belle
PCGH-Community-Veteran(in)
Es wurde im bekannten Online-Shop M********** bestellt. Dort kann man dann im Reklamationsfall zwischen Gutschrift und Austausch / Reparatur wählen.Es wäre sinnvoller gewesen, es als Gewährleistungsfall beim Händler zu reklamieren. Dann hätte man die Wahl zwischen Reparatur oder Umtausch und muss eine Rückerstattung - schon gar nicht als (nicht nur angesichts gestiegener Preise) wertgeminderter Gutschein - nicht akzeptieren.
Wählt man direkt nur Gutschrift aus, wird die Nutzung ähnlich einer Gebrauchtware verrechnet und man würde durch Wertminderung nur ca. 160€ wiederbekommen. Es wurde daher Austausch / Reparatur gewünscht.
Die Reparatur ist laut Aussage nicht möglich und einen Austausch gibt es aufgrund der Liefersituation nicht. Wir haben da auch keine neue RX 580 erwartet, aber eine RX 570 8GB als Ersatz für die 480 schon erhofft, wobei das wohl unter der Hand an den mittlerweilen wesentlich höheren Geldwerten solcher Karten liegt. So gab es immerhin einen Gutschein über die vollen 260€, da die Karte wohl als Defekt innerhalb der Garantie bestätigt wurde.
Die Hoffnung auf eine RX 570 8GB für eine 480 8GB kommt nicht von ungefähr: Vor Jahren traf es in ähnlicher Weise eine Powercolor Radeon HD 6970 2GB aus meinem Bekanntenkreis. Da kam eine neue Gigabyte 7870 Windforce 3X 2GB als Austauschware und man hatte in Sachen Performance sogar ein Plus. Die alte Architektur war doch oftmals schlecht optimier- und auslastbar, so läuft Witcher 3 auf GCN-Shadern wesentlich besser, flüssiges Gameplay ist auf alten VLIW-Shadern kaum möglich.Du hast halt keinen Anspruch auf einen Nachfolger, sondern nur auf ein baugleiches Gerät, was wiederum nicht mehr verfügbar ist.
Aber du hast recht: Einen Anspruch auf derartiges hat man natürlich nicht und somit ist man der Gnade ausgeliefert.
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