AW: Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften
Dann wäre PCGH aber schon auf der noch funktionierenden Seite des Internets oder?
Nein. Hier im Forum lassen sich problemlos auf PCGH gehostete und unrechtmäßig veröffentlichte Bilder finden (egal, ob wegen Urheberrecht oder wegen Persönlichkeitsrechten), wenn nicht bereits Links zu Urheberrechtsverletzungen genügen.
Und da "extreme . pcgameshardware . de" nur eine Subdomain von "pcgameshardware . de" ist, würde beim Registrar einfach der komplette Domainname gesperrt.
Deshalb spreche ich mal für die 95% der deutschen die genausowenig Ahnung von der Technik haben wie ich, aber Fans von Gerechtigkeit sind:
Sehr gute Entscheidung des Gerichts. Solchen verbrechern gehört ein Riegel vorgeschoben.
Wir brauchen mehr solche Urteile.
Aber klar doch. Der Taxifahrer darf mich demnächst auch nicht mehr zur "Messehalle XYZ" fahren, weil dort jemand unrechtmäßig ein paar Bilder ausgestellt und der Veranstalter nicht auffindbar ist oder nicht schnell genug reagiert. Die Ausstellung darf aber weiter stattfinden, weil sowohl Rechtinhaber wie auch Behörden schlicht zu faul und/oder unfähig sind, die Ausstellung zu beenden. Nur der Taxifahrere (bzw. mittlerweile ja nur noch sein Navi) darf den Namen der Messehalle nicht mehr in den Starßennamen übersetzen, das muss der Fahrgast selber übernehmen.
Allerdings würde das nur für deutsche Registrare gelten und bekannte illegale Seiten mit .de Domain gibt es praktisch nicht.
Es genügt eine einzige Urheberrechtsverletzung auf der Domain, auf welche der Betreiber nicht/nicht schnell genug reagiert (wie er es laut Gesetz tun müsste).
Weitet man das ganze auch noch auf Persönlichkeitsrechtverletzungen aus (die bisher ähnlich zu verfolgen waren, nämlich immer als Antragsdelikt durch den Betroffnen UND vor allem beim Urheber des Verstoßes), dann betrifft es auch eine Menge Seiten mit .de Domain.
Ich fände es mal mal interessant zu wissen, ob solche Anträge für jede einzelne Domain gestellt werden müssen oder ob sie auch als Sammelantrag zulässig sind (falls die Seite unter mehreren Domainnamen erreichbar ist). Vermutlich stellt nicht nur mein Provider für den Webspace (oder für einen Root-Server) neben der eigentlichen, von mir gewählten Domain, eine zusätzliche "generische" (recht kryptische) Subdomain bereit. Falls dort dann auch gleich die ganze Domain gesperrt wird, obwohl sich das Ursprungsverfahren nur gegen mich (und nicht gegen den Provider) gerichtet hätte, wäre quasi der Provider lahmgelegt.