Keine Insolvenz obwohl jährlicher Fehlbetrag?

AW: Keine Insolvenz obwohl jährlicher Fehlbetrag?

Da bekommst Du kein Geld.

Es ist aber umgekehrt, eventuell verleiht der Gesellschafter an die GmbH Geld und das muss meines Wissens nach nicht marktüblich verzinst werden, auch umgekehrt habe ich noch nie davon gehört, hast du da mal einen Link für mich?
Moin, klar: https://www.heike-wolf-stb.de/steuerberaterin-hamburg/info/gmbh_manda_05_2015.pdf
"Ein unverzinsliches oder zu niedrig verzinstes Darlehen an einen Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) in Höhe der gegenüber der üblichen Verzinsung eingeräumten Zinsvergünstigung. Maßgeblich für die Angemessenheit ist der bankübliche Zins."

Er hat nicht unrecht. Wieso darf ich als normaler Mensch nicht davon profitieren?
Doch, hat er. Lest Euch doch mal ein wenig in das Thema ein. Wenn es mit den 0,00% bei der EZB so einfach wäre, würden die Banken nun gerade nicht jammern, sondern fleißig Geld für "0,00%" leihen und für XX% weiter verleihen. So einfach ist es nun aber eben nicht.
 
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