Ich frage dich das, weil du mir einen Link bereitgestellt hast, der mir erklären soll und das schriebst:
Wenn die Einwilligung der Mitarbeiter fehlt verstößt diese Funktion gegen deutsches und EU Arbeitsrecht. Die Funktion kann den Richtlinien entsprechen wenn die Einstimmung vorliegt.
Das sehen unsere Gesetze zum Glück anders.
Der Satz den du da zitiert hast, bezieht sich auf die Art von "Überwachung" um die es in dieser News geht. Also dass deine Kollegen erfahren können, wenn du es ihnen sagst, dass du am Platz bist.
Also nein, das sieht unsere Gesetzgebung nicht anders. Denn ein Werkzeug ist erstmal nur ein Werkzeug. Es kommt darauf an wie man es einsetzt.
Geld kann zum Erwerb von Lebensmitteln genutzt werden, oder gespendet an Hilfsbedürftige, es kann aber auch verwendet werden um andere ins Unglück zu treiben, Kriege zu finanzieren und sonstwas.
Das ist hier ebenso. Es kann die Abstimmung im Team erleichtern, wenn richtig eingesetzt.
Es könnte aber auch ein winzig kleiner Schritt in die hier heraufbeschworene Richtung sein, nämlich der Kontrolle. Letzteres kann man verhindern in dem man im QMH festhält wie und wofür und vor allem wann es eingesetzt wird und von wem. Schon ist es rechtlich bindend und der Betrieb kann damit nicht machen was er will.