Jeanboy
Volt-Modder(in)
Per Gesetz ist dir das bei jedem Produkt, das du in Deutschland bestellst, gestattet (Ausnahme: Hygieneartikel, Softwarelizenzen etc.)
Solange du den Artikel so testet, wie es dir im Geschäft möglich wäre, muss der Händler dir den Kaufpreis erstatten.
Lediglich wenn du das Verpackungsmaterial nicht ordnungsgemäß öffnest, etwas zerreißt ect., darf der Händler einen Prozentbetrag vom Kaufpreis abziehen.
Solange du den Artikel so testet, wie es dir im Geschäft möglich wäre, muss der Händler dir den Kaufpreis erstatten.
Lediglich wenn du das Verpackungsmaterial nicht ordnungsgemäß öffnest, etwas zerreißt ect., darf der Händler einen Prozentbetrag vom Kaufpreis abziehen.





