Internetprovider / Stress / Vertrag / Geschwindigkeit?!

breytex

Komplett-PC-Käufer(in)
Hallo zusammen!

Hier eine kurze Beschriebung meines Problems:
Bin Umgezogen und wollte eigentlich zu Unitymedia, 50k-Dsl.
Techniker kommt und sagt "das ist in Ihrerer Dachgeschosswohnung leider nicht möglich".
Vertrag annuliert.

Dann bin ich zu Öcher-Netz (ist ein Aachener anbieter):
ÖcherNetz (dieses Paket habe ich gebucht)

Telekomtechniker kommt 16 Tage nach Vertragsabschluss.
Für die zwischenzeit habe ich Zugangsdaten für einen Wlanhotspot in meiner Nähe bekommen, dieser war aber mit ca 0,1Mbit ziemlich langsam und daher unbenutzbar.

Techniker schraubt an der Dose rum, und verschwindet wieder.
Ich versuche Hardware anzuschließen, Modem kriegt kein Signal.
Tag später kommt wieder nen Techniker, diesmal von "Öchernetz".
Fuchtelt wieder an der Dose rum, und sagt "ja, da muss nochmal nen Telekomtechniker kommen".

In der Zwischenzeit habe ich den Wlancode von einer netten Hausbewohnerin bekommen, bin also mit Internet versorgt.

(erstmal Danke fürs Lesen, bis hier :-D)

Folgende Fragen habe ich jetzt zu dieser Geschichte:

a) komme ich aus dem Vertrag wieder raus? habe keine Lust, noch 5 mal von 8 bis 13Uhr zuhause rumgammeln und auf einen Techniker warten zu müssen.

b) falls ich nicht aus dem vertrag rauskomme,
wie sieht die Rechtslage mit der Geschwindigkeitsgarantie aus?

Der Telekomtechniker hat gemurmelt "hier wird eh nicht mehr als 6k ankommen",
auf der Öcherseite steht was von 25k.
Habe ich da Anspruch auf einen Preisnachlass? Meistens sind die Angebote ja so formuliert: "bis zu XX-Mbit".
Hat man da ne chance?

Danke für eure Hilfe :-)
 
Ehrlich gesagt, ist das ein seltsamer Anbieter.
Ich habe soweit nichts von bis zu 25k lesen können, aber die AGB hab ich nicht finden können.
Dort steht das meistens drin.

Über was läuft das ?
Ist das VDSL oder ein Kabelnetzbetreiber ?

Nebenbei gibts eigentlich nirgends eine Garantie.
Deswegen steht ja auch überall immer bis zu xx MBit/s.

Ich würde aber mal sagen, wenn du nur 6k von 25k bekommst, kannst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen,
da du ja nicht mal 25% bekommst.
 
Hi,
danke für die schnelle Antwort :-)

Bin mal gespannt, was dann wirklich bei mir ankommt, wenn die das mal gebacken bekommen haben...

Gibts denn da ne rechtliche Grundlage für?
Irgendwas worauf ich mich berufen kann?
(Also Sonderkündigungsrecht bei weniger als 25% etc)

Wenn hier jemand was damit anfangen kann, könnte ich die AGBS und die Vertragsabschlussunterlagen mal einscannen.
 
Hier im Forum fühlt sich selbst Pokerclock für alles Rechtliche zuständig, zumindest macht er das bei einigen Gelegenheiten, schreibe ihn mal an.
Ist zwar nur Student, aber besser als gar nichts würde ich sagen ^^
 
Ja, die 14 Tage sind schon um,
aber quasi ohne Leistung.
Der Techniker zum aufschalten der Leitung hatte halt erst 16 Tage nach Vertragsabschluss "zeit".. :-/

Okay, ich schreib ihn mal an :-)
 
Techniker kommt und sagt "das ist in Ihrerer Dachgeschosswohnung leider nicht möglich".
Vertrag annuliert.
Da hättest du aber nach den möglichen geschwindigkeiten fragen können.

Telekomtechniker kommt 16 Tage nach Vertragsabschluss.
Normal. Die narren vom magenta t brauchen min. 14 tage vorlauf und bekommen dann doch nix gebacken. War bei mir nicht anders.
Für die zwischenzeit habe ich Zugangsdaten für einen Wlanhotspot in meiner Nähe bekommen, dieser war aber mit ca 0,1Mbit ziemlich langsam und daher unbenutzbar.
Schwache verbindung, oder? Evt. hätte schon eine größere antenne geholfen.
Techniker schraubt an der Dose rum, und verschwindet wieder.
Ich versuche Hardware anzuschließen, Modem kriegt kein Signal.
Tag später kommt wieder nen Techniker, diesmal von "Öchernetz".
Fuchtelt wieder an der Dose rum, und sagt "ja, da muss nochmal nen Telekomtechniker kommen".
Wenn der wieder kommt, weise ihn doch bitte darauf hin, das er mal im keller am APL messen soll.(tkom-techniker kommen da von allein nicht drauf) Wenn dort alles i.o. ist und oben nicht, dann ist dein vermieter in der pflicht weil an der hausverkabelung was nicht stimmt.

a) komme ich aus dem Vertrag wieder raus? habe keine Lust, noch 5 mal von 8 bis 13Uhr zuhause rumgammeln und auf einen Techniker warten zu müssen.
Gute frage, aber spätestens nach dem dritten mal kannst du ein wenig druck machen. Außerdem solltest du denen erklären, das du auch noch anderes zu tun hast als auf so einen blöden telekomiker zu warten.

b) falls ich nicht aus dem vertrag rauskomme,
wie sieht die Rechtslage mit der Geschwindigkeitsgarantie aus?
Garantieren wird dir keiner was. Die geschwindigkeit ist eine "bis zu"-angabe.

Der Telekomtechniker hat gemurmelt "hier wird eh nicht mehr als 6k ankommen",
Kommt darauf an. Wird dein anschluß als telekom-resale geschalten, werden es wirklich max. 6 mbit. Hat dein anbieter aber seine eigene technik oder schaltet z.b. via telefonica oder qsc, werden es wohl eher 10 mbit. Die 25 mbit werden es aber kaum werden, da das die leitungsdämpfung mit sicherheit nicht zulässt. (außer der tkom-techniker hat sich vollends verhauen)
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach raus kommst du aus dem Vertrag nicht !
Schlagen mehrere Schaltungstermine ohne dein Verschulden fehl, so mußt du deinem Anbieter schriftlich und nachweisbar eine Frist zur Leistungserbringung setzen. Verstreicht die Frist ohne das die vertragliche Leistung erbracht wird, kannst du außerordentlich kündigen !

Wenn nach erfolgter Schaltung nur DSL 6000 erreicht wird, kommt es eher darauf an, ob der gewählte Tarif als einziger angeboten wird. In solchen Fall sind damit alle Bandbreiten abgedeckt und du kannst dann natürlich nicht außerordentlich kündigen, wenn nur DSL 6 statt 25000 ankommt. Für letzteres müßtest du eh quasi im HVT wohnen, weil das per ADSL2 nur auf ultra kurzen Leitungslängen <100m überhaupt möglich ist. Hat dein Anbieter aber noch ein anderen Tarif am Angebot, der günstiger ist als dein gewählter und auch nur eine geringere Bandbreite zuläßt, so sollte er ein Downgrade stattgeben, wenn die Bandbreite des höherwertigen Tarifes deutlich nicht erreicht werden kann. Näheres dazu muß in den AGB bzw. Preis/Leistungsbeschreibung stehen.

Desweiteren finde ich es schon ein wenig außergewöhnlich, das der Anbieter keine AGB auf der Homepage anbietet. Wenn du den Vertrag fernmündlich bzw via Internet abgeschlossen hast, beginnt die Frist zum Widerrufsrecht erst zu laufen, nachdem der Anbieter dir die Widerufsbelehrung hat zukommen lassen. Dazu ist er verpflichtet. Genauso wie er dich über die Folgen einer sofortigen Ausführung aufzuklären hat
 
hast du evtl ne ahnung was der vormieter für einen provider hatte? kommt oft genug vor das der vormieter TCOM kunde war und die telekomiker zwar die leitung bis zum kunden durchschalten ABER vergessen den eigenen dtag dslam rauszuschalten ! denn dann hast du den spaß das die leitung zwar geschaltet ist, aber aufgrund des dtag dslams kein dsl signal durchkommt, da der dslam das signal deines anbieters verschluckt
 
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