AW: Künftig Haftung für ungesichertes WLAN?
@mmayr:
Das Problem ist, Opfer als solche zu erkennen. Der "arme unschuldige" Azubi, der nie etwas illegales gemacht hat, ist nämlich auch ein "Opfer" der anderen Mietparteien, die TB-Weise Musik und Videos über sein ungesichertes WLAN gezogen haben. Dabei kennt er diese Leute überhaupt nicht.
(sieht man mal von diversen -mangels unabhängier Zeugen leider nicht rechtskräftig belegbaren- Videoabenden und einer Vielzahl kopierter CDs von "anderen Freunden" ab...)
ja genau, und musik im radio sollte man auch unterbinden, ist ja schliesslich verleitung zum diebstahl
Da die Radiosender GEMA-Gebühren abführen, sind private Mitschnitte legal.
Anders sieht es aus, wenn das ganze schon solange her ist, dass noch keiner Gewusst hat, wie das mit der Verschlüsselung geht oder noch bei keinem Normalbürger ein Schutzbedürfnis da war. Denn dann hätte auch ein objektiver Dritter sein W-Lan nicht verschlüsselt.
Ich denke mal, die Frage, seit wann "jeder" wusste, dass (und wie) man WLANs sicher (wie!) verschlüsseln sollte/muss, wäre eine Frage des Anwalts, den man sich leisten kann... - und ich hoffe im Interesse des deutschen Rechtsstaates, dass sich die Richter nicht auf sowas berufen, sondern zu einer eindeutigen Begründung kommen.
wie affig.. natürlich sollte er dafür haftbar gemacht werden, wenn er sein wlan nicht verschlüsselt...
wenn ich mein auto irgendwo mit fahrzeugbrief und papiere + schlüssel abstell und nicht abschliess bin ich ja auch der ***** ^^
sowas nennt sich auch "grob fahrlässig"
Wenn du dein Auto mit Papieren&Schlüssel abstellst, dann haftest du afaik nicht im geringsten für irgendwelche Vergehen, die damit begangen werden (vielleicht wenn Kinder damit rumfahren). Du wirst nur auf den Kosten für ein neues/repariertes Auto sitzen bleiben und alle weiteren Taten werden deren Verursacher zugeschrieben. Hier geht es nicht darum, dass jemand dem WLAN-Besitzer geschadtet hat, sondern darum, dass jemand sein WLAN als Tatwerkzeug genutzt hat. (ohne eine Beule reinzumachen

)
Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage aus, wenn sowas an nem Hotspot passiert? Muss auch der Hotspot Anbieter für illegale aktivitäten haften??
Afaik ist er verpflichtet dafür zu sorgen, dass er in solchen Fällen nachweisen kann, wer den Hotspot genutzt hat.
Aber wann benötigt man schon den vollen Lenkradeinschlag. Kann mich nicht daran erinnern, wann ich mal das Lenkrad bis an den Anschlag gedreht habe.
Beim Einparken. Und es kann durchaus länger dauern, bis ich meiner Beifahrerein klar gemacht habe, was ich unter "Einweisen" verstehe

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