Teutonnen
Lötkolbengott/-göttin
die Reklamation der Reklamation ist mehr als unbegründet !
Die Grafikkarte hatte keine Garantie sondern nur Gewährleistung.
Der Lüfter (Verschleißteil) ist kurz vor Ablauf der Gewährleistung kaputt gegangen.
Wir haben dem Kunden bereits bei der Reparaturannahme erklärt, dass die
Grafikkarte keine Garantie mehr hat, aber wir versuchen es trotzdem für ihn
beim Hersteller mit der Bitte um Kulanz zu reklamieren, es wird aber wahrscheinlich
länger dauern, damit war der Kunde einverstanden.
Wir haben nach ca 6-7 Wochen kulanterweise eine Gutschrift abzüglich 15 €
Nutzungsgebühr ( für 11 Monate !!!) bekommen und dem Kunden preislich und Modell
gleiche Karte, lediglich von einem anderen Hersteller weil gleiche nicht mehr lieferbar
angeboten, abzüglich die o.g. 15 €.
Nur mal so, die Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgeschrieben und nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
guck mal:
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/438.html
Schick die Antwort eben noch einmal den Verbraucherschützern zu, die Beschränkung der Gewährleistung auf weniger als 2 Jahre ist illegal
Die Grafikkarte hatte keine Garantie sondern nur Gewährleistung.
Der Lüfter (Verschleißteil) ist kurz vor Ablauf der Gewährleistung kaputt gegangen.
Wir haben dem Kunden bereits bei der Reparaturannahme erklärt, dass die
Grafikkarte keine Garantie mehr hat, aber wir versuchen es trotzdem für ihn
beim Hersteller mit der Bitte um Kulanz zu reklamieren, es wird aber wahrscheinlich
länger dauern, damit war der Kunde einverstanden.
Wir haben nach ca 6-7 Wochen kulanterweise eine Gutschrift abzüglich 15 €
Nutzungsgebühr ( für 11 Monate !!!) bekommen und dem Kunden preislich und Modell
gleiche Karte, lediglich von einem anderen Hersteller weil gleiche nicht mehr lieferbar
angeboten, abzüglich die o.g. 15 €.
Nur mal so, die Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgeschrieben und nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft.
guck mal:
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/438.html
Schick die Antwort eben noch einmal den Verbraucherschützern zu, die Beschränkung der Gewährleistung auf weniger als 2 Jahre ist illegal
