht oder noch bei keinem Normalbürger ein Schutzbedürfnis da war. Denn dann hätte auch ein objektiver Dritter sein W-Lan nicht verschlüsselt.

Ich denke mal, die Frage, seit wann "jeder" wusste, dass (und wie) man WLANs sicher (wie!) verschlüsseln sollte/muss, wäre eine Frage des Anwalts, den man sich leisten kann... - und ich hoffe im Interesse des deutschen Rechtsstaates, dass sich die Richter nicht auf sowas berufen, sondern zu einer eindeutigen Begründung kommen.


wie affig.. natürlich sollte er dafür haftbar gemacht werden, wenn er sein wlan nicht verschlüsselt...

wenn ich mein auto irgendwo mit fahrzeugbrief und papiere + schlüssel abstell und nicht abschliess bin ich ja auch der ***** ^^

sowas nennt sich auch "grob fahrlässig"

Wenn du dein Auto mit Papieren&Schlüssel abstellst, dann haftest du afaik nicht im geringsten für irgendwelche Vergehen, die damit begangen werden (vielleicht wenn Kinder damit rumfahren). Du wirst nur auf den Kosten für ein neues/repariertes Auto sitzen bleiben und alle weiteren Taten werden deren Verursacher zugeschrieben. Hier geht es nicht darum, dass jemand dem WLAN-Besitzer geschadtet hat, sondern darum, dass jemand sein WLAN als Tatwerkzeug genutzt hat. (ohne eine Beule reinzumachen :ugly:)


Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn sowas an nem Hotspot passiert? Muss auch der Hotspot Anbieter für illegale aktivitäten haften??

Afaik ist er verpflichtet dafür zu sorgen, dass er in solchen Fällen nachweisen kann, wer den Hotspot genutzt hat.


Aber wann benötigt man schon den vollen Lenkradeinschlag. Kann mich nicht daran erinnern, wann ich mal das Lenkrad bis an den Anschlag gedreht habe.

Beim Einparken. Und es kann durchaus länger dauern, bis ich meiner Beifahrerein klar gemacht habe, was ich unter "Einweisen" verstehe :ugly: [/offtopic]
 
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AW: Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?

WLAN sollte bei Routern zum Start einfach serienmäßig ausgeschaltet sein. Wer es dann nutzen will, muss es manuell aktivieren und dann kann man sagen, das man sich auch damit auseinandersetzen muss und Verschlüsselung einschalten muss.

So könnte der 0815 User, der nicht mal weiß was WLAN ist und sich schön per RJ45 mit dem Router verbindet, ruhig schlafen und Hacker haben auch keine Chance.
 
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