Mal gucken wie das am Ende ausgeht. Auf Spiegel Online steht am Ende noch dass das EuG dem EUIPO vorwirft rechtsfehler begangen zu haben. Die Verbindungselemente sind gem. vorherigem Urteil des EuG nicht schützenswert und es wurde sich nur auf die zwei glatten Flächen auf der Oberseite konzentriert und nicht auf alle Seiten und das Design als ganzes.
Das EUIPO muss also nochmal neu dran und dann kann es am Ende auch anders ausgehen. Die Zylinder auf der Unterseite sind nicht schützenswert und die Noppen oben auf dem Stein sind nicht schützenswert. Ist die Lage der Noppen auf der Oberseite des Steins ein Designmerkmal oder dient es einfach einer Funktion, damit man mittig andere Klemmsteine befestigen kann?
Ich gehe davon aus dass das nächste Urteil anders ausfallen wird. Finde es aber gut dass der EuGH selbstständig das EUIPO neu beauftragt die Sache zu prüfen und nicht erst darauf gewartet werden muss dass Einspruch eingelegt wird.
Das EUIPO muss also nochmal neu dran und dann kann es am Ende auch anders ausgehen. Die Zylinder auf der Unterseite sind nicht schützenswert und die Noppen oben auf dem Stein sind nicht schützenswert. Ist die Lage der Noppen auf der Oberseite des Steins ein Designmerkmal oder dient es einfach einer Funktion, damit man mittig andere Klemmsteine befestigen kann?
Ich gehe davon aus dass das nächste Urteil anders ausfallen wird. Finde es aber gut dass der EuGH selbstständig das EUIPO neu beauftragt die Sache zu prüfen und nicht erst darauf gewartet werden muss dass Einspruch eingelegt wird.

