Juristische Frage: Lieferung zu viel erhalten

Daxelinho

Software-Overclocker(in)
Guten Abend,

erstmal: Falls der Thread hier falsch ist, tut mir das leid und bitte um Verschiebung..

Folgende Situation hat sich ergeben: Ich habe im Internet etwas bestellt, kostet rund 350 €, der Versender hatte aber große Probleme beim liefern. Bein mehrmaligen Nachfragen hat der Versender den Hersteller kontaktiert, der das Produkt zu uns direkt senden sollte.
Soweit, sogut. Heute kamen aber zwei Pakete an, habe das Produkt zweimal erhalten, einmal vom Versender und einmal vom Hersteller. Was macht man nun? Wie sieht die rechtliche Lage aus? Muss man das melden? Geht das Produkt irgendwann in das Eigentum über? Falls ja, wann?

LG
Daxelinho
 
Du wirst niemals Eigentum an der zweiten Lieferung erhalten solange du nicht dafür gezahlt hast. Informiere dich mal über Unterschlagung.
 
Gut, danke, da haben wir schon mal etwas, wo nach ich suchen kann. Danke dafür.
Besteht die Meldepflicht das Falles bzw. mache ich mich andernfalls strafbar?

LG
 
Das würde das schon aus Gründen des Anstands zurückgeben. Willst ja auch nicht, dass dich jemand abzieht, nur weil dir mal ein Fehler unterläuft.
 
Nun, da du offiziell die Lieferung vom Hersteller erhalten solltest, würde ich den Versender kontaktieren und ihm die Lage schildern.

Gruß
 
erstmal: Falls der Thread hier falsch ist, tut mir das leid und bitte um Verschiebung..

Schwierig den irgendwo einzuordnen, es gibt keine passende Kategorie weil

Forenregeln schrieb:
4.1 verbotene oder rechtlich heikle Inhalte
Nicht zuletzt wegen möglicher juristischer Konsequenzen für PCGH sind folgende Inhalte komplett verboten:
Individuelle, auf einen konkreten Sachverhalt bezogene Rechtsberatung. Allgemeine Hinweise auf gesetzliche Regelungen sind erlaubt.

Das bisher gesagte sind ja bisher nur gut gemeinte Tipps, ich wollte es nur bereits im Vorraus anmerken dass, sobald es hier konkret um Rechtsberatung geht, der Thread zu ist. ;)
 
Das bisher gesagte sind ja bisher nur gut gemeinte Tipps, ich wollte es nur bereits im Vorraus anmerken dass, sobald es hier konkret um Rechtsberatung geht, der Thread zu ist. ;)

Alles klar, verstanden. Mein Vater ist leider strikt dagegen, den Fall zu melden. Ich wollte mir in ein paar Tagen den gleichen Artikel kaufen, er hofft nun darauf, dass das Produkt in unser Eigentum über geht. Aber ihm das zu erklären, ist leider echt schwer :D Deswegen habe ich quais darauf gehofft, dass es da eine allgemeine, eindeutige Lösung gibt, aber wir sind ja hier in Deutschland :D
 
Ich an deiner stelle würde den Verkäufer informieren.
Da währst du auf der sicheren Seite. ( gut gemeinter Tipp )
Ich hatte so einen Beispiel in meinen Backentenkreis und er hatte es nicht gemeldet. ( allerdings hatte er mehr als genug Probleme hinterher )
 
Ich an deiner stelle würde den Verkäufer informieren.

Sehe ich genauso.:daumen:

Hier hoch kurz ein OT zur unabsichtlichen Vorlage:;):lol:

Ich hatte so einen Beispiel in meinen Backentenkreis und er hatte es nicht gemeldet.

gefuellteente.jpg
 
Eigentum an der Sache kannst du, wie die Dinge liegen, nicht erwerben.

Es ist natürlich möglich, dass keine der anderen Parteien den Irrtum bemerkt, wenn sie ihre Rechnungslegung nachvollziehen. Dann wärst du weiterhin Besitzer aber nicht Eigentümer.
Wenn sie die Rückgabe fordern, müsstest du dem aber nachkommen. Tun sie das in den nächsten 3 Jahren nicht, wärst du dann tatsächlich Eigentümer. (Das ist die allgemeine Verjährungsfrist für Diebstahl, Unterschlagung und andere "lustige Dinge", wenn sie nicht zu Anklage gebracht werden. Aber schon die Aufforderung zu Herausgabe der Sache reicht, um diese Frist zu wahren.)

Andernfalls hätten die ziemlich gute Aussichten, wenn sie ein Gerichtsverfahren anstrengen.
Es empfiehlt sich die Lektüre des BGB in Sachen Kaufvertrag, Eigentum, Pflichten des Schuldners.
(Und nein ich habe nichts regelmäßig mit Gerichten, Anzeigen o.ä. zu tun. Das kann man alles im BGB nachlesen.)

Ich selbst würde vermutlich auf Lücke setzen und abwarten, wer in den nächsten Wochen reagiert. Immerhin weißt du nicht, an wen du es ohne Aufforderung zurücksenden solltest.
 
Also bei mir war genau das gleiche der Fall. Als ich die Teile für meinen PC bestellt habe hat mir Hardwareversand versehentlich 2x den 4790K zugeschickt. Hab dann eine E-Mail an den Support geschrieben, und die CPU die zu viel war wieder zurück geschickt. (ungeöffnet. ich hab nicht vorher beide ausprobiert...)

so würde ich das wieder handhaben, allein des Anstandes wegen.


Hier hoch kurz ein OT zur unabsichtlichen Vorlage:;):lol:



Anhang anzeigen 793246

PS: Made my Day :D :D
 
Mein Vater ist leider strikt dagegen, den Fall zu melden. Ich wollte mir in ein paar Tagen den gleichen Artikel kaufen, er hofft nun darauf, dass das Produkt in unser Eigentum über geht.

Hmm das ist ja nen seltsames Rechtsverständnis :D
Wenn ich dir also nen Spiel leihe und da sind 2 Datenträger statt nur 1 drin, dann geht da nix in dein Eigentum von über :D
Vergleich hinkt vielleicht etwas, aber Prinzip sollte klar werden.
 
Richtig, ich würde halt auch genau so handeln, würde ihm das auch empfehlen :D Aber er ist da.. nunja.. etwas eigen :D

Es handelt sich btw um eine GTX 970, die ich mir in ein paar Tagen auch kaufen wollte :D Nun kann ich das knicken und muss mich dem Willen meines Vaters beugen :D Ich hoffe, dass er doch noch zur Einsicht kommt und was tut.

LG
 
Aber man macht sich nicht strafbar, wenn man einfach nichts tut? "Schade", denn das würde es um einiges leichter machen :D

LG
 
Das würde jetzt in Rechtsberatung gehen, da hilft nur zum Anwalt gehen oder selbst Gesetze wälzen. Hier können wir da eig, nicht sfür dich tun :ka:
 
Es handelt sich btw um eine GTX 970, die ich mir in ein paar Tagen auch kaufen wollte :D Nun kann ich das knicken und muss mich dem Willen meines Vaters beugen :D Ich hoffe, dass er doch noch zur Einsicht kommt und was tut.
Also ist die aktuelle Karte für Deinen Vater ? Du hast bestellt und auch schon beim Händler bezahlt ? Dann bist Du wohl schon volljährig (habe ich gerade in Deinem Profil gesehen) und solltest auch allein entscheiden dürfen, wie Du jetzt weiter handelst.
 
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