News Gaming-PC: Corsair storniert und erhöht Preis um 800 US-Dollar

PCGH_Sven

PCGH-Autor
Die Preise für Hardware steigen weiter und machen so auch vor vorkonfigurierten Gaming-PCs keinen Halt. Jetzt hat auch Corsair damit begonnen, die Preise für Komplettsysteme anzuheben und storniert zuvor abgegebene günstigere Bestellungen.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Gaming-PC: Corsair storniert und erhöht Preis um 800 US-Dollar

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Dass sich Corsair damit den Ruf ruiniert und das für so wenig Geld.

Es schreit geradezu nach einer neuen Folge von Gamers Nexus.

Du kannst den Anwalt gerne etwas schreiben lassen. Das wird nur wenig bringen: https://mittlerer-niederrhein.ihk.d...-a-bis-z/vertragsschluss-im-internet-was-gilt

Man kann Schadensersatz verlangen, es gibt genug Leute, die sich ihr eBay Schnäppchen eingeklagt haben. Da Corsair den PC weiterhin verkauft, kann man sowohl die Schuldhaftigkeit als auch die Höhe des Schadens recht einfach feststellen lassen.
 
Du kannst den Anwalt gerne etwas schreiben lassen. Das wird nur wenig bringen: https://mittlerer-niederrhein.ihk.d...-a-bis-z/vertragsschluss-im-internet-was-gilt
Wenn du mal mein Text richtig lesen würdest.....und vor allem auch das was du verlinkst....

"Wichtig: Nach Eingang einer Zahlungsaufforderung ist (abgesehen von Betrugsmaschen) in der Regel ein Vertragsschluss anzunehmen. Gleiches gilt bei der Verwendung von Zahlweisen, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (wie z.B. Paypal), wenn der Zahlungsvorgang in die Wege geleitet wird."

:rollen:
 
Ohne Auftragsbestätigung des Lieferanten macht man gar nichts.

Die Bestellbestätigung ist lediglich die Bestätigung, das die Bestellung beim Lieferanten eingegangen ist.
Das kann sich jeder in den E-Mails zu Bestellbestätigungen selbst ansehen.

Zwei Beispiele:

Amazon:
1767364289486.png


Mindfactory:

1767364647144.png


Topic:
Ist natürlich ein D-Move von Corsair, aber auch (leider) nachvollziehbar.
 
Wenn du mal mein Text richtig lesen würdest.....und vor allem auch das was du verlinkst....

Gleiches gilt bei der Verwendung von Zahlweisen, die eine sofortige Zahlung ermöglichen (wie z.B. Paypal), wenn der Zahlungsvorgang in die Wege geleitet wird."

:rollen:
Entschuldigung. Die Zahlung ermöglichen reicht meines Wissens nicht. Die Zahlung muss auch vom Verkäufer angenommen werden (er kann den Zahlungseingang auch ablehnen). Das hätte ich dazuschreiben sollen.

Letztendlich bringt das wenig, wenn man nicht weiß, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.
 
Ohne Auftragsbestätigung des Lieferanten macht man gar nichts.

Die Bestellbestätigung ist lediglich die Bestätigung, das die Bestellung beim Lieferanten eingegangen ist.
Das kann sich jeder in den E-Mails zu Bestellbestätigungen selbst ansehen.

Zwei Beispiele:

Amazon:
Anhang anzeigen 1512042

Mindfactory:

Anhang anzeigen 1512043

Topic:
Ist natürlich ein D-Move von Corsair, aber auch (leider) nachvollziehbar.
Genau so.

Solange nicht sofort bezahlt wurde bzw. keine Rechnung ausgestellt ist, hat der Verkäufer in der Regel den Vertrag nicht angenommen.

Was sehr viele nicht wissen, die Internetseiten sind wie ein Preisschild im Supermarkt. Der Käufer nimmt nicht das Angebot des Verkäufers an, sondern gibt ein Angebot ab, dass der Verkäufer annehmen muss.

Und hier hat Corsair einfach nur ein Amgebot abgelehnt. Blöd für den einzelnen, aber erwartbar bei den Preisveräanderungen im Markt.
 
Entschuldigung. Die Zahlung ermöglichen reicht meines Wissens nicht. Die Zahlung muss auch vom Verkäufer angenommen werden (er kann den Zahlungseingang auch ablehnen). Das hätte ich dazuschreiben sollen.

Letztendlich bringt das wenig, wenn man nicht weiß, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.
Nutzt der Käufer eine Sofortzahlungsart bei seiner Bestellung, etwa Paypal oder Amazon Pay, sieht es rechtlich anders aus.

In einem solchen Fall muss der Verkäufer das Kundenangebot bereits vorab, also antizipiert annehmen für den Fall der Vornahme der Zahlung, will er rechtssicher handeln. Dies deswegen, da die Zahlung des Käufers auf eine nicht bestehende Schuld (wegen eines bei Vornahme der Zahlung noch gar nicht bestehenden Kaufvertrags) diesen unangemessen benachteiligen würde und entsprechende Regelungen in AGB etc., die einen Vertragsschluss dann erst nachgelagert vorsehen, angreifbar und abmahnbar wären.

Folge: Der Verkäufer ist in solchen Fällen, arbeitet er mit korrekten AGB, direkt ab Vornahme der Sofortzahlung vertraglich gebunden. Einer gesonderten Auftragsbestätigung oder eines Versands der Ware Bedarf es für den Vertragsschluss dann nicht mehr. Auch die folgenden Ausführungen hinsichtlich der Gestaltung der Bestelleingangsbestätigung sind dann nicht mehr relevant.


So einfach ist es eben nicht, wenn der Verkäufer Geld annimmt, kann das als Vertragsabschluss gewertet werden....und man könnte sich durchaus Rechtlich wehren. Ob das vor Gericht erfolg hat oder sinnvoll ist, ist eine ganz andere Sache.

Aber einfach mal zu sagen das bringt alles nix, weil kein Vertrag, ist halt falsch.
 
nach dt. Recht durchaus ein Grund für ein Anwaltsschreiben :ugly: zumindest wenn die Ware schon bezahlt wurde....

Einfach mal so stornieren von Verkäuferseite ist halt auch an Regeln gebunden.
Hatte ich bei OTTO mal. Hatte den Philips Vollautomaten 5500 bestellt, bezahlt, 1 Tag später stand bei Hermes Retoure Ware da und es ging zurück an Otto. Die hatten ohne mir ein Grund zu nennen storniert.
 
Die Praxis kenne ich bislang nur von Galaxus; habe ich eins zu eins so erlebt. Günstig smarte Thermostate bestellt, nach zwei Wochen wurde storniert und der Preis deutlich erhöht.
Da weiß man, was man von den jeweiligen Firmen zu halten hat.
 
Er hat am 31. bestellt und am 01. wurde es storniert. Klingt mir nach Preisfehler oder die neuen Konditionen wurden im neuen Jahr erst eingespielt.

Wenig dramatisch, ist ja nicht so, dass er wochenlang auf seinen PC gewartet hat. Wenn man mal im e-commerce gearbeitet hat kennt man solche Fehler und der Vertragsabschluss ist in vielen AGBs erst mit der Versandmitteilung. Vorher kein geltender Vertrag. Genau aus solchen Gründen: Fehler, wechselnde Einkaufskonditionen etc.

Bei Technik verdient man heute aus Händler sehr wenig. Margen sind super knapp, Retouren und Wertverlust enorm. Da kann man nicht immer solche Preisfehler zugunsten der Kunden schlucken. So sind halt die Realitäten.
Selbst ein Amazon hat Kulanz stark zurückgefahren und die haben füher ihr Versandgeschäft noch fleissig mit andern Geschäftsfeldern quersubventionieren können.
 
Keiner hier hat mal danach gefragt, woher die 800$ Preiserhöhung herkommen. Also der RAM und die SSD machen nicht 800$ aus. Ach wartet, das ist der Corsair-Märchenpreis des Monats. :ugly:
 
Der Händler hatte sicher zuvor die Hardware auf Lager und diese zum damaligen Preis eingekauft.
Nun gibt er halt seine ungerechte Preispolitik zum Marktgeschehen an den Kunden weiter.
Ich würde gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten wollen.

In Zukunft sollte man auch Händler meiden die z.B. eine externe HDD von 2021 auf Lager für Preise jenseits von 2026 verticken wollen.
 
Keiner hier hat mal danach gefragt, woher die 800$ Preiserhöhung herkommen. Also der RAM und die SSD machen nicht 800$ aus. Ach wartet, das ist der Corsair-Märchenpreis des Monats. :ugly:
Im Artikel steht der PC hat 32 GB RAM.
Also wenn der Hersteller früher mal mit 100$ gerechnet hat und jetzt 400$ bezahlt sind das 300$ Differenz.
Vielleicht auch bei der SSD noch + 100$
Aber 800$ sind ganz sicher mit Wucheraufschlag :stupid:
 
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