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Gaming Pc - FPS Probleme

@ The.Hai

Ist ja mal voll okay :D :daumen:. Habe oben nochmal editiert, wenn rotsono Case etc. behält. Würde aber ganz klar zu deinem/meinem Warenkorb raten. Also die ~ 760,- Taler Kiste.
 
Und ja falls nötig kann das Budget auch wieder ein bisschen erhöht werden als den wiederverkaufspreis den ich bekommen werde wenn es denn wirklich erstmal das letzte mal sein sollte das ich Geld für einen Pc in den Wind schieße.
Ob es das letzte mal ist liegt an dir ;)
 
Sorry, für das Geld hättest nen Turbo Gaming Rechner bekommen haben können!

Die haben dich sowas von übern Tisch gezogen, die verbauten Produkte waren schon beim kauf EOL > End of Life > wird nicht mehr produziert!

Bring das kack Teil zurück, wenn die sich weigern sollten, den zurück zu nehmen, gibts nen Schreiben vom Anwalt, dir hat man als Laie suggeriert, das du aktuelle High End Hardware kaufst, was aber nachweislich nicht richtig war!

Dann meldest dich hier im Forum, für 900 € gibts nen I5 3450 + 670/7970 + SSD + HDD + ..........
 
Sorry, für das Geld hättest nen Turbo Gaming Rechner bekommen haben können!

Die haben dich sowas von übern Tisch gezogen, die verbauten Produkte waren schon beim kauf EOL > End of Life > wird nicht mehr produziert!

Bring das kack Teil zurück, wenn die sich weigern sollten, den zurück zu nehmen, gibts nen Schreiben vom Anwalt, dir hat man als Laie suggeriert, das du aktuelle High End Hardware kaufst, was aber nachweislich nicht richtig war

So leicht wird das aber nicht gehen schließlich wurde hier kein Betrug begangen und von HIGH END darf hier eh keine Rede sein und das war es bestimmt auch nicht. Sich überm Tisch ziehen zu lassen ist eigenes Verschulden und keinesfalls rückgängig zu machen auf Kosten des Händlers. Der Händler ist hier zu nix verpflichtet und schon garnicht nach 2-3 Monaten. Die Preise bestimmt der Händler selber und die sind für so ein PC Shop durchaus gang und gebe da verarschen sie alle.
Also geh bloß nicht zu Anwalt und verplemper noch mehr Geld sondern mach dir nix draus, shit happens
 
Hallo-

Der PC ist echt mies für das Geld!

Grafikkarte veraltet, Netzteil iihhgitt... von der Cpu hab ich noch nichts gehört, glaub das die nur in oem rechnern verbaut wurden.

Der Rest ist zu gebrauchen, aber für das Geld hätte wenigstens noch mal ne SSD bei sein können!

Nächstesmal im Forum, entweder hier oder Computerbase wie auch immer... nachfragen, so kannste Geld sparen und hast was vernünftiges für ein Geld.

MFG Rhyn
 
graka und cpu ist müll für das geld.

das netzteil von LC kannste knicken, keine sicherung gegen kurzschluss, kriegsten kurzen fackelt dir die kiste ab!

Am besten zurückgeben und sagen was habt ihr mir da fürn scheiß angedreht, oder verkaufen.

hol dir eins von Be-quiet da reicht dir auch nen 530 w netzteil die kosten zwischen 50-100 euro und ist ne gute marke.

Gruß
Danny
 
Wann ist der PC gekauft worden? Eine Mängelrüge wg. versteckter Mängel (bei Abholung nicht offensichtlich) sollte hier angebracht u. rechtlich möglich sein. Auf dieser Basis kann der Käufer
zunächst vom gewerbl. Verkäufer eine Nachbesserung zur Behebung d. Mängel (zu hohe Abwärmeentwicklung, hohe Spieleleistung nichtgegeben) verlangen.
 
Wann ist der PC gekauft worden? Eine Mängelrüge wg. versteckter Mängel (bei Abholung nicht offensichtlich) sollte hier angebracht u. rechtlich möglich sein. Auf dieser Basis kann der Käufer
zunächst vom gewerbl. Verkäufer eine Nachbesserung zur Behebung d. Mängel (zu hohe Abwärmeentwicklung, hohe Spieleleistung nichtgegeben) verlangen.

Eine geringe Leistung ist doch kein Mangel. Sondern schlichtweg die Eigenschaft der Hardware.
Einfach von Rückgaberecht Gebrauch machen und gut :)
 
Es ist natürlich letztendlich Auslegungssache wie bei allen Fällen, in denen im weiteren Verlauf Juristen tätig werden könnten. :ugly:
Aber laut HGB kann man als Privatkäufer eine Mängelrüge formulieren (und sollte es auch), da das gekaufte Produkt (also hier der komplette PC) die zugesicherten Eigenschaften
nicht erfüllt (schneller Gaming PC, ...).

Der Mangel des Produkts besteht ja gerade darin, das eben Hardware mit zu geringer Leistung u. zu hoher Abwärme eingebaut u. verkauft wurden.
(Bsp.: ein Bekannter hat mal bei einem Händler einen gebrauchten BMW 318i mit ATM gekauft, es stellte sich heraus daß nur 1600er Motor (der des 316i) eingebaut war.
Dies stellte laut Gerichtsurteil einen drastischen Mangel der verkauften Ware dar.)

Seinerseits hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. (Im vorliegenden Fall wäre es zb. akzeptabel, wenn der Verkäufer CPU u. Board geg. einen i5-3450 mit B75-Board
tauschen würde. In Sachen GraKa würde es schon wieder strittig u. ist auch Verhandlungssache.)

Der TE hat gepostet, daß er den PC vor Ort gekauft hat u. nicht per Versandkauf oder Online-Bestellung, somit kann er sich nicht auf das 14 tägige Rückgaberecht laut
Fernabsatzgesetz berufen.
TE - bitte korrigieren, falls dem nicht so ist bzw. - es ist kein Versandkauf - stimmt das soweit?

- Greetz -
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du einen Kaufvertrag (bzw. eine Rechnung) auf dem die AGBs des Händlers stehen? Ist darauf in irgendeiner Form ein Rückgaberecht formuliert? Wann hast du gekauft?
Komplett bezahlt ist der PC oder ist es ein Ratenkauf?
 
Da gibt es keine Möglichkeit, in die Richtung würde ich garnicht mehr weiter denken.

Edit: und ein Mängel wäre z.b. wenn du ein Kleiderschrank kaufst un der ein Kratzer hat.
 
Die geltenden AGBs von denen sind auf d. Startseite d. Homepage ganz oben rechts einsehbar. Hast du den Händler schon auf deinen Fall angesprochen? Gibt es in deiner Stadt eine Verbraucherberatung? Was hast du an schriftlichen Unterlagen - schriftliches Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, ...?

Edit: und ein Mängel wäre z.b. wenn du ein Kleiderschrank kaufst un der ein Kratzer hat.
Nein, sondern:

In welchen Fällen ist die Kaufsache mangelhaft?

  • Die Kaufsache hat nicht die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit.
    Beispiel: Maschine erreicht die vereinbarte Stückzahl pro Stunde nicht.
  • Die Kaufsache eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung.
    Beispiel: Maschine erreicht zwar die vereinbarte Stückzahl, kann jedoch nur im Ein-Schicht-Betrieb eingesetzt werden, obwohl dem Verkäufer bekannt war, dass der Käufer die Maschine für den Drei-Schicht-Betrieb benötigt.
  • Die Kaufsache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung, der Käufer konnte aber erwarten, dass sie sich für diese Verwendung eignet.
    Beispiel: Rauchmelder schlägt schon bei Zigarettenrauch an.
  • Die Kaufsache entspricht hinsichtlich ihrer Beschaffenheit nicht den öffentlichen Werbeaussagen des Herstellers oder Verkäufers, auf die der Käufer vertrauen durfte.
    Beispiel: Angaben des Herstellers im Fernsehen zum durchschnittlichen Benzinverbrauch eines Kraftfahrzeugs werden merklich überschritten.
  • usw.
(Quelle - IHK Pfalz - Mängelansprüche und Garantie beim Kauf)

Natürlich gibt es noch Möglichkeiten; - er kann zB. mit seinen Kaufunterlagen zur Verbraucherberatung gehen, sich dort eine Mängelrüge formulieren lassen u. dann mit dem
Händler über eine sachgerechte Nachbesserung oder sogar über eine Waren-Rücknahme verhandeln.
Evtl. reicht sogar schon ein Gespräch mi dem Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder er spart sich viel Ärger, Zeit und Nerven !

Letztendlich hätte er sich zuvor besser informieren müssen!

Jeder will die große Freiheit, aber wenn derjenige nicht den großten Vorteil daraus zieht, sollen es die Anderen wieder richten.

“Jedes Ding ist wert, was sein Käufer bereit ist dafür zu zahlen.”
 
Eigentlich will ich nur mit nem blauen Auge davon kommen und hier kein Rechtsstreit anzetteln :D
Glaube nicht das es den ganzen Aufwand wert ist?!
 
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