AW: Garantie Sticker ausversehen beschädigt
Ach quatsch ist das, du verlierst NICHT die Gewährleistung! Bereits vor über 10 Jahre hat dies der Bundesgerichtshof entschieden. Auch nicht, wenn du z.B. den PC aufrüstest.
Alle die das Gegenteil schreiben haben keine Ahnung und sind nur Punktegeil, ferner können sie nicht zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden und genau da ist ein wichtiger Unterschied:
Gewährleistung: Ist das gesetzliche Recht, eine mängelfreie Ware zu bekommen und der Verkäufer ist verpflichtet, alle Mängel, die in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf auftreten, kostenlos zu beseitigen.
Garantie: Ist eine freiwillige Leistung der Herstellers bzw. Verkäufers, die Ware kostenlos in Stand zu setzen. Diese Leistung kann beliebig lang sein, ok nur 30 Jahre. Aber wenn etwas in den ersten 2 Jahren kaputt geht, greift zuerst immer die gesetzliche Gewährleistung.
Für das Öffnen des PC hat das aber verschiedene Folgen: Wenn du ihn in den ersten 2 Jahren öffnest, greift das Urteil des BGH, da du dich ja noch in der Gewährleistungsphase befindest. Wenn der PC älter als zwei Jahre alt ist und der Verkäufer gibt darauf eine Garantie und diese Garantie wird nur übernommen, wenn das Siegel unverletzt ist, so kann der dies machen.