AW: Justizministerin fordert Geodaten-Gesetz für Dienste wie Google Street View
es ist nunmal so: ein gesetz für eine sache - geodaten sind neu, wenn man was machen will, muss ein neues gesetz her, ein anderes zu erweitern wäre zweckentfremdung und würde die übersicht verschlechtern! (beispiel: besser ein buch mit vielen eindeutigen kapiteln, als ein buch mit drei uneindeutigen riesenkapiteln samt mehrstufigen unterkapiteln, in dem man nicht weiß wo suchen)
und die, die sich in bgb und stgb auskenn heißen juristen - so ists nunmal in einer arbeitsteiligen gesellschaft, es kann nicht jeder alles können und wissen, so funktioniert ein moderner staat eben nicht mehr.
btt: finde ich gut, so können die konzerne nicht mehr machen was sie wollen, und die regierung muss nicht irgendein gesetz "verbiegen", was eigentlich gar nicht darauf bezug genommen hat. dann kann auch kein konzern mehr "willkür" o.ä. schreien...
Nunja, ein moderner Staat funktioniert nur dann nicht, wenn alte, bestehende Gesetze nicht angepaßt werden. Leider ist es auch so, das manche neue Gesetze mit bestehenden nicht korrespondieren.
Besipiel: Es gibt den Straftatbestand des Diebstahls (Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit Zueignungsabsicht).
Als irgendjemand dann mal auf die Idee kam, fremden Strom abzuzapfen, konnte derjenige nicht bestraft werden, da elektr. Strom keine bewegliche Sache ist.
Also erfand man flugs den Straftatbestand der illegalen Entnahme elektrischer Energie.
Rein logisch gesehen ist dies auch Diebstahl, da man aber den originalen Straftatbestandsmerkmal der "beweglichen Sache" nicht abändern bzw. anpassen wollte, erfand man für den im Grund ein und denselben Vorgangs des Diebstahls mal so eben einen neuen Paragraph.
Verstehste nun eher, was ich damit meine?
Man könnte viele Sachen straffen und vereinheitlichen, ohne dass dadurch der eigentliche Sinn verloren geht. Aber es ist viel leichter, irgendwas neues zu machen, ohne bestehende Regeln und Gesetze anzupassen oder zu erweitern.
Meiner Meinung nach ist dies unnötig und dein Beispiel (mit dem Buch mit vielen eindeutigen kapiteln, als ein buch mit drei uneindeutigen riesenkapiteln samt mehrstufigen unterkapiteln, in dem man nicht weiß wo suchen) im Prinzip im StGB aber auch BGB bereits umgesetzt.
Lies es dir mal durch und du verstehst, was ich meine...