Keine Insolvenz obwohl jährlicher Fehlbetrag?

AW: Keine Insolvenz obwohl jährlicher Fehlbetrag?

Wenn der Geld rauszieht und immer nur die Zinsen bezahlt, kann man recht gut unbemerkt Geld abzweigen. Denn die Finanzämter interessieren sich nur, wenn am Ende ein Plus bleibt.
 
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Ist das denn alles so rechtens wenn eine Privatperson soviel Geld in eine Firma steckt?
Linke Tasche, rechte Tasche. Wenn der Gesellschafter vertraglich z.B. 300.000,-€ im Jahr al Ausschüttung hätte bekommen sollen, aber nur jämmerliche 100.000,-€ im Jahr bekommt, entsteht eine Lücke, eine Schuld der GmbH gegenüber dem Gesellschafter. Und das wäre für Deinen Freund, den Gesellschafter natürlich ein Drama, denn wie soll man von 100.000,-€ im Jahr als Selbstständiger überleben? Vermutlich bekommt er noch weniger, wird aber einen 14h Tag haben. Das ist dann typische Selbstausbeutung.
 
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Selbst 100.000 ist nicht so wenig. Ja auch wenn man Versicherung dazu rechnet.
 
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Selbst 100.000 ist nicht so wenig. Ja auch wenn man Versicherung dazu rechnet.
Es ist "Brutto Arbeitgeber", es fehlen die üblichen Anteile an Sozialversicherungen.. Es sind also eher 70.000 Brutto in Dimensionen üblicher Angestellter. Und das ist für einen 14h Job mit persönlicher Haftung verdammt wenig. Es sind ja auch fiktive Zahlen. Ich wollte damit nur sagen, dass Jammer alles mögliche bedeuten kann. Vom Hungertuch bis zum hohen Niveau. Wir wissen es nicht und es geht auch niemanden etwas an. Naja, die Banken und Geldgeber vermutlich.
 
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Wenn der Geld rauszieht und immer nur die Zinsen bezahlt, kann man recht gut unbemerkt Geld abzweigen. Denn die Finanzämter interessieren sich nur, wenn am Ende ein Plus bleibt.
Du darfst aus einer GmbH nicht mal "eben so" was raus ziehen oder abzweigen. Schon gar nicht, wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist. Das wird Dir das Finanzamt dem Geschäftsführer dann bei der nächsten Betriebsprüfung erklären, oder glaubst Du, die interessiert nicht brennend, wo die Kohle hin ist und warum nicht längst die Insolvenz beantragt wurde?

Linke Tasche, rechte Tasche. Wenn der Gesellschafter vertraglich z.B. 300.000,-€ im Jahr al Ausschüttung hätte bekommen sollen, aber nur jämmerliche 100.000,-€ im Jahr bekommt, entsteht eine Lücke, eine Schuld der GmbH gegenüber dem Gesellschafter. Und das wäre für Deinen Freund, den Gesellschafter natürlich ein Drama, denn wie soll man von 100.000,-€ im Jahr als Selbstständiger überleben? Vermutlich bekommt er noch weniger, wird aber einen 14h Tag haben. Das ist dann typische Selbstausbeutung.
Auch das funktioniert (legal) nicht. Du kannst nichts ausschütten, was Du nicht hast. Solche Festausschüttungen sind i. d. R. nur dann statthaft, wenn das Eigenkapital dadurch nicht aufgezehrt wird. Ansonsten musst Du, wie jeder normale Mensch, von dem Leben was am Ende übrig bleibt: Sprich vom Gewinn.
 
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Du darfst aus einer GmbH nicht mal "eben so" was raus ziehen oder abzweigen.
Aber Du kannst Dir als Gesellschaftler ein willkürlich zu definierendes Gehalt definieren. Für Deine im Büro angestellte Frau ebenso. Das ist kein raus ziehen, das ist ein Arbeitsvertrag.
 
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Als Gesellschafter lebst Du vom Gewinn. Wenn nix da ist, gibts auch nichts auszuschütten. Eine Ausschüttung muss beschlossen werden und ein vorzeitige Ausschüttung (nichts anderes ist das "willkürlich" definierte "Gehalt" eines Gesellschafters) darfst Du das Eigenkapital nicht aufzehren. Bei Angestellten - auch wenn es die eigene Frau ist - ist das ein wenig was anderes.

Sobald es an die Substanz der Gesellschaft geht, musst Du als Gesellschafter sehr, sehr die Füße stillhalten und Dir evlt. nen Nebenjob suchen. Pizza ausfahren oder so. :D Oder Du holst Dir ein Darlehn von der Gesellschaft. Das geht auch, wenn sie keinen Gewinn gemacht hat, aber noch über ausreichend eigene Mittel verfügt, sprich das EK nicht aufgebraucht ist. Das muss allerdings marktüblich verzinst werden.
 
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Als Gesellschafter lebst Du vom Gewinn. Wenn nix da ist, gibts auch nichts auszuschütten. .
Es geht nicht um eine Ausschüttung, es geht um das eigenen Gehalt. Gut, "willkürliche Höhe" war etwas übertrieben, die Finazämter haben da regeln, aber als Geschäftsführer eines Autohauses mit 20 Angestellten halte ist z.B. 200.000,-€ nicht für übertrieben. Das ist unabhängig vom Gewinn.

Geschäftsführer-Gehalt So viel dürfen Sie als Chef einer GmbH verdienen
"...Je größer das Unternehmen ist (maßgeblich sind der Umsatz und die Zahl der Beschäftigten), desto höher darf das Gehalt des Geschäftsführers ausfallen. ..."
Siehe: Geschaeftsfuehrer-Gehalt: So viel duerfen Sie als GmbH-Chef verdienen | impulse
 
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Moment, man muss Geschäftsführer und Gesellschafter unterscheiden. Der Geschäftsführer muss ja nicht automatisch Gesellschafter sein, sondern ist evtl. angestellt (z. B. ein externer). Als Gesellschafter lebst Du nun mal vom Gewinn. Es gilt ja der Grundsatz der Kapitalerhaltung, wenn man nicht in arge Bedrängnis kommen möchte. Siehe: Der Grundsatz der Kapitalerhaltung nach SS 30 GmbHG | KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ

Und wenn Du ewig keinen Gewinn machst, dann guckst Du als Gesellschafter in die Röhre. Wie man sich dann mit dem angestellten GF mit seinem utopischen Gehalt einigt, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt. Aber solche Konstrukte werden wohl schon vorher Probleme bekommen. :D

Und auch in Deinem o. a. Link steht: Das EK darf nicht aufgebraucht werden. Und da ist genau das Problem. Wenn ich nix habe, kann ich auch nix zahlen.
 
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Ich frag mich nur wie das solange gut gehen kann.

Das ist recht simpel - das geht deswegen weil die EZB den Kapitalmarkt seit 2009 mit immer mehr neuem frischen geld flutet was dazu führt dass solche Firmen immer wieder an mehr und billigeres Kreditgeld kommen um ihre Bilanz wieder auszugleichen. Das führt dazu, dass alte Schulden durch immer neue höhere Kreditschulden ausgeglichen werden müssen - was wunderbar funktioniert so lange die Zinsen derart niedrig sind und Geld "für nix" vom Herrn Draghi kommt.

Bedeutet anders gesagt die Firma kann so lange weitermachen bis das System das nächste mal (wie 2009) kollabiert (oder bis die EZB den Leitzins anhebt - aber da die genau weiß dass das zum Crash führen würde machen sies nicht bis der Crash dann etwas später von selbst kommt, persönlich tippe ich auf 2020).

Für das ganze Thema gibts auch nen Fachbegriff aus der Finanzszene: "Zombiefirma". Kannste dich ja mal reinlesen... ;)
 
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Moment, man muss Geschäftsführer und Gesellschafter unterscheiden.
Ich habe mich falsch ausgedrückt, ja mist, Fehler. Ich schreib am Anfang ja selber "Ausschüttung",
meinte aber Arbeitsvertrag. Also als angestellter Gesellschafter, bekommt man natürlich ein festes
Gehalt. Daraug kann man ja auch teilweise verzichten und die GmbH baut das bilanztechnisch
gesehen Schulden auf. So war es gemeint.
 
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Was bei 0,0% Zinsen auch kein Problem ist zur Zeit.
Die Problematik ist sicherlich etwas "komplizierter". Vor allem, wenn Dinge wie "Bonität" da mit rein spielen. Davon ab: Wo leihst Du Dir aktuell Geld für 0,0% Zinsen und wovon lebt diese Bank? Wenn Du Dir als Kunde einen Kredit für eine neue Maschine, Werkshalle, Haus, whatever gönnst, dann sicherlich nicht für einen Nullzins. Genau so muss die GmbH ihr Geld eben auch "marktüblich" verzinsen, wenn sie es an Gesellschafter verleiht. Alles andere wäre nicht sauber.
 
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Tja so wie immer, keine Ahnung haben, nur weil der Leitzins bei 0,0 ist, heißt es noch lange nicht, dass du irgendwo einen Kredit mit 0,0% bekommst.

Die Problematik ist sicherlich etwas "komplizierter". Vor allem, wenn Dinge wie "Bonität" da mit rein spielen. Davon ab: Wo leihst Du Dir aktuell Geld für 0,0% Zinsen und wovon lebt diese Bank? Wenn Du Dir als Kunde einen Kredit für eine neue Maschine, Werkshalle, Haus, whatever gönnst, dann sicherlich nicht für einen Nullzins. Genau so muss die GmbH ihr Geld eben auch "marktüblich" verzinsen, wenn sie es an Gesellschafter verleiht. Alles andere wäre nicht sauber.

Es ist aber umgekehrt, eventuell verleiht der Gesellschafter an die GmbH Geld und das muss meines Wissens nach nicht marktüblich verzinst werden, auch umgekehrt habe ich noch nie davon gehört, hast du da mal einen Link für mich?
 
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Da wird halt gegen die Gleichbehandlung verstoßen. Die günstigen Kredite dort bekommt nicht jeder, sondern nur die, die schon im Geld schwimmen.
 
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Da wird halt gegen die Gleichbehandlung verstoßen. Die günstigen Kredite dort bekommt nicht jeder, sondern nur die, die schon im Geld schwimmen.

Du bist wirklich hoffnungslos und hörst dich an wie die 80 Jährigen am Stammtisch die sich über „die da oben“ echauffieren. Aber Bildung macht eben einen großen Unterschied, da scheinen „120 IQ“ auch nicht weiter zu helfen.
 
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Er hat nicht unrecht. Wieso darf ich als normaler Mensch nicht davon profitieren?
 
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