Schon mal was von der Beweislastumkehr gehört? Denn nach 6 Monaten musst du beweisen das das Gerät beim Kauf schon defekt war!
Und tauschen muss der Händler auch nicht bei der Gewährleistung sondern darf 3 mal nachbessern bis zum Tausch, mit der Gewährleistung kannst du dir genauso gut den A.... abwischen.