Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften

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Mir ging mal ein Mahnanwalt aufn Sack. Ich Holz zu Solmecke überwiesen. Solmecke den Mahnanwalt vorgerichtlich platt gemacht.

Ich die Frau von dem Mahnanwalt angerufen, ihr Mann hat mir ein Computerspiel verkauft. Das funktioniert nicht richtig. Ihr Mann hat das geschrieben das Spiel. Meine Brüder auch bei seiner Frau angerufen. Ihr Mann soll meinem Bruder das Geld zurück geben, sonst werden wir ätzend.


Der Mahnanwalt mir Geld überwiesen :-)


Das WEB ist kein rechtsfreier Raum, benimmt sich aber so, beiderseitig.
 
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Wäre das ein Problem? :huh:

Dann wäre PCGH aber schon auf der noch funktionierenden Seite des Internets oder? Viel mehr als PCGH besuche ich eh nicht mir kann es eigentlich egal sein, Hauptsache die paar Seiten die ich besuche sind noch Online :) Und bevor jemand fragt, Nein ich werde euch NICHT sagen welche Seiten das sind. :)
 
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Müssen wir jetzt unsere Avatarbildchen wieder selber malen? Kann man die nicht einfach irgendwo kaufen oder mieten? :D
Naja. Morgen ist hier dicht!
bb
 
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Ich habe keine Ahnung worum es genau geht, weil ich mic mit der Technik und dem System dahinter kaum auskenne.....

Deshalb spreche ich mal für die 95% der deutschen die genausowenig Ahnung von der Technik haben wie ich, aber Fans von Gerechtigkeit sind:
Sehr gute Entscheidung des Gerichts. Solchen verbrechern gehört ein Riegel vorgeschoben.
Wir brauchen mehr solche Urteile.
 
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Dann wäre PCGH aber schon auf der noch funktionierenden Seite des Internets oder?
Nein. Hier im Forum lassen sich problemlos auf PCGH gehostete und unrechtmäßig veröffentlichte Bilder finden (egal, ob wegen Urheberrecht oder wegen Persönlichkeitsrechten), wenn nicht bereits Links zu Urheberrechtsverletzungen genügen.

Und da "extreme . pcgameshardware . de" nur eine Subdomain von "pcgameshardware . de" ist, würde beim Registrar einfach der komplette Domainname gesperrt.

Deshalb spreche ich mal für die 95% der deutschen die genausowenig Ahnung von der Technik haben wie ich, aber Fans von Gerechtigkeit sind:
Sehr gute Entscheidung des Gerichts. Solchen verbrechern gehört ein Riegel vorgeschoben.
Wir brauchen mehr solche Urteile.
Aber klar doch. Der Taxifahrer darf mich demnächst auch nicht mehr zur "Messehalle XYZ" fahren, weil dort jemand unrechtmäßig ein paar Bilder ausgestellt und der Veranstalter nicht auffindbar ist oder nicht schnell genug reagiert. Die Ausstellung darf aber weiter stattfinden, weil sowohl Rechtinhaber wie auch Behörden schlicht zu faul und/oder unfähig sind, die Ausstellung zu beenden. Nur der Taxifahrere (bzw. mittlerweile ja nur noch sein Navi) darf den Namen der Messehalle nicht mehr in den Starßennamen übersetzen, das muss der Fahrgast selber übernehmen.

Allerdings würde das nur für deutsche Registrare gelten und bekannte illegale Seiten mit .de Domain gibt es praktisch nicht.
Es genügt eine einzige Urheberrechtsverletzung auf der Domain, auf welche der Betreiber nicht/nicht schnell genug reagiert (wie er es laut Gesetz tun müsste).

Weitet man das ganze auch noch auf Persönlichkeitsrechtverletzungen aus (die bisher ähnlich zu verfolgen waren, nämlich immer als Antragsdelikt durch den Betroffnen UND vor allem beim Urheber des Verstoßes), dann betrifft es auch eine Menge Seiten mit .de Domain.

Ich fände es mal mal interessant zu wissen, ob solche Anträge für jede einzelne Domain gestellt werden müssen oder ob sie auch als Sammelantrag zulässig sind (falls die Seite unter mehreren Domainnamen erreichbar ist). Vermutlich stellt nicht nur mein Provider für den Webspace (oder für einen Root-Server) neben der eigentlichen, von mir gewählten Domain, eine zusätzliche "generische" (recht kryptische) Subdomain bereit. Falls dort dann auch gleich die ganze Domain gesperrt wird, obwohl sich das Ursprungsverfahren nur gegen mich (und nicht gegen den Provider) gerichtet hätte, wäre quasi der Provider lahmgelegt.
 
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Die Ausstellung darf aber weiter stattfinden, weil sowohl Rechtinhaber wie auch Behörden schlicht zu faul und/oder unfähig sind, die Ausstellung zu beenden.
Äh, bei allem Respekt und sonstiger Zustimmung, aber dass das Abschalten einer Website im Internet nicht mal ebenso einfach geht dürfte dir ja sicher auch klar sein.
Gerade wenn es international wird und Websites in Ländern gehostet werden, die einen Furz auf Rechte anderer Länder geben. Wie willst du da eine Website abschalten?

Klar, Domain-Registrare kann man genauso wenig belangen wenn sie im Ausland liegen.
Wenn deutsche Domain-Registrare allerdings Domains verwalten mit denen ausländische illegale Inhalte betrieben werden, ist dies für die deutschen Behörden nunmal der beste Angriffspunkt. Weil der Registrar deutschem Recht unterliegt... Damit macht man die Website für den extrem überwiegenden Großteil aller User unbrauchbar, da die Wenigsten das Engagement bzw. den Willen und besonders auch das technische Verständnis (vom Internet) haben, um den entsprechenden Inhalt trotzdem noch finden und aufrufen zu können. Ziel erfüllt. Die paar User die einen geschickten Umgang mit dem Internet haben und das technische Verständis haben eventuelle Sperren zu umgehen kann man so natürlich nicht aufhalten. Aber das ist auch nicht das Ziel...

Dass die Domain früher oder später ins "Schei* auf alles"-Ausland umziehen wird und wieder konventionell erreichbar sein wird ist mir natürlich klar. ;)

Natürlich ist es auch etwas übers Ziel hinausgeschossen, dass theoretisch jede kleiner Verstoß, egal wie klein er sein mag, direkt ohne Vorwarnung zur Domainsperrung führen können soll.
Ein Meldesystem mit ausreichend Zeit für den Anbieter bzw. den Registrar um gemeldete rechtswidrige Inhalte überprüfen und ggfs. entfernen oder sperren zu können sollte ja wohl auch drin sein. Gerade bei Urheberrechtsverletzungen, die nun im Gegensatz zu solchen Dingen wie Cybermobbing, Kinderpornografie oder politisch extremistischer Propaganda keine akute Gefahr darstellen.
 
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Müssen Banken in Zukunft auch sicherstellen, dass in ihren Tresoren kein Diebesgut und Schwarzgeld deponiert wird?

Gute Frage, die Banken dürfen nicht einsehen was du im Tresor lagerst aber könnten die sich strafbar machen wenn jemand doch Diebesgut dort lagert? :huh: Fragen können die Banken viel aber man muss nicht alles beantworten :)
 
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Müssen Banken in Zukunft auch sicherstellen, dass in ihren Tresoren kein Diebesgut und Schwarzgeld deponiert wird?

Im Zweifel helfen die Banken und andere Finanzdienstleister unter Beratung von Kriminellen wie Merz mit, direkt das Schwarzgeld zu waschen und Steuergelder zu klauen.
 
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Müssen Banken in Zukunft auch sicherstellen, dass in ihren Tresoren kein Diebesgut und Schwarzgeld deponiert wird?

Meinem Wissen nach müssen Banken Diebesgut schon heute aushändigen, wenn festgestellt werden kann, dass es bei ihnen lagert. Die Inhalte von Tresoren sind allerdings schwerer einzusehen als die von Webseiten. :-)
 
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Meinem Wissen nach müssen Banken Diebesgut schon heute aushändigen, wenn festgestellt werden kann, dass es bei ihnen lagert. Die Inhalte von Tresoren sind allerdings schwerer einzusehen als die von Webseiten. :-)

Und genau dort liegt das Problem, die Banken könnten unwissentlich Diebesgut lagern, erst wenn ein Gerichtsbeschluss ihnen erlaubt das Schliessfach zu öffnen dürfen sie es auch.
 
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