Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften

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Laut einem Urteil des Oberlandesgericht Saarbrücken müssen Domain-Registrare bei ihnen angemeldete Domains sperren, sobald eine offensichtliche Rechtsverletzung bei der entsprechenden Website vorliegt. Dabei reicht bereits ein einzelner illegaler Inhalt als Grund für eine Sperrung aus.

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AW: Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften

Ein Registrar ist kein Richter und kann keine Urheberrechtsverletzung rechtskräftig feststellen. So etwas obliegt Gerichten. Sobald diese eine entsprechende Verfügung erlassen, wird auch jeder Registrar agieren. Entweder habt ihr den Rechtsbeschluss hier komisch wiedergegeben oder aber ich muss mich fragen noch neben einem Rechtsstaat zu wohnen. Wo kämen wir hin wenn Domain vorsorglich von jedem mit einer angeblichen Urheberrechtsverletzung sperren lassen könnte, einfach mal so vorsorglich. Das erinnert mich dann eher an Länder wie Türkei oder China.
 
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Damit werden wieder nur die abgestraft die ein legales Geschäftsmodell betreiben, typisch deutsche Rechtsprechung.

Vor allem kann "iilegale" Inhalte nun wieder breit ausgelegt werden und das Mittel vorrangig als Zensur genutzt werden um bestimmten Website zumindest mittelfristig zu schaden in dem man deren Domains abschalten lässt.

An ausländische Webseiten, Domains und Hoster kommt man deswegen trotz allem nicht, aber viele Hoster werden sich künftig hüten nen deutschen Registrar zu nutzen, schlichtweg um sich den Stress einfach zu sparen. Schließlich kann wegen dem ganzen Datenschutz und Copyright Wahnsinn der EU inzwischen jeder Blödsinn als illegal eingestuft werden.

Ein Registrar ist kein Richter und kann keine Urheberrechtsverletzung rechtskräftig feststellen.
Da hast du aber auch so einiges verpasst was die letzten Jahre auf youtube abläuft, oder?
 
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Youtube ist eine Plattform mit ihren eigenen Hausregeln. Wenn ich aber ein eigenes Hosting miete, dann erwarte ich schon dass nur diejenigen Recht sprechen die das von Gesetzes wegen dürfen, sprich keine Privatfirmen, sondern der Staat und nur er!
 
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Made my day, :lol::lol::lol:

wenn man es dann so richtig genau sieht, kann das halbe I-Net offline genommen werden ....:ugly:

Tja das ist der Pferdefuß dabei. Was genau jetzt illegal ist, muß per Gerichtsbeschluß erst ermittelt werden. Bis das halbe Internet offline gegangen ist, haben mindestens 10 Generationen Richter erstmal kräftig zu tun. :D Und man munkelt ja heute schon, daß die armen Richter garnicht mehr zwischendrin Pinkeln gehen können, so viel haben sie zu beschließen und zu verhandeln. :lol:
 
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Wobei die Frage ist, ab wenn denn ein "illegaler" Inhalt vorliegt. Das müsste jeweils erst mal von Gerichten festgestellt werden.

Insbesondere wäre es sehr kritisch, wenn da auch Inhalte von dritten, wie Postings oder Werbung zählen würden. Dann könnte man sehr schnell eine Plattform offline nehmen, indem einfach ein "illegaler" Inhalt eingebunden wird.

Allerdings hätte der Domainregistrar immer noch die Möglichkeit bis zum BGH oder gar BVerfG zu gehen.
 
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Da der Inhalt erhalten bleibt und auch noch ohne Domain (direkt per IP, so wie früher ohne DNS) ist das m.M. sowieso wirkungslos, weil sich jeder bei DynDNS eine neue holen kann.
 
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Da haben halt mal wieder Richter und Anwälte den Unterschied zwischen einer Domain und einem Webdienst (oder Webseite) nicht verstanden.
Eine neue Domain zu kaufen dauert wie lange? 5 Minuten vielleicht? Das wird die bösen bösen Plattformen bestimmt lange aufhalten...
 
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Nur ist halt eine Domain wie kino.to mit einem gewissen Bekanntheitsgrad und damit auch Nutzerzahlen verbunden.
 
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Siehe thepiratebay. Wenn die User den Dienst kennen finden sie auch die neue Adresse. Oft existiert dann eine Backupseite mit Not-Adressen. Aus kino.to wurde kinox.to, aus warez.de wird dann warez.ch.
Jeder der will, findet die neue Adresse.
 
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Jetzt müsste man eigentlich nach vermeintlich illegalen Inhalten auf der Homepage des OLG Saarbrücken suchen und entsprechend melden. Irgendwas lässt sich da sicher finden was mindestens fragwürdig ist.
 
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Die Domain-Registrate sollen für Illegale Inhalte haften von fremden Webseites? :what: Erhält der Domain Registrat Vollzugriff auf jede Webseite die eine Domain bei ihm registriert ist? :what: Oder wie soll der das feststellen?

Sind Webseiten registriert bzw deren Domains, dann müsse der Domain Registrat sich auf jede Webseite registrieren und unbeschränkten Zugriff erhalten um ganz sicher zu gehen das auf keinen Fall Illegale Inhalte vorhanden sind und das muss regelmässig überprüft werden. Wie kommen die Richter auf so eine Schnapsidee? Zu viel Glühwein getrunken? :ugly:
 
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Dann sollen die DNS 1.1.1.1 oder 1.0.0.1 nehmen.

Im IPV4 ist es doch besser, sich eine numerische IP zu merken, als die mit Reverse DNS offen zu machen für Mahnspacken.
 
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Wann werden solche Urteile endlich verallgemeinert und z.B. auch auf Telefonbücher angewendet? Sobald illegale Aktivitäten einer Firma bekannt sind, muss die Listung im Telefonbuch sofort (und auf Kosten des Telefonbuchanbieters) unterbunden werden. Außerdem ist die Adressauflösung in jedem Navi zu unterbinden, sobald an der Zieladresse jemand illegale Aktivitäten durchführt.

Bleibt zu hoffen, dass Key-Systems genügend Geld hat, um zur Not bis zum EuGH zu gehen und dort hoffentlichn auf den einzigen fähigen Richter in der EU zu stoßen (falls es wenigstens dort einen geben sollte).
 
AW: Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften

Wann wird google.com oder facebook.com gesperrt? Immerhin gibts da milliarden von illegalen Inhalten. :D

Erst wenn es kaum noch etwas Wert ist, im Moment sind beide mehrere Milliarden wert, wenn sie das dicht machen gibt es einen Weltweiten Shitstorm und Proteste. Und auch wenn beide nicht gerne Steuern zahlen, den Steuerbehörden gehen viele Millionen verloren also lassen sie des Geldes wegen noch lange laufen :)
 
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Wobei die Frage ist, ab wenn denn ein "illegaler" Inhalt vorliegt. Das müsste jeweils erst mal von Gerichten festgestellt werden.

Insbesondere wäre es sehr kritisch, wenn da auch Inhalte von dritten, wie Postings oder Werbung zählen würden. Dann könnte man sehr schnell eine Plattform offline nehmen, indem einfach ein "illegaler" Inhalt eingebunden wird.

Allerdings hätte der Domainregistrar immer noch die Möglichkeit bis zum BGH oder gar BVerfG zu gehen.

Plattformbetreiber haften schon lange, wenn sie illegale Inhalte (Posts, Uploads) nicht nach Hinweisen offline nehmen. Auch hier besteht bereits die rechtliche Problematik, dass kleine Unternehmen und zum Teil Privatpersonen ohne entsprechende Rechtskenntnisse entscheiden sollen, ob die die erhobenen Ansprüche korrekt sind oder ob jemand mundtot gemacht werden soll. Wer sich keine wirklich große Rechtsabteilung leistet, kann deshalb keine Plattform betreiben ohne zumindest mit einem Zeh vor Gericht zu stehen. Und diejenigen, die entsprechende Anwälte bezahlen könnten (Facebook, Youtube, Twitter & Co) sparen sich das Geld lieber und praktizieren vorauseilende Zensur.
Das jetzt ergangenen Urteil erweitert dieses Muster jetzt auf die Domain-Registrare. Damit dürfte die Zahl der von "Anonym" respektive "können wir leider auch nicht sagen" angemeldeten Domains, hinter denen sich kriminelle Angebote verstecken, zurückgehen.
 
AW: Internet: Domain-Registrare müssen für illegale Inhalte haften

Allerdings würde das nur für deutsche Registrare gelten und bekannte illegale Seiten mit .de Domain gibt es praktisch nicht. Die meisten Domains werden in irgendwelchen fernen Ländern, wie .to registriert.

Wobei auch die Strafverfolgung für die Verursacher anscheinend sehr nachlässig betrieben wird, wenn man schaut, was täglich an Volksverhetzung und persönlichen Beleidigungen öffentlich in Foren, wie z.B. PCGH geschrieben wird. Da gibt es scheinbar keine Hemmungen bei vielen.
Da fehlt somit auch komplett die Generalprävention.
 
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