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Frage zum FAG (Fernabsatzgesetz)

Cattivo

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hallo PCGH Gemeinde!

Hoffentlich bin ich mit der Frage im richtigen Forenbereich. Falls nicht, möge man mir das verzeihen ;)

Ab und an sehe ich bei Web-Anbietern einige Teile, die per FAG zurückgeschickt wurden und nun erneut, allerdings zu einem günstigeren Preis, verkauft werden.

Jetzt frage ich mich, wenn ich mir so etwas kaufe, was schonmal per FAG(innerhalb der 14 Tage) zurückgeschickt wurde, habe ich dann erneuter Käufer ebenso das Recht darauf, das zu tun? Oder verfällt diese Option dann für mich?

Habe diese Frage schon im Netz gegoogelt, aber leider ohne Ergebnis. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Das FAG ist unabhängig davon, ob die vom Unternehmer verkaufte Sache bereits auf Grund des FAG zurückgeschickt wurde. Solange du als Verbraucher eine Sache bei einem Unternehmer mittels Fernabsatzvertrag erwirbst gilt auch das FAG.

Lese dazu die §§355 (1) S.2 BGB, 312d (4) Nr.1-6 BGB. Weder im §355 noch im §312d (4) Nr.1-6 steht etwas, wie der von dir oben genannte Fall. Nr.1-6 sind eine abschließende Aufzählung. Bedeutet, was da nicht drin steht, gilt auch nicht.

Kurzum, das FAG gilt noch für dich.

BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 
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