Linke Tasche, rechte Tasche. Wenn der Gesellschafter vertraglich z.B. 300.000,-€ im Jahr al Ausschüttung hätte bekommen sollen, aber nur jämmerliche 100.000,-€ im Jahr bekommt, entsteht eine Lücke, eine Schuld der GmbH gegenüber dem Gesellschafter. Und das wäre für Deinen Freund, den Gesellschafter natürlich ein Drama, denn wie soll man von 100.000,-€ im Jahr als Selbstständiger überleben? Vermutlich bekommt er noch weniger, wird aber einen 14h Tag haben. Das ist dann typische Selbstausbeutung.Ist das denn alles so rechtens wenn eine Privatperson soviel Geld in eine Firma steckt?
Es ist "Brutto Arbeitgeber", es fehlen die üblichen Anteile an Sozialversicherungen.. Es sind also eher 70.000 Brutto in Dimensionen üblicher Angestellter. Und das ist für einen 14h Job mit persönlicher Haftung verdammt wenig. Es sind ja auch fiktive Zahlen. Ich wollte damit nur sagen, dass Jammer alles mögliche bedeuten kann. Vom Hungertuch bis zum hohen Niveau. Wir wissen es nicht und es geht auch niemanden etwas an. Naja, die Banken und Geldgeber vermutlich.Selbst 100.000 ist nicht so wenig. Ja auch wenn man Versicherung dazu rechnet.
Du darfst aus einer GmbH nicht mal "eben so" was raus ziehen oder abzweigen. Schon gar nicht, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist. Das wird Dir das Finanzamt dem Geschäftsführer dann bei der nächsten Betriebsprüfung erklären, oder glaubst Du, die interessiert nicht brennend, wo die Kohle hin ist und warum nicht längst die Insolvenz beantragt wurde?Wenn der Geld rauszieht und immer nur die Zinsen bezahlt, kann man recht gut unbemerkt Geld abzweigen. Denn die Finanzämter interessieren sich nur, wenn am Ende ein Plus bleibt.
Auch das funktioniert (legal) nicht. Du kannst nichts ausschütten, was Du nicht hast. Solche Festausschüttungen sind i. d. R. nur dann statthaft, wenn das Eigenkapital dadurch nicht aufgezehrt wird. Ansonsten musst Du, wie jeder normale Mensch, von dem Leben was am Ende übrig bleibt: Sprich vom Gewinn.Linke Tasche, rechte Tasche. Wenn der Gesellschafter vertraglich z.B. 300.000,-€ im Jahr al Ausschüttung hätte bekommen sollen, aber nur jämmerliche 100.000,-€ im Jahr bekommt, entsteht eine Lücke, eine Schuld der GmbH gegenüber dem Gesellschafter. Und das wäre für Deinen Freund, den Gesellschafter natürlich ein Drama, denn wie soll man von 100.000,-€ im Jahr als Selbstständiger überleben? Vermutlich bekommt er noch weniger, wird aber einen 14h Tag haben. Das ist dann typische Selbstausbeutung.
Aber Du kannst Dir als Gesellschaftler ein willkürlich zu definierendes Gehalt definieren. Für Deine im Büro angestellte Frau ebenso. Das ist kein raus ziehen, das ist ein Arbeitsvertrag.Du darfst aus einer GmbH nicht mal "eben so" was raus ziehen oder abzweigen.
Es geht nicht um eine Ausschüttung, es geht um das eigenen Gehalt. Gut, "willkürliche Höhe" war etwas übertrieben, die Finazämter haben da regeln, aber als Geschäftsführer eines Autohauses mit 20 Angestellten halte ist z.B. 200.000,-€ nicht für übertrieben. Das ist unabhängig vom Gewinn.Als Gesellschafter lebst Du vom Gewinn. Wenn nix da ist, gibts auch nichts auszuschütten. .
Ich frag mich nur wie das solange gut gehen kann.
Ich habe mich falsch ausgedrückt, ja mist, Fehler. Ich schreib am Anfang ja selber "Ausschüttung",Moment, man muss Geschäftsführer und Gesellschafter unterscheiden.
Das muss allerdings marktüblich verzinst werden.
Die Problematik ist sicherlich etwas "komplizierter". Vor allem, wenn Dinge wie "Bonität" da mit rein spielen. Davon ab: Wo leihst Du Dir aktuell Geld für 0,0% Zinsen und wovon lebt diese Bank? Wenn Du Dir als Kunde einen Kredit für eine neue Maschine, Werkshalle, Haus, whatever gönnst, dann sicherlich nicht für einen Nullzins. Genau so muss die GmbH ihr Geld eben auch "marktüblich" verzinsen, wenn sie es an Gesellschafter verleiht. Alles andere wäre nicht sauber.Was bei 0,0% Zinsen auch kein Problem ist zur Zeit.
Die Problematik ist sicherlich etwas "komplizierter". Vor allem, wenn Dinge wie "Bonität" da mit rein spielen. Davon ab: Wo leihst Du Dir aktuell Geld für 0,0% Zinsen und wovon lebt diese Bank? Wenn Du Dir als Kunde einen Kredit für eine neue Maschine, Werkshalle, Haus, whatever gönnst, dann sicherlich nicht für einen Nullzins. Genau so muss die GmbH ihr Geld eben auch "marktüblich" verzinsen, wenn sie es an Gesellschafter verleiht. Alles andere wäre nicht sauber.
Tja so wie immer, keine Ahnung haben, nur weil der Leitzins bei 0,0 ist, heißt es noch lange nicht, dass du irgendwo einen Kredit mit 0,0% bekommst.
Doch bei der EZB.
Da wird halt gegen die Gleichbehandlung verstoßen. Die günstigen Kredite dort bekommt nicht jeder, sondern nur die, die schon im Geld schwimmen.