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Kostenlose Online-Spiele: Ordentliche Kündigung ohne Grund jederzeit möglich
Die Rechtsprechung in Bezug auf Account-gebundene Online-Spiele ist denkbar überschaubar. Das AG Karlsruhe (Urteil vom 24.07.2012, Az.: 8 C 220/12) hatte nun einen Fall zu beurteilen, der sich um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Möglichkeit an kostenlosen Online-Spielen teilnehmen zu können drehte. Zum Sachverhalt: Ein Spieler kaufte entgegen den AGB des Betreibers des Online-Spiels die im Spiel geltende Währung bei einem Dritten ein. Als der Betreiber Unregelmäßigkeiten bemerkte, kündigte er dem Spieler mit Verweis auf eine Klausel in den AGB: Der Spielenutzungsvertrag sah vor, dass von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann, sofern eine befristete Laufzeit nicht vereinbart wurde. Eine befristete Laufzeit wurde nicht vereinbart, der Betreiber kündigte damit ordentlich mit sofortiger Wirkung. Ein Grund wurde nicht genannt.
Der seit zwei Jahren aktive Spieler wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Klage. Er forderte die Aufhebung der Sperre und die erneute Teilnahme am Online-Spiel. Der Betreiber wiederum entgegnete neben dem Verweis auf die AGB-Klausel, dass das Online-Spiel kostenlos sei und damit keine Verpflichtung bestehe den Spielnutzungsvertrag für eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Das Gericht folgte der Argumentation des Betreibers. Der zuständige Richter führte folgendes aus:
Quelle: AG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juli 2012 - Az. 8 C 220/12
Die Rechtsprechung in Bezug auf Account-gebundene Online-Spiele ist denkbar überschaubar. Das AG Karlsruhe (Urteil vom 24.07.2012, Az.: 8 C 220/12) hatte nun einen Fall zu beurteilen, der sich um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung der Möglichkeit an kostenlosen Online-Spielen teilnehmen zu können drehte. Zum Sachverhalt: Ein Spieler kaufte entgegen den AGB des Betreibers des Online-Spiels die im Spiel geltende Währung bei einem Dritten ein. Als der Betreiber Unregelmäßigkeiten bemerkte, kündigte er dem Spieler mit Verweis auf eine Klausel in den AGB: Der Spielenutzungsvertrag sah vor, dass von beiden Parteien jederzeit ordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann, sofern eine befristete Laufzeit nicht vereinbart wurde. Eine befristete Laufzeit wurde nicht vereinbart, der Betreiber kündigte damit ordentlich mit sofortiger Wirkung. Ein Grund wurde nicht genannt.
Der seit zwei Jahren aktive Spieler wehrte sich gegen die Kündigung mit einer Klage. Er forderte die Aufhebung der Sperre und die erneute Teilnahme am Online-Spiel. Der Betreiber wiederum entgegnete neben dem Verweis auf die AGB-Klausel, dass das Online-Spiel kostenlos sei und damit keine Verpflichtung bestehe den Spielnutzungsvertrag für eine bestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Das Gericht folgte der Argumentation des Betreibers. Der zuständige Richter führte folgendes aus:
Ferner bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Spielenutzungsvertrags. Der Streitwert wurde auf 1.000 Euro festgesetzt. Aussagen zur Vertragsart oder anwendbaren Recht machte das Gericht soweit ersichtlich nicht. Zu beachten ist, dass sich dieser Fall um ordentliche Kündigungen bei kostenlosen Online-Spielen dreht. Das Ergebnis kann bei Account-gebundenen kostenpflichten Online-Spielen sowie fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund anders aussehen.Im vorliegenden Fall ist eine bestimmte Laufzeit nicht vereinbart, so dass die von Seiten der Beklagten veranlasste Sperre als gleichzeitige konkludente Kündigung des Spielenutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung anzusehen ist. Da die Beklagte erneut die Kündigung des Spielenutzungsvertrages zwischen der Beklagten und dem Kläger ausgesprochen hat und eine Kündigung nach Auffassung des Gerichts auch ohne Angabe von Gründen für beide Parteien möglich ist, ist der unentgeltliche Spielenutzungsvertrag zwischen den Parteien beendet worden, so dass ein Anspruch auf Freischaltung nicht gegeben ist.
Quelle: AG Karlsruhe, Urteil vom 24. Juli 2012 - Az. 8 C 220/12


