Kostenlos spielen: Die besten echten Gratis-Vollpreis-Spiele zum Download

Hat hier einer Augenkrebs bestellt? :ugly:

Das hat nix mehr mit retro zu tun..ist eher ne Zumutung sowas auf seinem neuen Rechner laufen zu lassen!

Sorry, die Zeiten sind vorbei.

srsly? Die Spiele von damals sind der Grund, warum ich überhaupt am PC "spiele". Mal Alarmstufe Rot testen und HOFFEN, dass es läuft :).
 
Wie sieht es mit der Komptabilität der Spiel für neuere OS aus? Ist schon nett die alten Spiele Kostenlos zur Verfügung zu stellen aber wenn man die nur mit sehr alten Windows Versionen spielen kann bringt mir das nix.

"Für einige ältere Spiele benötigen Sie Emulatoren wie ScummVM oder Dosbox." - steht alles im Fließtext :)
 
Also ich habs gesehen, bei mir stand es direkt über der Bildergalerie: siehmich.jpg
 
Wer bock auf pfrimeln hat kann sich ja mal auf der Seite Abandonia umschauen. Ich habe jetzt schon wirklich viele alte Spiele, die mir auch früher unglaublich viel Spass gemacht haben, probiert und muss sagen dass ich persönlich fast keine dieser Spiele nicht mehr zocken mag.

Das einzige Spiel ist PanzerGeneral, allerdings spielt die Grafik da eigentlich keine grosse Rolle.

Zum Thema damals hatten die Spiele nur spieltiefe und keine gute Grafik muss sich sagen dass sich da nur der Blickwinkel verschoben hat, man denke an Srike Commander, hatte damals eine bahnbrechende Optik aber im Vergleich zu den damaligen Flusis wenig Spielvariationen. Sprich es gab zu jederzeit Grafikblender, die Spass machen aber eben doch nicht 300 Stunden fesseln. Ausserdem denke ich mit Grauen zurück was man für die Spielinstallation zum Teil für Kunststücke vollbringen mussse, Stichwort 640Kb Basememory für die alten DOS Klassiker.
 
Richtig, wenn ihr im Internet nach "Abandoned games" sucht, werdet ihr schnell fündig. Das sind von Publishern freigegebene Titel oder welche, deren Vertriebsunternehmen pleite gegangen sind.

Freigegeben ist da definitiv gar nichts (das wäre "Freeware") und das geistige Eigentümern von pleite gegangenen Publishern gehört auch demjenigen, der es kauft.
Sogenannte "Abandonware" runterzuladen ist juristisch nichts weiter als ganz banale Raubkopiererei.

Oftmals (aber keineswegs immer!) ist handelt es sich zwar um Software, deren Rechteinhaber sich keine Mühe mehr macht, Verstöße gegen seine Rechte zur Anzeige zu bringen, aber strafbar wäre es trotzdem. Auch wenn es z.T. sehr schade ist, weil die gleichen Rechteinhaber sich auch nicht die Mühe machen, legalen Zugang zu den alten Perlen zu ermöglichen :(

Kein Spieleentwickler möchte, dass sein Werk in Vergessenheit gerät (außer vllt die Entwickler von Duke Nukem Forever, das zeugt nun wirklich von wenig Einsatz und Können), deshalb werden ältere Spiele manchmal kostenlos angeboten.

Das ist extrem selten der Fall. Neben Rockstar fallen mir spontan nur noch die C&C-Promotionen von EA ein. Und selbst hier muss man ganz klar sagen:
Das ist KEINE Freeware.
Der Publisher erlaubt dir zwar den kostenlosen Download und Nutzung, aber NICHT die Weiterverbreitung. Das gleiche gilt z.B. auch für die Spiele, die man zu einem neuen GOG-Account kostenlos bekommt. Man kann damit zwar technisch machen, was man will, aber DÜRFEN tut man sie nur installieren und spielen. Weitergabe ist genauso illegal, wie bei gekauften Spielen.
 
(außer vllt die Entwickler von Duke Nukem Forever, das zeugt nun wirklich von wenig Einsatz und Können)
Gut das sich die Gechmäcker unterscheiden, den ich würde Duke Nukem Forever jedem empfehlen der ein guten Spiel sucht. So schlecht wie alle immer tun ist es nicht und wird es auch nie sein...nur weil es 12 Jahre gedauert hat und es nicht der Müll ist der in den unzähligen Trailern zu sehen war...Ich bin ganz ehrlich gesagt froh das es so ist wie es ist :P
 
Ich bekomme GTA nicht zum laufen da kommt immer eine Fehlermeldung man soll die Settings laufen lassen. Gibt aber keine Verknüpfung oder Datei dazu.
Weiß einer Abhilfe? :D
 
Freigegeben ist da definitiv gar nichts (das wäre "Freeware") und das geistige Eigentümern von pleite gegangenen Publishern gehört auch demjenigen, der es kauft.
Sogenannte "Abandonware" runterzuladen ist juristisch nichts weiter als ganz banale Raubkopiererei.


Wenn ich schon das Wort Raubkopieren hören dann spuck ich Rotz und Galle. Ich weiß nicht was du unter Raub verstehst aber Raub ist für mich folgende Definition:
Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.

Ich kann mich nicht entsinnen, wann ich jemals mit Hilfe von Gewaltanwendung an irgend ein Spiel eines Freundes oder sonst wem gekommen bin.
 
Ich bitte darum, dass League of Legends und Path of Exile als Gratis Vollpreistitel hinzugefügt werden, da diese Spiele komplett Kostenfrei sind und man sich nur kosmetische Aspekte dazu kaufen kann.
 
Ich bitte darum, dass League of Legends und Path of Exile als Gratis Vollpreistitel hinzugefügt werden, da diese Spiele komplett Kostenfrei sind und man sich nur kosmetische Aspekte dazu kaufen kann.

Hier geht es um ALTE VOLLPREIS Spiele, die Aufgrund ihres Alters nun kostenlos zu bekommen sind. Dieser aktuelle MMO FTP Müll zählt da sicher nicht dazu!

EA hat vor einiger Zeit 3 C&C Titel als Vollversion freigegeben:

C&C 1
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...6KgMAH&usg=AFQjCNGMGb83b6C_X6FkLQs8uwKc_JeM8g

C&C Alarmstufe Rot
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...6KgMAH&usg=AFQjCNGG6l344-hfURfKZLzgRdddLwM-qw

C&C Tiberian Sun + Addon
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...6KgMAH&usg=AFQjCNE3fo0-bFlfWUyRqLPsEldMVs9h6w

Gerade Tiberian Sun macht immer noch Spass!
 
Ich verweise hier einfach mal analog auf § 53 Abs. 4 Buchstabe a) Variante 3 des UrhG. in dem es heißt, dass eine Vervielfältigung von einem (digitalen) Werk zum eigenen Gebrauch zulässig ist, wenn es seit zwei Jahren vergriffen ist. Natürlich ist die Anwendung dieser Regelung immer vom Einzelfall abhängig.

Zum Thema Raub: Ein Raub ist grds. eine gewaltsam Wegnahme einer fremden Sache (vgl. §249 StGB). Immaterielle Güterrechte (u.a Urheberrechte) sind keine Sachen im Sinne des StGB. Die konkrete Bezeichnung ist "unerlaubte Verwertung urheberrechtlih geschützter Werke" (vgl. §106 UrHG), sodass ich meinem Vorredner nur zustimmen kann, das der Begriff Raubkopie absoluter Schwachsinn ist ;)
 
Mogelpackung, hier werden viele Demos bzw Shareware als Vollversion angepriesen.
Etwa Doom und Doom 2.
Da mein Französisch ganz ok ist stört es mich auch nicht soooo sehr, dass ihr KINGS QUEST 8 auf Französisch verlinkt.
Umgekehrt ist es DAS Spiel mit dem ich als Jugendlicher Englisch gelernt hab, also will ich Connor in Englisch haben, pas francais!
Wenn man den Kommentaren glauben kann ist Warcraft 2 erst nach einigem herummodifiziere an den Dateien spielbar...
Wenn ich schon das Wort Raubkopieren hören dann spuck ich Rotz und Galle. Ich weiß nicht was du unter Raub verstehst aber Raub ist für mich folgende Definition:
Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.

Ich kann mich nicht entsinnen, wann ich jemals mit Hilfe von Gewaltanwendung an irgend ein Spiel eines Freundes oder sonst wem gekommen bin.
Du kannst auf dem Begriff rumreiten wie du willst, aber es ist nunmal der BEGRIFF.
Mit keinem Wort meint er, dass hier etwas mit gewalt entrissen wurde. Dennoch ist der Begriff Raubkopie seit 2 oder mehr Jahrzehnten das Synonym für illegale Kopie.

Und da in der News Spiele verlinkt sind, die der Hersteller nach wie vor für Geld verkauft, und manche nur nach händischem herunterladen von Zusatzdateien sowie modifizieren und Umgehen des Kopierschutz lauffähig sind, wäre ich vorsichtig das hier einfach zu verbreiten.
Ich verweise hier einfach mal analog auf § 53 Abs. 4 Buchstabe a) Variante 3 des UrhG. in dem es heißt, dass eine Vervielfältigung von einem (digitalen) Werk zum eigenen Gebrauch zulässig ist, wenn es seit zwei Jahren vergriffen ist. Natürlich ist die Anwendung dieser Regelung immer vom Einzelfall abhängig.

Zum Thema Raub: Ein Raub ist grds. eine gewaltsam Wegnahme einer fremden Sache (vgl. §249 StGB). Immaterielle Güterrechte (u.a Urheberrechte) sind keine Sachen im Sinne des StGB. Die konkrete Bezeichnung ist "unerlaubte Verwertung urheberrechtlih geschützter Werke" (vgl. §106 UrHG), sodass ich meinem Vorredner nur zustimmen kann, das der Begriff Raubkopie absoluter Schwachsinn ist
zwinker4.gif
stimme dir überall zu, der Begriff Raubkopie hat aber ebensowenig mit Raub zu tun wie ne Schattenkopie einen Schatten wirft
 
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