Garantiesiegel am Netzteil !?

DaywalkerNL

PC-Selbstbauer(in)
Hallo, ich habe folgendes Problem,
ich habe ein 1,5 Jahre altes SEASONIC Netzteil. Dieses hat den Geist aufgegeben.
Damit bin ich dann zu meinem Händler, der dieser wollte es durchtesten. Er hat dabei scheinbar das orginale Seasonic Siegel entfernt und durch sein eigenes Sicherheitssiegel ersetzt, an gleicher Stelle.
Dann sagte man mir, er könne nichts mehr an dem NT machen, ich sollte es zu Seasonic einschicken.

Heute kam es von Seasonic zurück,

"unrepariert zurück, da Orginal Seasonic Siegel gebrochen"

ist das so rechtens?
Ich will hiermit keinesfalls meinen Händler angreifen, sondern interessiert mich viel mehr, wie es gesetzlich um diese "Garantiesiegel" steht?

Kann mir da jemand helfen?
 
Warum hat er es überhaupt aufgemacht, das hätte man auch anders testen können. Seine Finger hätten da auch nicht unbedingt reingehört. Ich würde ihm mal auf die Füsse treten wegen einem Ersatz. Gut das Garantiesiegel ist ziemlich zwiespältig, es soll in 1. Linie ja die Laien davon abhalten dadrin rumzupfuschen. Die Frage ist halt ob er überhaupt " berechtigt " war das Gerät zu öffnen
 
Ganz einfach... Siegel gebrochen... gleich von wem.... Garantie futsch. Da würde ich deinem Händler mal die Ohren lang ziehen. Er hätte es gar nicht öffnen dürfen.
 
Dann sagte man mir, er könne nichts mehr an dem NT machen, ich sollte es zu Seasonic einschicken.

WTF

zieh einfach mal daraus die Konsequenz und kauf dort NIE wieder was, das ist einfach mal eine bodenlose Frechheit, am NT rumzufummeln und dann dich das an denn Hersteller schicken!

Ich würde in dem Shop gehen und ihm sagen das aufgrund seines Handelns der Hersteller sich weigert das NT auszutauschen.
 
Ich kenne jetzt auch keinen Händler, der überhaupt was in dem Netzteil machen könnte bzw. dürfte. Also da würde ich auch nix mehr kaufen, wenn ich so Stories höre :ugly:
 
Wie schaut das denn rechtlich mit den Siegeln aus?
So ganz deutliche Aussagen kann ich da via google irgendwie auch nicht finden.
Aber wenn nichtmal mein Händler es öffnen "darf"... wie wäre es denn zum Beispiel, wenn mein Händler ALS BEISPIEL : den Lüfter im NEtzteil gewechselt hat, weil dieser Geräusche macht? Dürfte er sowas zum Beispiel auch nicht?
 
Es ist Rechtlich so das niemand außer Seasonic, oder ausgewiesene Techniker, die Netzteile öffnen darf. Das gilt für alle Hersteller. Kein Händler der Ahnung hat würde so ein NT öffnen, sonder es einschicken. So wie es sein soll.
Wenn deine Händler das NT geöffnet haben, würde ich dort in keinem Fall mehr etwas zur Reparatur abgeben oder dort kaufen. Denn die haben offensichtlich keine Ahnung was die da eigentlich tun.
 
: den Lüfter im NEtzteil gewechselt hat, weil dieser Geräusche macht? Dürfte er so was zum Beispiel auch nicht?

Nein, er hat weder die Kompetenz noch das recht dazu, du kannst das mit dem Sicherungskasten vergleichen nicht jeder darf dort die Plomben entfernen!

Nebenbei enfällt beim veränderungen am NT die Zulassung/Betriebserlaubniss

hier mal das Statement von BQT aber das gleiche gilt für alle anderen auch.

http://www.computerbase.de/forum/showpost.php?p=8556364&postcount=13

http://www.computerbase.de/forum/showpost.php?p=8676390&postcount=7
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Hersteller kann als Garantiegeber die Bedingungen weitgehend selbst festlegen. Eine Beschränkung auf ungeöffnete Geräte ist definitiv zulässig. selbst wenn das Netzteil durch einen gprüften Techniker geöffnet worden wäre, könnte der Hersteller die Garantie verweigern, wenn er geöffnete Netzteile grundsätzlich ausschließt.

Dein Ansprechpartner ist der Händler. Hast du das Netzteil dort gekauft? Dann würde ich dort Druck machen. Ich würde behaupten, dass es sich um eine mangelhafte Sache im Sinne des 434 BGB handelt. Sein Versuch, das Netzteil zu reparieren, zeigt, dass er deinen Gewährleisungsanspruch anerkennt. Großzügigerweise würde ich ihm die Möglichkeit geben, zwishen Ersatzlieferung und Reparatur zu wählen. Eine zehntägige Frist solle angemessen sein. Danach trete ich vom Kaufverrag zurück und fordere mein Geld zurück.
 
Philipus hat es sehr gut beschrieben, beim Rücktritt vom Kaufvertrag kann aber eine Nutzungspauschale entfallen.
 
@ Pokerclock
Daraus lese ich, das ein Hersteller innerhalb von 24monaten gar nichts mit seinen Siegeln bewirken kann... legendlich wenn er ZUSÄTZLICHE Garantie nach den 24 Monaten gewährt, hätten die Siegel eine Bedeutung!?
 
Gewährleistung =/ Garantie dh nach 6 Monaten bist du jetzt in der Beweislast.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist vor allem die Beweislastumkehr zu beachten. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, ob du den Schaden verursacht hast. Ganz unabhängig davon was du für einen Beruf hast. Vor allem bei Ware, die als "Aufrüstbar" beworben wird oder gar teil eines Angebots (im rechtlichen Sinn) war. Nach den ersten 6 Monaten bist du dran mit Beweisen, dass du nix kaputt gemacht hast. Beachte außerdem: Das bezieht sich auf AGB von Händlern.

Außerdem bin ich nicht sicher ob man denn Vergleich Komputer Gehäuse = NT Gehäuse ziehen darf
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Die Siegel haben nur etwas mit der freiwilligen Garantie des Herstellers (oder anderen Garanten) etwas zu tun. Eine Garantie muss auch nicht zwangsläufig 24 Monate haben. Können auch 12 oder 48 Monate sein. Der Inhalt einer Garantie kann auch ganz anders sein. Es kann weniger oder mehr Inhalt sein, als bei der Gewährleistung. Die Garantie(erklärung) darf nur nicht die Gewährleistung ersetzen, beschränken oder ganz ausschließen. Die Garantie und Gewährleistung sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge, die getrennt voneinander bestehen und geprüft werden müssen (hinsichtlich des Bestehens).

Die Entfernung des Siegels beeinflusst die gesetzliche Gewährleistung gar nicht. Die läuft auch weiter nach der Entfernung, bzw. entfällt nach 24 Monaten (bzw. hat nach den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr).

Es ist also gut möglich, dass du beispielsweise nach 12 Monaten bei einem Defekt Anspruch auf Nacherfüllung (Lieferung neue Ware) hast, das sich aus der Gewährleistung (kann nur der direkte Händler sein!) ergibt und neben diesem Anspruch die Möglichkeit beim Garanten (oftmals der Hersteller, selten der Händler) wiederum Ersatz zu fordern. Wie du das dann machst, ist dir überlassen.

Aus Rechtsgründen sollte man, wenn beides besteht immer erst die Gewährleistung beim Händler in Anspruch nehmen und erst wenn es dort Probleme gibt zur Garantie beim Hersteller greifen.

Die Rechtsfolge kann die gleiche sein, muss aber nicht. Oftmals gibt es auch Garantien, die gar keine Ersatzlieferung vorsehen, sondern direkt Cash zurück. Das kommt dann auf die Garantieerklärung drauf an.

Merke:

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ergeben sich die Möglichkeiten aus dem Gesetz, bei der Garantie aus der Garantieerklärung

Außerdem bin ich nicht sicher ob man denn Vergleich Komputer Gehäuse = NT Gehäuse ziehen darf

In der Regel schon, kommt aber am Ende auf die Garantieerklärung an.
 
Das Problem ist gegenüberdem Hersteller kann er jetzt erstmal nix, da wird das mit der Beweislastumkehr echt Problematisch. Einzig denn Händler, denn der hat ja eigentlich das NT schon angenommen, das könnte man ja vielleicht als Gewährleistungsanerkennung werten.

Aber viel spaß dabei :( ich sehe da eher schwarz

In der Regel schon, kommt aber am Ende auf die Garantieerklärung an.

ja klar verstehe was du meinst, die frage ist ob das auch die Juristen so sehen, können die nicht drauf pochen das ein NT ein sicherheits-relevantes Bauteil an sich ist?
 
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