Japan: Filesharing ist ab Oktober eine Straftat

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Mhhh ... der Content, der tatsächlich aus Japan heraus in aller Welt angeschaut wird dürften Manga und Anime sein (japanische musik und Filme in allen Ehren, aber da hält sich das Interesse in Grenzen), und da wird der Abschreckungseffekt gegen Null gehen, da die Raw-Provider/Grabber der Daten meist nichts selber direkt online stellen, sondern ihr Material direkt an Sub-Gruppen weiterleiten, und die sitzen im Allgemeinen nicht in Japan ...


War das in Japan bisher eigentlich gar nicht strafbar, oder wie? Liest sich zumindest so, muss ich nachher mal nachfragen ... :ugly:
 
ist es bei uns ja auch nicht wirklich, siehe abmahnungen

"Am 1. Oktober tritt in Japan ein neues Gesetz in Kraft, mit dem das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen unter Strafe gestellt wird. Konkret handelt es sich dabei um einen Straftatbestand, der ein Strafmaß von bis zu zwei Millionen Yen – umgerechnet knapp 20.000 Euro – oder bis zu zwei Jahren Gefängnis zur Folge hat."
 
Filesharing ist rechtlich zb in der EU/USA keine "Straftat" sondern eine Urhebrechtsverletzung. Dies läuft alles Zivilrechtlich ab, nur jetzt in Japan ist es eine strafbare Handlung, quasi wie "Stehlen".
Das Schlimme ist ,dass nun ein Freiheitsentzug / spriche eine unbedingte Haftstrafe möglich ist.



M.m nach is das extrem übertrieben und geht in die flasche Richtung.
Schaut euch mal die Strafrahmen zb bei Körperverletzung an

Körperverletzung/fahrlässige Körperverletzung, § 83 StGB (Österreichisches Strafgesetzbuch)
Der Strafrahmen beträgt jedoch in beiden Fällen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Deutsches Strafrecht :

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wenn man also "Fileshared" dann fasst man im worst case ein höheres Strafmaß aus, als bei einer Körperverletzung :daumen2: :daumen2:
Das is alles nur mehr *IRRRRRRE*, Lebewohl du schöner Rechtsstaat:(

EDIt:

Also wie es in DE ausschaut gibt es 2 Paragraphen die auch eine Strafbarehandlung beschreiben
Oft werden Verstöße gegen das Urheberrecht unterschätzt:
§ 106 UrhG beinhaltet für das unerlaubte Verfielfältigen, Verbreiten oder öffentliche Wiedergeben eine Strafandrohung von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Vervielfältigen liegt bereits vor, wenn von einer Tauschbörse (Emule, Torrent, Kazaa etc.) eine Datei in den Arbeitsspeicher des Computers geladen wurde (ob dies unerlaubt ist, ist eine andere Frage).
§ 108 a UrhG erhöht die Strafandrohung auf 5 Jahre Freiheitsstrafe, wenn die Verwertung (§ 106 UrhG) gewerbsmäßig erfolgt. Dazu ist ausreichend, dass regelmäßig eine bestimmte Summe - die nicht hoch sein muss - mit dem Verkauf erzielt werden sollte.
Die Strafandrohung für so genannte "Raubkopierer" ist daher nicht unerheblich und liegt teilweise erheblich über der Strafandrohung allgemeiner Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB).

Wie es ausschaut kann man auch in DE recht schnell zu einer Freiheitsstrafe kommen, jedoch wird es in vielen fällen bei einer zivilklage belieben.
Rechtlich gesehen könnte man aber auch bei auch nur einem geshartem File auch schon angeklagt werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
aaahh mein geliebtes japan, wie kannst du nur xD
naja, die schreiben den kapitalismus eben seit jeher groß...
 
Mhhh ... der Content, der tatsächlich aus Japan heraus in aller Welt angeschaut wird dürften Manga und Anime sein (japanische musik und Filme in allen Ehren, aber da hält sich das Interesse in Grenzen), und da wird der Abschreckungseffekt gegen Null gehen

Du hast P0rn vergessen :ugly:

Scherz beiseite, diese Regelung gilt für das Land Japan und die japanischen Bürger. Was den Rest der Welt an Contents konsumiert ist hier völlig irrelevant.
 
Bestraft werden dabei nur Internetnutzer, die sich der illegalen Kopien bewusst sind.
:lol:

Gibt es in Japan keinen Grundsatz ala "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe?"
Oder soll das eine Anspielung darauf sein, dass man vor dem fertigstellen des Downloads nicht weiß was darin ist?
Jedenfalls mal wieder sehr schwammig.

Ansonsten finde ich es bedenklich das hier offenbar das herunterladen härter bestraft werden soll als ein gewöhnlicher Ladendiebstahl.
Meiner Meinung müssten vor allem die Anbieter, im weitesten Sinne auch Uploader bestraft werden sollten.
 
Filesharing ist rechtlich zb in der EU/USA keine "Straftat" sondern eine Urhebrechtsverletzung. Dies läuft alles Zivilrechtlich ab, nur jetzt in Japan ist es eine strafbare Handlung, quasi wie "Stehlen".
Das Schlimme ist ,dass nun ein Freiheitsentzug / spriche eine unbedingte Haftstrafe möglich ist.
M.m nach is das extrem übertrieben und geht in die flasche Richtung.
Schaut euch mal die Strafrahmen zb bei Körperverletzung an

Körperverletzung/fahrlässige Körperverletzung, § 83 StGB
Der Strafrahmen beträgt jedoch in beiden Fällen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Wenn man also "Fileshared" dann fasst man im worst case ein höheres Strafmaß aus, als bei einer Körperverletzung :daumen2: :daumen2:
Das is alles nur mehr *IRRRRRRE*, Lebewohl du schöner Rechtsstaat:(
auf der einen seite beziehst du dich hier auf die japanische rechtsprechung und stellst im vergleich die strafe, die du für körperverletzung in deutschland bekommen kannst, in den raum. selbst wenn die gesetze beider länder im grundsatz ähneln sollten, muss ich immerwieder schmunzeln, wenn jemand die rechtsprechung einer anderen nation mit der hiesigen rechtsprechung vergleicht.
zudem ist es hier nunmal so, das der schutz des eigentums über die unversehrtheit des individuums gestellt wird. schade aber real.
zudem sollte man die kulturellen umstände beachten, auf der die rechtsprechung des jeweiligen landes beruht.
man kann nicht überall unser überlegenes und moralisch einwandfreies justizsystem in die praxis umsetzen........wäre ja auch schlimm.

von mir aus sollen die das unter strafe stellen. ob du dich zivielrechtlich oder strafrechtlich in die bedrullie bringst.....in beiden fällen gibs ne strafe. also ists doch jacke, das in zukunft der der japaner wegen illegalem datenlutschen in den knast kommt oder ich, oder du, oder ihr, wegen gleichem, in anderen landen, mit nem erhobenen zeigefinger davonkommt.

klar gibt es rechtsprechungen, über die man sich mal wirklich gedanken machen sollte.....z.b. frauenrecht in arabischen staaten, kinderrecht in asiatischen staaten. bei dieser form der rechtsprechung bin ich der letzte, der sich über internetkriminalität und deren gerechten folgen beschwert.
 
Artikel schrieb:
Japanische Internetnutzer müssen in Zukunft mit einer Strafanzeige rechnen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme illegal aus dem Internet herunterladen.
Gute Sache, jetzt muss nur noch EU folgen.
Bleibt nur die frage was mit den unschuldigen geschieht die sich nicht gut mit Internet usw auskennen die hereingelegt werden, will man ihnen dann sagen "Pech gehabt".
 
ΔΣΛ;4333303 schrieb:
Gute Sache, jetzt muss nur noch EU folgen.
Bleibt nur die frage was mit den unschuldigen geschieht die sich nicht gut mit Internet usw auskennen die hereingelegt werden, will man ihnen dann sagen "Pech gehabt".
Schau dir den Post an und überlege ob es sinnvoll sein kann für eine Kopie (das Orginal wird nicht beschädigt und bleibt beim Eigentümer) länger in den Knast wandern soll als für Körperverletztung, wo wirklich jemandem geschadet wird. Man sollte eher mal dafür sorgen, dass der kleine Mann vor Gericht mehr zu sagen hat, die Unternehmen sind da eh schon zu stark.
Filesharing ist rechtlich zb in der EU/USA keine "Straftat" sondern eine Urhebrechtsverletzung. Dies läuft alles Zivilrechtlich ab, nur jetzt in Japan ist es eine strafbare Handlung, quasi wie "Stehlen".
Das Schlimme ist ,dass nun ein Freiheitsentzug / spriche eine unbedingte Haftstrafe möglich ist.
M.m nach is das extrem übertrieben und geht in die flasche Richtung.
Schaut euch mal die Strafrahmen zb bei Körperverletzung an

Körperverletzung/fahrlässige Körperverletzung, § 83 StGB
Der Strafrahmen beträgt jedoch in beiden Fällen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Wenn man also "Fileshared" dann fasst man im worst case ein höheres Strafmaß aus, als bei einer Körperverletzung :daumen2: :daumen2:
Das is alles nur mehr *IRRRRRRE*, Lebewohl du schöner Rechtsstaat:(
 
Der Strafrahmen ist mir doch sowieso egal, ich bin ja keiner von denen, und uns in EU betrifft es ja eh nicht.
Vielleicht ist in Japan das Illegale Herunterladen eine Volkskrankheit die viel weiter verbreitet ist als bei uns, wer weiß.
(das Orginal wird nicht beschädigt und bleibt beim Eigentümer)
Dennoch entgehen dem Eigentümer Finanzielle einnahmen, mir kann niemand erzählen das bei Filmen und Musik man es nur Herunterlädt um zu sehen/hören ob es einen gefällt und dann es sich kauft :ugly: Ja ne, is klar ^^ :rollen:
 
ΔΣΛ;4333366 schrieb:
Der Strafrahmen ist mir doch sowieso egal, ich bin ja keiner von denen, und uns in EU betrifft es ja eh nicht.
Vielleicht ist in Japan das Illegale Herunterladen eine Volkskrankheit die viel weiter verbreitet ist als bei uns, wer weiß.
Dennoch entgehen dem Eigentümer Finanzielle einnahmen, mir kann niemand erzählen das bei Filmen und Musik man es nur Herunterlädt um zu sehen/hören ob es einen gefällt und dann es sich kauft :ugly: Ja ne, is klar ^^ :rollen:
Jetz geht das wieder los. Es muss dem Eigentümer kein einziger Cent entgehen, es heißt ja nicht, dass es sich der, der es gedownloadet hat auch gekauft hätte:wall:

Und so wie es bei uns ist ist es in Ordnung, verschärfen muss man das aber garantiert nicht. Die Unternehmen habe wie gesagt eh viel zu viel einfluss auf die Politik und die Rechtsprechung fällt meistens auch zu Gunsten dieser aus.
Hast du in letzter Zeit mal ein Gesetz gesehen, dass die Rechte der Bürger stärkt oder irgendwas was dem Bürger nutzt?
 
lasst die wirtschaftler doch auf einen kommunismus 2.0 hinarbeiten. ob´s dann besser wird bezweifel ich ja irgendwie. aber nur mit verboten löst man das problem sicher nicht. entweder müssen die preise runter oder die löhne rauf, und das geht nur wenn die extremst-reichen zur kasse gebeten werden, vor allem die die mehr konsumieren als investieren. das werden schwierige zeiten, hoffentlich nippel ich ab bevor der totale (cyber-) krieg ausbricht. p.s. im realen leben haben wir den gürtel ja schon enger geschnallt, da lässt sich nicht mehr so viel holen. p.s.s. gut wir jetzt nicht so extrem aber große teile der welt leben jetzt ja nicht unbedingt im überfluss und ist ja auch nicht so das diese den ganzen tag im schatten liegen.
 
Jetz geht das wieder los. Es muss dem Eigentümer kein einziger Cent entgehen, es heißt ja nicht, dass es sich der, der es gedownloadet hat auch gekauft hätte
Das ihr immer mit diesen falschen Raubkopierer Pseudo-Argumenten Antwortet, ist doch ein Zeichen dafür das ihr in Wahrheit gar keine Gegenargumente habt.
[Sarkasmus AN]Nein, den Firmen entgehen gar keine Einnahmen durch Raubkopierer, das war noch nie so[Sarkasmus AUS] :lol:
Ob euch jemand zwingt Filme/Musik zu sehen/hören ;)
Gut das der Gesetzgeber das anders sieht :daumen:
 
ΔΣΛ;4333428 schrieb:
Das ihr immer mit diesen falschen Raubkopierer Pseudo-Argumenten Antwortet, ist doch ein Zeichen dafür das ihr in Wahrheit gar keine Gegenargumente habt.
[Sarkasmus AN]Nein, den Firmen entgehen gar keine Einnahmen durch Raubkopierer, das war noch nie so[Sarkasmus AUS] :lol:
Ob euch jemand zwingt Filme/Musik zu sehen/hören ;)
Gut das der Gesetzgeber das anders sieht :daumen:
Es ist aber so: Ein beispiel: Würdest du dir alles kaufen was du geschenkt bekommts? Höchstwahrscheinlich nein!

Und zum Gesetz: Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland bzgl Raubkopie finde ich einigermaßen in Ordnung, aber verschäft darf das keines Falls werden
 
Du hast P0rn vergessen :ugly:
Hat er doch erwähnt. :D
Schau dir den Post an und überlege ob es sinnvoll sein kann für eine Kopie (das Orginal wird nicht beschädigt und bleibt beim Eigentümer) länger in den Knast wandern soll als für Körperverletztung, wo wirklich jemandem geschadet wird.
Ja, es ist sinnvoll, da für eine Körperverletzung erstmal eine Hemmschwelle überschritten werden muss, zumindest bei den Meisten. Sich mal schnell eine illegale Kopie herunter zu laden, ist schon so normal, dass sich kaum noch jemand darüber aufregt und deswegen finde ich abschreckende Strafen sehr gut.

Sollte das hoffentlich mal bei uns umgesetzt werden, werde ich sicher manche Leute anzeigen. :D
 
ΔΣΛ;4333428 schrieb:
Das ihr immer mit diesen falschen Raubkopierer Pseudo-Argumenten Antwortet, ist doch ein Zeichen dafür das ihr in Wahrheit gar keine Gegenargumente habt.
[Sarkasmus AN]Nein, den Firmen entgehen gar keine Einnahmen durch Raubkopierer, das war noch nie so[Sarkasmus AUS] :lol:
Ob euch jemand zwingt Filme/Musik zu sehen/hören ;)
Gut das der Gesetzgeber das anders sieht :daumen:
Too bad, aber das Argument stimmt schon; du kannst mir nicht verzählen, dass jemand der sich ein paar hundert Filme/Spiele runtergeladen hat die auch gekauft hätte:schief:.
Wo ist der Schaden, wenn ich mir ein Spiel runterladen würde, welches ich sowiso nicht gekauft hätte, weil ich beispielsweise erst 2 Spiele a 50€ gekauft habe und einfach kein Geld mehr ausgeben kann/will ? Für mich entsteht da kein Schaden ob ich ein Spiel nicht kaufe und nicht Spiele oder ob ich es nicht kaufe und trotzdem spiele... .
Was ich damit sagen will, die Argumentation der Publisher etc., dass durch "Raubkopien" Schaden aufkommt ist ganau so schwach wie die Argumentation, dass die Spiele sowiso nicht gekauft worden wären, wenn man sie runtergeladen hat.
 
Filesharing ist rechtlich zb in der EU/USA keine "Straftat" sondern eine Urhebrechtsverletzung. Dies läuft alles Zivilrechtlich ab,
Falsch.

nur jetzt in Japan ist es eine strafbare Handlung, quasi wie "Stehlen".
Das Schlimme ist ,dass nun ein Freiheitsentzug / spriche eine unbedingte Haftstrafe möglich ist.
M.m nach is das extrem übertrieben und geht in die flasche Richtung.
Schaut euch mal die Strafrahmen zb bei Körperverletzung an

Körperverletzung/fahrlässige Körperverletzung, § 83 StGB
Der Strafrahmen beträgt jedoch in beiden Fällen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Wenn man also "Fileshared" dann fasst man im worst case ein höheres Strafmaß aus, als bei einer Körperverletzung :daumen2: :daumen2:
Das is alles nur mehr *IRRRRRRE*, Lebewohl du schöner Rechtsstaat:(
Aus welchem Land stammt der von dir zitierte 83 StGB überhaupt? Abgesehen davon: Es gibt noch zig andere Straftatbestände, wie die gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge etc., die eine höhere Strafe vorsehen.

@topic:
Klingt bis auf den Schadensersatz nach einem ähnlichen Modell wie in Deutschland, d.h. der Download von einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle wäre nicht erlaubt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Too bad, aber das Argument stimmt schon; du kannst mir nicht verzählen, dass jemand der sich ein paar hundert Filme/Spiele runtergeladen hat die auch gekauft hätte:schief:.
Wo ist der Schaden, wenn ich mir ein Spiel runterladen würde, welches ich sowiso nicht gekauft hätte, weil ich beispielsweise erst 2 Spiele a 50€ gekauft habe und einfach kein Geld mehr ausgeben kann/will ? Für mich entsteht da kein Schaden ob ich ein Spiel nicht kaufe und nicht Spiele oder ob ich es nicht kaufe und trotzdem spiele... .
Was ich damit sagen will, die Argumentation der Publisher etc., dass durch "Raubkopien" Schaden aufkommt ist ganau so schwach wie die Argumentation, dass die Spiele sowiso nicht gekauft worden wären, wenn man sie runtergeladen hat.
Stimmt, ein Schaden muss nicht aufkommen, trotzdem ist es natürlich falsch illegale Dinge downzuloaden
 
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