Garantie-Siegel im weg!

Shooter

Software-Overclocker(in)
Hallo,
Bin neu hier und habe direkt eine frage:
Ich habe mir vor kurzem ein neuen Pc gekauft.
Doch jetzt wollte ich das Gehäuse öffnen um den Pc aufzurüsten,
doch leider klebt hinten ein Qualitäts-Siegel auf mein Gehäuse.
Jetzt ist meine frage:

Wenn ich das Gehäuse öffne um aufzurüsten, oder den
CPU Kühler zu säubern, verfällt dann die Garantie ?
 
Das wird bei jedem Hersteller anders gehandhabt... einfach mal ne Mail an den Support des Herstellers senden. Die Frage ist hier im Forum auch schonmal aufgekeimt und wurde da genauso beantwortet ;)
Darf man den Hersteller wissen?
BTW: es ist glaub ich nicht ganz das richtige Forum ;)

MfG
 
Schade, hätteste nicht FSC sagen können? Da hätt ichs gewusst :( also dann versuch dein Glück mal und schick dem Support ne Mail ;)

MfG
 
Ich hab vor einiger Zeit einen Gerichtsbeschluss mit Freude wahr genommen.
Und zwar wurde dort beschlossen, dass Hersteller von Komplett-PC´s dem Kunden nicht die Möglichkeit des Aufrüstens nehmen dürfen, indem sie das Gehäuse mit einem Siegel "verplomben".

Da ich das aber nur nebenbei mitbekommen habe, es aber im Hinterkopf geblieben ist, solltest du dich mal erkundigen falls dein Hersteller sich stur stellt.
 
Ich hab vor einiger Zeit einen Gerichtsbeschluss mit Freude wahr genommen.
Und zwar wurde dort beschlossen, dass Hersteller von Komplett-PC´s dem Kunden nicht die Möglichkeit des Aufrüstens nehmen dürfen, indem sie das Gehäuse mit einem Siegel "verplomben".

Hast du zufällig einen Link oder ähnliches zum Urteil? Das interessiert mich nämlich sehr.
 
Das dürft schon sehr alt sein, ging damals um Dell, die die Garantie verweigerten.

Also 10 Jahre ists bestimmt schon alt und stand irgendwann auch mal in der c't.
 
Ich denk nicht, dass die garantie verfällt!! Ich hab den Acer meiner Mutter auch nach 2 Wochen geöffnet und kurz darauf war das Board kaputt(nicht mein Verschulden) Die Garantie war noch da und die haben sogar die versandkosten übernommen!!


Mein 300ster Post!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,,,

Ich habe soebend eine Mail bekommen, worauf steht
dass dieses Siegel nur ein Vollständigkeitssiegel sei und es nichts
mit der Garantie zutuhn habe.

Vielen Dank nochmal an alle..


Gruß
 
Wsas will der Hersteller eigentlich dagegen machen das Gehäuse zu öffnen?? Der rechner ist ja dein Eigentum!! Und in deiner Mail stand es ja drin, dass du auch noch Garantie hast wenn de den Aufkleber weg machst!
 
Ich habe außerdem mal Nachgefragt,wie das mit dem Siegel sei.
Man darf dieses öffnen,da dem Kunden nicht die Möglichkeit genommen werden darf aufzurüsten.
Wenn ein Schaden beim Um/Aufrüsten entsteht ist es natürlich dein Problem;)
 
Hab mal kurz gegoogelt
Internetrecht - EDV-Recht Urteil 1
Ob es immer noch bestand hat weiß ich aber nicht. Manchmal ändern sich ja Rechte von eine Tag auf den anderen ;)

MfG
Manu

Ich habe mir schon sowas gedacht. Mal wieder Garantie mit der gesetzlichen Gewährleistung verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge!

EDIT
Dort ist von Verkäufern die Rede, die den Gewährleistungsanspruch in den AGB ausschließen. Unglücklich in dem Artikel ist, dass erst von Gewährleistung die Rede ist und dann "Garantie" benannt wird.

Das Urteil, egal, ob es nun um Garantie oder Gewährleistung geht sieht ohnehin den Verstoß bei den AGB. Fordert z.B. ein Käufer beim HERSTELLER die Garantie ein, ist das wieder was anderes, weil der Hersteller nicht Vertragspartner geworden ist und dementsprechend keine AGB hat und dadegen verstoßen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh ha, darauf hab ich gar nicht so geachtet, dass dort Garantie und Gewährleistung so durcheinandergewürfelt werden. Vielleicht brauch ich doch noch mal eine Brille ;)
Das es Unterschiede gibt ist mir durchaus bewußt.

MfG
Manu
 
Zurück