Noctua
BIOS-Overclocker(in)
Herstellergarantie bei Kühlerwechsel und Übertaktung - Zusammenfassung eines Artikels von ht4u.net
Da ich auf PCGH keinen Artikel dazu gefunden habe, verlinke ich hier mal auf den durchaus interessanten Beitrag bei ht4u.net. Dort hat man bei diversen Boardpartner nachgefragt wie es sich mit der Garantie bezüglich des Wechselns des Grafikkartenkühlers und auch beim Übertakten verhält. Es haben sich bis auf Gainward und HIS alle namenhaften Hersteller zurück gemeldet.
Als Zusammenfassung kann man sagen, dass alle Hersteller den Garantieanspruch verwehren, wenn man die Grafikkarte durch seine Eingriffe beschädigt. Während Gigabyte, Powercolor, Sapphire und XFX die Garantie bei nach einem Kühlerwechsel verweigern garantieren Asus, EVGA, MSI und Zotac den Erhalt der Garantie, solange man beim Umbau die Grafikkarte nicht beschädigt. Bei EVGA und MSI bleibt sogar die Garantie erhalten, wenn man die Karte übertaktet und overvoltet (bei MSI mit Einschränkungen). Auch hier gilt wieder die Aussage: Nur wenn dadurch die Grafikkarte nicht beschädigt wird. Gigabyte meint allerdings, dass man in Einzelfällen eine Ausnahme machen kann.
Auch wird im Artikel erwähnt, dass sowohl AMD als auch nVidia nur 1 Jahr Garantie auf ihre Chips geben. Der Rest bleibt bei den Boardpartner hängen. In diesem Zusammenhang wird auch erwähnt dass AMD den Übermodus der R9-290X als unrechtmässig Übertaktung ansieht und die Garantieansprüche in der Regel zurückweisst. Diese Aussage stammt von einem Boardpartner, die offizielle Aussage seitens AMD steht noch aus.
Abschliessend wird noch erwähnt dass die Hauptrisikogruppe bei Grafikkartenschäden nicht die Übertakter sind, sondern Anwender welche ihre Karten rund um die Uhr mit Grafikanwendungen belasten, darunter fallen auch GPU-Computing.
Hier geht es zum vollständigen Artikel auf ht4u.net: Grafikkarten-Hersteller zur Thematik Garantieverlust beim Wechsel des Kühlers oder Übertakten - HT4U.net
Da ich auf PCGH keinen Artikel dazu gefunden habe, verlinke ich hier mal auf den durchaus interessanten Beitrag bei ht4u.net. Dort hat man bei diversen Boardpartner nachgefragt wie es sich mit der Garantie bezüglich des Wechselns des Grafikkartenkühlers und auch beim Übertakten verhält. Es haben sich bis auf Gainward und HIS alle namenhaften Hersteller zurück gemeldet.
Als Zusammenfassung kann man sagen, dass alle Hersteller den Garantieanspruch verwehren, wenn man die Grafikkarte durch seine Eingriffe beschädigt. Während Gigabyte, Powercolor, Sapphire und XFX die Garantie bei nach einem Kühlerwechsel verweigern garantieren Asus, EVGA, MSI und Zotac den Erhalt der Garantie, solange man beim Umbau die Grafikkarte nicht beschädigt. Bei EVGA und MSI bleibt sogar die Garantie erhalten, wenn man die Karte übertaktet und overvoltet (bei MSI mit Einschränkungen). Auch hier gilt wieder die Aussage: Nur wenn dadurch die Grafikkarte nicht beschädigt wird. Gigabyte meint allerdings, dass man in Einzelfällen eine Ausnahme machen kann.
Auch wird im Artikel erwähnt, dass sowohl AMD als auch nVidia nur 1 Jahr Garantie auf ihre Chips geben. Der Rest bleibt bei den Boardpartner hängen. In diesem Zusammenhang wird auch erwähnt dass AMD den Übermodus der R9-290X als unrechtmässig Übertaktung ansieht und die Garantieansprüche in der Regel zurückweisst. Diese Aussage stammt von einem Boardpartner, die offizielle Aussage seitens AMD steht noch aus.
Abschliessend wird noch erwähnt dass die Hauptrisikogruppe bei Grafikkartenschäden nicht die Übertakter sind, sondern Anwender welche ihre Karten rund um die Uhr mit Grafikanwendungen belasten, darunter fallen auch GPU-Computing.
Hier geht es zum vollständigen Artikel auf ht4u.net: Grafikkarten-Hersteller zur Thematik Garantieverlust beim Wechsel des Kühlers oder Übertakten - HT4U.net