Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

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Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

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Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

Google und Datenschutz passen iwie nicht zusammen, ich mein jeder von uns kann seinen Namen/Nickname usw googlen und findet auch was, selbst wenn er im Internet vllt gar nicht so aktiv ist, das doch nicht normal,.. :ugly:

Iwann übernimmt Google zusammen mit der CIA die Weltherrschaft :devil::D

Aber jetzt mal Spass bei Seite, wenn die was für den Datenschutz tun kann man nicht klagen ^^
 
AW: Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

Google und Datenschutz passen iwie nicht zusammen, ich mein jeder von uns kann seinen Namen/Nickname usw googlen und findet auch was, selbst wenn er im Internet vllt gar nicht so aktiv ist, das doch nicht normal,.. :ugly:

Iwann übernimmt Google zusammen mit der CIA die Weltherrschaft :devil::D

Aber jetzt mal Spass bei Seite, wenn die was für den Datenschutz tun kann man nicht klagen ^^
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Google und Datenschutz, schon geil :D
 
AW: Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

In dem Zusammenhang ist der Punkt interessant, dass Google neben Datenfragmenten auch in einigen Fällen komplette E-Mails, Webseiten und Passwörter speicherte.
...soviel zum Tema Datenschutz,..Wissen ist Macht ne :devil:
 
AW: Google: Interne Maßnahmen sollen Datenschutz erhöhen

Diese Aktion wäre dann ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht „ wieso erst diese Aktion? So ist die Abbildung von urheberrechtlich geschützten Gebäuden grundsätzlich nur mit Zustimmung des Architekten erlaubt. Hiervon macht das Gesetz zwar eine Ausnahme für die Abbildung von Gebäuden, die sich an öffentlichen Wegen befinden. Diese dürfen aber regelmäßig nur aus der Perspektive von Passanten aufgenommen werden, nicht unter Zuhilfenahme etwa von Leitern, die dem Fotografen Einblicke gewähren, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen.
Die Kameras der Google-Autos befinden sich auf drei bis vier Metern Höhe. Dies ist nicht mehr die Passantenperspektive, und das könnten Architekten oder Bauherren zum Anlass nehmen, gegen die Abbildung ihrer Bauwerke in Google Street View rechtlich vorzugehen. Desweiteren bleibt die Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Passanten, die bei den Aufnahmen von Street View regelmäßig mitabgebildet werden. Google behauptet zwar, die Gesichter von Passanten unkenntlich zu machen. Ob dies tatsächlich umfassend und wirksam geschehen kann, ist indes fraglich. Rechtlich würde es ohnehin nicht genügen.
[FONT=Arial, sans-serif]Denn solange der Körper oder auch nur einzelne Kleidungsstücke sichtbar bleiben, bejaht die Rechtsprechung regelmäßig die Erkennbarkeit der Person und damit eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz). Der Betroffene muss nämlich gar nicht für jedermann wiedererkennbar sein; es genügt, wenn er begründeten Anlass für die Befürchtung hat, von Dritten erkannt werden zu können. Und dazu reicht manchmal schon die bloße Silhouette oder die Erkennbarkeit eines bestimmten Kleidungsstücks aus.[/FONT]
 
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