Ich muss zugeben ein bisschen schockiert bin ich über die Vertragsgeschichte da schon. Ich meine wie stellen sich die Herren Juristen das vor?
Da sind sie überraschend Praxisnah, im Gegensatz zu den USA, wo man quasi seine Seele wegzeichnen kann, wenn man mal die falsche EULA abgesegnet hat.
1) Es gibt Dinge, die kann man einfach so hinein scheiben, sei es in die Hausordnung oder AGBs, z.B. dass man Werbung über sich ergehen lassen muß/soll oder dass man die Toiletten ordnungsgemäß benutzen muß, oder auch dass man für Öffentliche Verkehrsmittel eine Fahrkarte benötigt. Diese Dinge sind üblicherweise akzeptiert und bekannt.
2) Dann gibt es Dinge, auf die hingewiesen werden muß. Z.B. die Verwendung von Cookies, Vertragsstrafen beim z.B. Schwarzfahren oder Klauen (die Schilder sind nicht nur dafür da um einem ein schlechtes Gewissen zu machen) oder auch Videoüberwachung. Das ganze ist allgemein bekannt, aber nicht immer üblich.
3) Dann gibt es noch ungewöhnliche Dinge, die man nicht nur ankündigen muß, sondern auch noch sicherstellen, dass sie auch verstanden wurden. Z.B. wenn eine Internetseite die HDDs des Rechners durchsuchen möchte (Onlinevirenscan) oder auch, dass jeder, der ein Privatgrundstück betritt, unbegrenzt zu Wartungsarbeiten hinzugezogen werden kann.
Wo das Miningzeug anzusiedeln ist, das wird sich noch vor Gericht zeigen müssen. Die Anbieter werden erklären, dass man ihnen beim Besuchen der Webseite, das Recht gibt, nicht bösartigen Code auszuführen, sonst wären ja schon HTML Seiten illegal und das ganze deshalb unter die 1 fällt. Verbraucherschützer werden sich darauf berufen, dass das ganze (momentan) nicht üblich ist und dem Besucher Geld, in Form von Energie, abhanden kommt und die Sache unter Punkt 3 zu sehen ist.
Wo es am Ende anzusetzen ist kann einem völlig egal sein, das haben schon die Cookies gezeigt.
Also ich denke, jeder vernünftige Mensch hier weiß, dass ein rechtlich bindender Vertrag selbstverständlich nur dann zustande kommen kann, wenn alle Vertragsparteien den Vertragsinhalt kennen und dessen Kenntnis in irgend einer Form zustimmend zum Ausdruck gebracht haben.
Tatsache ist nunmal, dass dem nicht so ist, Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Du kannst ja z.B. gerne bei der Bahn mal so argumentieren, wenn du Schwarz gefahren bist. Es wäre auch ein wenig unpraktikabel, wenn man bei jedem Schritt vor die Tür erstmal stundenlang durchlesen müßte, was die Gemeinde so alles Verboten hat und was für Strafen es da gibt.