Kostenlose Online-Spiele: Ordentliche Kündigung ohne Grund jederzeit möglich

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PCGHX-HWbot-Member (m/w)
Kostenlose Online-Spiele: Ordentliche Kündigung ohne Grund jederzeit möglich

Die Rechtsprechung in Bezug auf Account-gebundene Online-Spiele ist denkbar überschaubar. Das AG Karlsruhe (Urteil vom 24.07.2012, Az.: 8 C 220/12) hatte nun einen Fall zu beurteilen, der sich um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Möglichkeit an kostenlosen Online-Spielen teilnehmen zu können drehte. Zum Sachverhalt: Ein Spieler kaufte entgegen den AGB des Betreibers des Online-Spiels die im Spiel geltende Währung bei einem Dritten ein. Als der Betreiber Unregelmäßigkeiten bemerkte, kündigte er dem Spieler mit Verweis auf eine Klausel in den AGB: Der Spielenutzungsvertrag sah vor, dass von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann, sofern eine befristete Laufzeit nicht vereinbart wurde. Eine befristete Laufzeit wurde nicht vereinbart, der Betreiber kündigte damit ordentlich mit sofortiger Wirkung. Ein Grund wurde nicht genannt.

Der seit zwei Jahren aktive Spieler wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Klage. Er forderte die Aufhebung der Sperre und die erneute Teilnahme am Online-Spiel. Der Betreiber wiederum entgegnete neben dem Verweis auf die AGB-Klausel, dass das Online-Spiel kostenlos sei und damit keine Verpflichtung bestehe den Spielnutzungsvertrag für eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Das Gericht folgte der Argumentation des Betreibers. Der zuständige Richter führte folgendes aus:

Im vorliegenden Fall ist eine bestimmte Laufzeit nicht vereinbart, so dass die von Seiten der Beklagten veranlasste Sperre als gleichzeitige konkludente Kündigung des Spielenutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung anzusehen ist. Da die Beklagte erneut die Kündigung des Spielenutzungsvertrages zwischen der Beklagten und dem Kläger ausgesprochen hat und eine Kündigung nach Auffassung des Gerichts auch ohne Angabe von Gründen für beide Parteien möglich ist, ist der unentgeltliche Spielenutzungsvertrag zwischen den Parteien beendet worden, so dass ein Anspruch auf Freischaltung nicht gegeben ist.
Ferner bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Spielenutzungsvertrags. Der Streitwert wurde auf 1.000 Euro festgesetzt. Aussagen zur Vertragsart oder anwendbaren Recht machte das Gericht soweit ersichtlich nicht. Zu beachten ist, dass sich dieser Fall um ordentliche Kündigungen bei kostenlosen Online-Spielen dreht. Das Ergebnis kann bei Account-gebundenen kostenpflichten Online-Spielen sowie fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund anders aussehen.

Quelle: AG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juli 2012 - Az. 8 C 220/12
 
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Wie sieht es eigentlich dann mit Steam aus.
Steam ist auch kostenlos und man kauf nur eine begrenzte Nutzungslizenz der Spiele.

Im Grunde könnte Valve auch einfach den Account kündigen auch wenn man nicht gecheatet usw. hat und alle Spiele wären weg.
 
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Ich persönlich gehe davon aus, dass neben dem Steam-Account auch die Nutzungslizenz für die Spiele gekündigt werden muss. In der PCGH-Ausgabe 08/12 gab es dazu einen ausführlichen Artikel. Problem ist, dass Steam in seinen Nutzungsbedingungen nichts zu ordentlichen Kündigungen schreibt, sprich das Gesetz angewendet werden muss, und da stellt sich dann das Problem, dass bisher unbekannt ist welche Vertragsart ein Account darstellt. Doch genau das muss zunächst geklärt werden. Bisher war das einzig Stoff von Doktor-Arbeiten (und eben einer PCGH-Ausgabe).
 
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Grad mal selbst nachgeguckt
C. Kündigung durch Valve

Valve ist berechtigt, Ihr Nutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement/bestimmte Abonnements jederzeit zu löschen. Für den Fall, dass Ihr Nutzerkonto oder ein bestimmtes Abonnement von Valve auf Grund eines Verstoßes gegen die vorliegende Vereinbarung oder wegen regelwidrigen oder rechtswidrigen Verhaltens gekündigt oder gelöscht wird, haben Sie keinerlei Anspruch auf eine Erstattung von Zahlungen, insbesondere haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung von Abonnementgebühren.
Also Valve kann jederzeit Kündigen. Sollte die Kündigung ohne Verstoß durch den Nutzer erfolgen kann man (wenn man Glück hat) einen (Teil) Betrag zurückbekommen.

Abo wird dabei wohl die Umschreibung für Spiel sein.
 
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Die Passage bezieht sich auf eine außerordentliche Kündigung, die nur aus wichtigem Grund geschehen kann. Sie regelt aber nicht, was ein Grund sein kann, nur was die (nicht unbedingt wirksamen) Rechtsfolgen bei einer Kündigung sind.
 
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naja ist doch nicht so schlimm, nur ein Grund mehr diese "kostenlosen" free2pay Online Titel zu meiden.
Wobei die Sache bei Accounts und der Bindung daran wieder anders aussieht. Wird bei WoW bestimmt schwieriger seon soetwas durch zu ziehen, wobei Blizzard aber bestimmt Mittel und Wege hat jemanden los zu werden :)

Aber von diesen Online Zeugs, sowas wie auf Pro7 andauernd für geworben wird, würde ich mir so oder so nicht antuen, jetzt halt noch weniger, wenn der Betreiber jahrelang aufgebaute "Arbeit" einfach so in die Tonne wirft :schief:
 
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naja ist doch nicht so schlimm, nur ein Grund mehr diese "kostenlosen" free2pay Online Titel zu meiden.[...]
Aber von diesen Online Zeugs, sowas wie auf Pro7 andauernd für geworben wird, würde ich mir so oder so nicht antuen, jetzt halt noch weniger, wenn der Betreiber jahrelang aufgebaute "Arbeit" einfach so in die Tonne wirft :schief:
Ich finde, das ist so nicht fair den Betreibern gegenüber, denn in diesem Fall hat der User ja gegen die Nutzungsbestimmung verstoßen.
Ich denke, das können die sich auch nicht leisten (vom Ruf her), einfach so einen Accoutn zu löschen, in der Hoffnung, das der dann alles Micropayment erneut durchführt.
Es wird also nichts "einfach so in die Tonne" geworfen.
 
AW: Kostenlose Online-Spiele: Ordentliche Kündigung ohne Grund jederzeit möglich

naja ist doch nicht so schlimm, nur ein Grund mehr diese "kostenlosen" free2pay Online Titel zu meiden.
Wobei die Sache bei Accounts und der Bindung daran wieder anders aussieht. Wird bei WoW bestimmt schwieriger seon soetwas durch zu ziehen, wobei Blizzard aber bestimmt Mittel und Wege hat jemanden los zu werden :)

Aber von diesen Online Zeugs, sowas wie auf Pro7 andauernd für geworben wird, würde ich mir so oder so nicht antuen, jetzt halt noch weniger, wenn der Betreiber jahrelang aufgebaute "Arbeit" einfach so in die Tonne wirft :schief:

Für WoW bezahlt man ja auch...
 
in dem Fall egal weil das Spiel ohne monatliche Kosten ist.
bei wow bannen sie auch accounts, schon klar ;-)

aber speziell in diesem Fall finde ich es merkwürdig da das games ja account gebunden aber kostenfrei ist
 
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