Intel Broadwell-EP: 18-Kerner-ES für 999 US-Dollar auf Ebay

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Die CPU ist klar als Intel confidential markiert und somit als nicht für den Verkauf bestimmte Variante erkennbar. Wer bewusst Hehlerware kauft, kann dafür auch bestraft werden. Eine Rückforderung der Ware ist sowieso möglich.
Hmmm... Sicher wäre ich mir da gar nicht. Ich bin kein Fachmann (!), aber: Könnt es sich hier nicht um einen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten handeln? In dem Falle wäre der Käufer geschützt, könnte vermutlich das Produkt behalten. Notwendig wäre, dass der Käufer gutgläubig ist. Damit er das nicht ist, muss er grob fahrlässig gehandelt haben, was schon gar nicht so leicht ist. Der Käufer hat keine grundsätzliche Nachforschungspflicht. Ein kleiner Schriftzug auf nem Foto, ohne Hinweis im Text... Sieht für mich nicht wirklich grob fahrlässig aus, hier nicht zu wissen, dass die CPU nicht verkauft werden dürfte.

Jeder hier im Forum fällt damit schonmal als Käufer weg. Aber ganz unkompliziert wird es nicht im Einzelfall nicht die CPU wieder zurück zu holen - vorausgesetzt das müssen überhaupt deutsche Gerichte entscheiden. Ich kenn mich - wie gesagt - nicht aus.

Weiß jemand näheres?
 
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Da der Preis weeeeeit unter marktüblich ist kommt man mit "hab nichts gewusst" nicht durch. Auch darf niemand Hehlerware behalten nur weil er es beim Kauf nicht gewusst hat.

Kauf und Eigentum, immer wieder herrlich :D

Wenn du in diesem Bereich gesichertes Wissen hast teile es doch bitte mit uns.
 
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Da der Preis weeeeeit unter marktüblich ist kommt man mit "hab nichts gewusst" nicht durch. Auch darf niemand Hehlerware behalten nur weil er es beim Kauf nicht gewusst hat.

Kennt sich ja nicht jeder so mit Hardware aus. zumal 1000€ ja nicht gerade wenig sind.
 
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Hmmm... Sicher wäre ich mir da gar nicht. Ich bin kein Fachmann (!), aber: Könnt es sich hier nicht um einen gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten handeln? In dem Falle wäre der Käufer geschützt, könnte vermutlich das Produkt behalten. Notwendig wäre, dass der Käufer gutgläubig ist. Damit er das nicht ist, muss er grob fahrlässig gehandelt haben, was schon gar nicht so leicht ist. Der Käufer hat keine grundsätzliche Nachforschungspflicht. Ein kleiner Schriftzug auf nem Foto, ohne Hinweis im Text... Sieht für mich nicht wirklich grob fahrlässig aus, hier nicht zu wissen, dass die CPU nicht verkauft werden dürfte.

Jeder hier im Forum fällt damit schonmal als Käufer weg. Aber ganz unkompliziert wird es nicht im Einzelfall nicht die CPU wieder zurück zu holen - vorausgesetzt das müssen überhaupt deutsche Gerichte entscheiden. Ich kenn mich - wie gesagt - nicht aus.

Weiß jemand näheres?

Zugegeben: Das könnte auch vor Gericht enden. Aber meiner Meinung nach müssten bei einem als "vertraulich" gekennzeichneten Produkt Alarmglocken klingeln und Käufer einer 1.000-US-Dollar-Server-CPU sollten sich vor dem Kauf informieren. Spätestens beim Nachleseversuch der Herstellerinformationen zum Produkt wird dann deutlich, dass dieses noch gar nicht angeboten wird. Auch unerwartet niedrige Preise sind ein auffälliges Merkmal von Hehlerware und der im Auktionstitel zum Vergleich herangezogene Haswell-Prozessor kostet 3.300 Euro.
 
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Zugegeben: Das könnte auch vor Gericht enden. Aber meiner Meinung nach müssten bei einem als "vertraulich" gekennzeichneten Produkt Alarmglocken klingeln und Käufer einer 1.000-US-Dollar-Server-CPU sollten sich vor dem Kauf informieren. Spätestens beim Nachleseversuch der Herstellerinformationen zum Produkt wird dann deutlich, dass dieses noch gar nicht angeboten wird. Auch unerwartet niedrige Preise sind ein auffälliges Merkmal von Hehlerware und der im Auktionstitel zum Vergleich herangezogene Haswell-Prozessor kostet 3.300 Euro.

Sinnige Argumente aber ich bin dennoch nicht überzeugt.
Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Käufer nicht grob Fahrlässig gehandelt hat. Den Beweis muss der Kläger erbringen. Und grobe Fahrlässigkeit ist, nicht wirklich definiert (laut Wikipedia^^).
Oft wird herangezogen: Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Anders wird vom Gericht auch oft formuliert: "Was jedem hätte auffallen müssen."
Du als Redakteur bist hier sicher nicht der Standard. Hier im Forum sind mehrere, teils mehr oder weniger fachkundige Leute unterwegs, die sich hier im Thread verwirrt gezeigt haben. Jetzt versuch mal einem Richter klar zu machen, dass der kleine Schriftzug auf dem Foto jeden Käufer hätte stutzig machen sollen. Und das bei einem Kaufpreis der wirklich nicht aus der Welt gegriffen hoch ist. Auch den niedrigen Kaufpreis kann man begründen:
Prototypen (von anderen Produkten, keine CPUs) werden regelmäßig und legal verkauft. Sie sind in der Regel gebraucht, getestet und nicht ausgereift. Dies kann als Begründung für einen niedrigeren Preis angeführt werden. Es wird wirklich schwer für den Kläger hier nachzuweisen, dass grob Fahrlässig gehandelt wurde.
Als Referenzwert würde ich mir ein paar Fälle beim Gebrauchtwagenkauf anschauen. Auch hier geht es um beachtliche Summen... Trotzdem wird Privatpersonen ein hohes Maß an Dummheit erlaubt.

Ich bin im Gesundheitswesen zuhause und kenne Fälle, in denen Expertendiskussionen in Internetforen vor Gericht als Beweis zugelassen waren, wenn es mal wieder einen Streit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse gab. Dieser Thread könnte in einem solchen Fall also durchaus als entlastendes Mittel gelten.
 
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Wieso nicht grob fahrlässig?
Wenn er den Prozessor von Intel erhalten hat und nun weiter verkaufen will, weiß er, dass der Prozessor Eigentum von Intel ist.
Ergo weiß er, dass er Diebstahl begeht.
Was ist daran nicht grob fahrlässig?
 
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Wieso nicht grob fahrlässig?
Wenn er den Prozessor von Intel erhalten hat und nun weiter verkaufen will, weiß er, dass der Prozessor Eigentum von Intel ist.
Ergo weiß er, dass er Diebstahl begeht.
Was ist daran nicht grob fahrlässig?
Der ebay-Käufer muss grob fahrlässig handeln, sonst wird er geschützt.
Dass der "Händler" (also ebay-Verkäufer) grob fahrlässig handelt, tut nichts zur Sache.

Mal in ein vereinfachtes Beispiel:
Du hast ein cooles Dreirad, aber ein Kumpel leiht es sich aus und verkauft es, obwohl es ihm nicht gehört. Jetzt hast du keine Chance, das Dreirad zurückzubekommen, wenn ein Dritter es gutgläubig erworben hat. Du kannst nur deinen Kumpel auf Schadensersatz verklagen, aber nicht auf die Sache selbst.
==> §932 BGB
 
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Der ebay-Käufer muss grob fahrlässig handeln, sonst wird er geschützt.
Dass der "Händler" (also ebay-Verkäufer) grob fahrlässig handelt, tut nichts zur Sache.

Jeder, der sich für so eine CPU interessiert, weiß, dass sie eigentlich nich gar nicht auf den Markt ist.
Ergo weiß man, dass der Prozessor Eigentum von Intel ist.
Also das gleiche wie vorher. Der Käufer weiß, dass er sich zum Hehler macht, wenn den Prozessor kauft.
Er könnte also nicht nur von Intel in Regress genommen werden, sondern wird auch vom Staat wegen Hehlerei verfolgt, denn Hehlerei ist eine Straftat.
 
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Naja was heißt verlinkt - es ist als Quelle angegeben ;)

Und damit ja praktisch auch verlinkt.

Jeder, der sich für so eine CPU interessiert, weiß, dass sie eigentlich nich gar nicht auf den Markt ist.
Ergo weiß man, dass der Prozessor Eigentum von Intel ist.

Glaube kaum, das jeder die Releaseplane kennt. Auch das der ES nicht weiterverkauft werden kann, ist dem gewöhnlichen CPU-Käufer sicher nicht bekannt.
 
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Jeder, der sich für so eine CPU interessiert, weiß, dass sie eigentlich nich gar nicht auf den Markt ist.
Ergo weiß man, dass der Prozessor Eigentum von Intel ist.
Also das gleiche wie vorher. Der Käufer weiß, dass er sich zum Hehler macht, wenn den Prozessor kauft.
Er könnte also nicht nur von Intel in Regress genommen werden, sondern wird auch vom Staat wegen Hehlerei verfolgt, denn Hehlerei ist eine Straftat.
Ich glaub deine Annahmen über den Kenntnisstand des Durchschnittsmenschen sind utopisch. Und man hat hier nicht den PC-Profi als Standard zu setzen sondern jeden x-beliebigen Menschen auf der Straße. Für den Kauf über ebay braucht man keine Qualifikation. Es wäre fahrlässig sich nicht vor so einer Investition zu informieren aber man könnte eben nicht nachweisen dass es grob fahrlässig wäre.
 
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Genu das dachte ich mir auch.... mein PC schluckt momentan ordentlich und is beinahe jede Woche mehrmals am rendern. Wär n Traum für mich wenn's noch schneller ginge als mit dem i7 4790K. Is schon n flottes Teil, aber dein 6 Kerner, oder dieser 18 Kerner hat bestimmt etwas mehr zu bieten :) Naja, aber da ich nich mal das Mainboard dazu hätte weil noch noch 97er von Gigabyte, fällt es wohl für mich erstmal noch raus. Sonst hätte ich auch drüber nachgedacht. Vorallem wird sich der Preis bei Ebay bestimmt noch ändern!
 
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Da laut den Ebay Nutzungsbedingungen man nur Ware verkaufen darf, die sowohl Besitz sind, als auch Eigentum, sollte man es ohne juristische Problem kaufen dürfen.
 
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Genau, das bloße Vorhandensein von Regeln, Bedingungen, Gesetzen und Geboten automatisiert bekanntlich ja deren Einhaltung.
 
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eben ^^
Ob es im Endeffekt jetzt gutgläubig ist oder nicht hängt also wohl vom Richter ab. Aber so eindeutig, wie es Redaktion und einige User hier hinstellen ist es einfach nicht.
 
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Jetzt labert nicht rum, sondern kauft sich endlich mal jemand das Teil!:D

Jeder jammert, er braucht Leistung, hier wird Leistung satt zum Schnäppchenpreis angeboten und keiner will...das ist doch lächerlich.:ugly:
 
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