AW: Garantie bei Kühlerwechsel
das alles ist dennoch kein Freibrief.
Wenn die wollen finden die nen Grund um die Garantie abzulehnen mit der Begründung das mit dem Umbau was kaputt gegangen ist...
Das Ganze ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Dass das ganze immer eine Einzelfallentscheidung ist, steht außer Frage.
Allerdings ist es auch ohne Kühlerwechsel möglich, die Karte falsch einzubauen bzw. beim Einbau einen Defekt zu verursachen. Ein solcher Schaden fällt dann ja auch nicht unter Garantie und wird nur aus Kulanz behoben.
Ein Garantieschein ist nie ein Freifahrtsschein mit der Ware umzugehen, wie man möchte...
Fakt ist, dass ein Hersteller mit solchen Aussagen vermutlich eher einer Garantieabwicklung zustimmt, als einer, der von vornherein einen Kühlerwechsel mit Garantieverlust verbindet (Siegel auf Schraube und schon ist es zweifelsfrei nachweisbar).
Gibt es eigentlich Geschichten von Usern, denen Garantieabwicklung verwehrt wurde wegen Beschädigungen beim Kühlerwechsel (also bei Herstellern, die sagen "Geht, wenn nichts beschädigt wurde")? Nur Interessehalber...
Ich habe bis jetzt zweimal von Garantie nach Kühlerwechsel Gebrauch gemacht bzw. machen müssen.
Einmal EVGA -> ohne Probleme
Einmal ASUS -> trotz Beschädigung, weil ein defekter Kondensator nicht nachweislich beim Kühlerwechsel beschädigt wurde (Karte lief ein gutes halbes Jahr nach Kühlerwechsel... das wurde so akzeptiert - ohne großes Nachhaken)