Firma hält sich nicht ans Gesetz?

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Semme

Freizeitschrauber(in)
Firma hält sich nicht ans Gesetz?

Hallo,

ich schildere jetzt hier mal kurz meinen Fall:

-nach erstem Defekt, habe ich das Notebook eingeschickt. Die Firma hat nichts repariert, obwohl ein Fehler vorlag!

-nach zweitem Defekt, habe ich das Notebook wieder eingeschickt - es kam sogar repariert wieder.

-beim drittem defekt habe ich ein neues Gerät verlangt, oder wollte vom Kaufvertrag zurücktreten! Laut Gesetz hat man bei jedem Defekt die Wahl, ob das Gerät repariert werden soll oder ob ich ein neues bekomme! Die Firma hält sich anscheind nicht dran und will den Kunden für d*** verkaufen. Nach dem zweiten Defekt hat man auch die Möglichkeiten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aber die Firma hält sich wieder nicht dran und weigert sich mir ein Teil des Kaufbetrags auszuzahlen oder mir ein neues Notebook zu schicken!


So und das Beste: nach dem dritten defekt musste ich gezwungener Maßen das Gerät einschicken und es kam erst nach Garantieablauf zurück! Ich will dem Unternehmen nichts unterstellen, aber sie hatten 2,5 Wochen Zeit! Die anderen "Reperaturen" waren in einer Woche erledigt!(dafür auch ein Lob) Warum hat das also so lange gedauert?

Ich bin stink sauer! Wenn ihr jetzt keine vernünftige Begründung dafür habt, werde ich einen Anwalt einschalten!


MfG
 
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AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

Hmm bin kein Rechtler doch soweit ich weiß, hat man NACH der dritten Reperatur den Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Welche Garantie du jetzt meinst, die nach 2,5 Wochen abgelaufen ist, weiß ich nicht, aber die gesetzliche Gewährleistung bleibt dir 2 Jahre erhalten ;)

Und die haben schon das Recht zu sagen: Reperatur! .. Du hast nicht die Wahl, ob du was neues bekommst oder nicht.

aber mal sehen, was der Doc so sagt:)
 
AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

Hmm bin kein Rechtler doch soweit ich weiß, hat man NACH der dritten Reperatur den Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Welche Garantie du jetzt meinst, die nach 2,5 Wochen abgelaufen ist, weiß ich nicht, aber die gesetzliche Gewährleistung bleibt dir 2 Jahre erhalten ;)

Und die haben schon das Recht zu sagen: Reperatur! .. Du hast nicht die Wahl, ob du was neues bekommst oder nicht.

aber mal sehen, was der Doc so sagt:)

Nein schon nach der 2. aber manche Hersteller sagen, dass sie es ab der 3. erst machen. Können Sie ja sagen aber der Kunde hat schon nach der 2. das Recht dadrauf!

Ich meine meine Garantie und meine Gewährleistung! Das ist natürlich dumm.

Also jetzt mal ganz banal: Auf Sat1 in "Einspruch - Die Show der Rechtsirrtümer" hat der Anwalt, der da immer ist schon mehrmals gesagt, dass man die Wahl hat ob Reperatur oder Neu! Und wenn der das sagt, glaub ich dem das auch - ist ja nur zu meinem Vorteil^^!
 
AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

Es ist in der Tat so, dass der Handelspartner das Recht hat, zwei mal Nacherfüllung, also Reperatur ODER Komplettaustausch, anzubieten. Sollte nach zweimaliger Nacherfüllung der Mangel weiterhin bestehen, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurück zu treten. Der Vertragspartner muss in diesem Fall nicht nur einen Teil des Kaufpreises erstatten, sondern die komplette Summe.

Vorrausetzung ist allerdings, dass der Mangel von Anfang an bestand. Nach 6 Monaten tritt bekanntlich die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, was bedeutet, dass der Käufer der Sache beweisen muss, dass der Mangel nicht erst nach dem Kauf bzw. nach der sog. Gefahrenübergabe entstand.



So habe ich das ganze aus dem Recht-Unterricht in Erinnerung. :) Einen Anwalt einzuschalten halte ich zunächst für übertrieben. Ich würde erst einmal auf die entsprechenden Paragraphen im BGB (§433 ff.) verweisen und dann ggf. einen Anwalt hinzuziehen.
 
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AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

der über mir hat recht und so ist es auch zweimal hat der hersteller die chance beim dritten mal darf er dir etwas neues geben oder geld zurück, sollte asus sich nicht dran halten ein freundlicher aber bestimmter brief und wenn das nichts bringt anwalt
 
AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

hier darf man keine rechtshilfe leisten.
es ist nur einem anwalt gestattet rechtshilfe zu leisten.

du darfst auch den hersteller nicht direkt beim namen nennen, da dies als rufschädigung gilt und du evtl. selber vor gericht dann stehst.

Einen Anwalt bei >1000 € einzuschalten ist generell blödsinn, da die anwaltskosten sich mit dem sachwert überdecken, oder gar überschreiten.
 
AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

Hallo Semme!

Ich würde dir einfach mal empfehlen, dich ruhig und sachlig über die Hotline beim Hersteller zu melden, die Umstände zu schildern und versuchen, dich so mit dem Hersteller zu einigen. Da ein Hersteller in der Regel um seine Kundschaft bemüht ist, diese so zufrieden zu stellen, wie eben möglich, wird dir das vielleicht noch eher helfen. Alternativ haben wir ja auch den ASUS-Support im Forum - versuche doch mal, per Privatnachricht an einen Mitarbeiter der Sache auf den Grund zu gehen. Es lohnt sich meist eher, es im Guten zu versuchen, ehe man zu einem Anwalt geht.
 
AW: Asus hält sich nicht ans Gesetz?

Vorrausetzung ist allerdings, dass der Mangel von Anfang an bestand. Nach 6 Monaten tritt bekanntlich die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft, was bedeutet, dass der Käufer der Sache beweisen muss, dass der Mangel nicht erst nach dem Kauf bzw. nach der sog. Gefahrenübergabe entstand.

Also das wäre mir neu. Dann hätte die Garantie und dei Gewährleistung ja gar keinen Sinn. Ein Notebook ggeht nunmal auch im laufe der Zeit kaputt.


hier darf man keine rechtshilfe leisten.
es ist nur einem anwalt gestattet rechtshilfe zu leisten.

du darfst auch den hersteller nicht direkt beim namen nennen, da dies als rufschädigung gilt und du evtl. selber vor gericht dann stehst.

Einen Anwalt bei >1000 € einzuschalten ist generell blödsinn, da die anwaltskosten sich mit dem sachwert überdecken, oder gar überschreiten.

Habe den Namen entfernt :D
Die 1000€ wären mir egel, da die bestimmte Firma in meinen Augen keine Chance hat.

Hallo Semme!

Ich würde dir einfach mal empfehlen, dich ruhig und sachlig über die Hotline beim Hersteller zu melden, die Umstände zu schildern und versuchen, dich so mit dem Hersteller zu einigen. Da ein Hersteller in der Regel um seine Kundschaft bemüht ist, diese so zufrieden zu stellen, wie eben möglich, wird dir das vielleicht noch eher helfen. Alternativ haben wir ja auch den ASUS-Support im Forum - versuche doch mal, per Privatnachricht an einen Mitarbeiter der Sache auf den Grund zu gehen. Es lohnt sich meist eher, es im Guten zu versuchen, ehe man zu einem Anwalt geht.

Das habe ich schon oft genug versucht. Sie weigern sich einfach!
 
AW: Firma hält sich nicht ans Gesetz?

Hm, also verstehe ich das richtig...

1. Das Gerät ist schon über 2 Jahre alt.

2. Du hast es insgesamt 3 mal eingeschickt (während der Garantie).

3. Und es ist jetzt defekt?

4. Wo hast Du es gekauft?
 
AW: Firma hält sich nicht ans Gesetz?

Nun, ist die Frage, weshalb sie sich weigern. Leider liest man aus deinen Posts (ist nicht böse gemeint) nicht viel heraus, sodass man nicht nachvollziehen kann, weshalb sich geweigert wird. Alles hat seinen Grund, doch leider sehe ich gegenwärtig nicht ganz, wieso dem so ist. In der Regel ist die Ablehnung einer Reparatur oder eines Umtausches durchaus begründet, deswegen macht es mich ein wenig stutzig.
 
AW: Firma hält sich nicht ans Gesetz?

Bevor es hier zu weiteren (falschen !!!) Rechtsberatungen kommt, schließe ich den Thread. ASUS wird sich mit dir sicherlich per PN in Verbindung setzen.

es hat schon seinen Grund, warum Rechtsberatung hier im Forum nicht gestattet ist, obige Ausführungen zum Gewährleistungsrecht sind haarsträubend. Wer es wissen will, schaut im Spoiler nach:

Was die meisten hier wohl direkt übersehen haben ist, das ASUS hier wohl nicht der Händler des Notebooks war. Nur gegenüber dem Händler kann man als Käufer seine Gewährleistungsrechte einfordern bei Sachmängeln. NICHT gegenüber dem Hersteller. Dieser gibt in der Regeln nur eine begrenzte Haltbarkeitsgarantie, die sich einzig aus der Garantieerklärung und den Werbeversprechen herleitet. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht, die mit der gesetzlichen Gewährleistung vergleichbar wäre. Die Garantie darf nur nicht die gesetzlichen Rechte aus der Gewährleistung gegenüber dem Händler beschneiden.

Wenn man sich also an den Hersteller wendet, muss man auf die Regelungen in der Garantieerklärung schauen.

Jetzt mal eine kurze Ausführung zu Nacherfüllung und Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer kann bereits nach der ersten Lieferung der mangelhaften Ware zurücktreten, wenn dieser eine angemessene Frist zur Nacherfüllung/Nachbesserung gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Dann kann er bereits zurücktreten. Der Käufer hat das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung. Das wird nur beschränkt, wenn eine der beiden Alternativen unverhältnismäßige Kosten für den Händler verursachen würde oder der Händler generell (z.B. wegen Untergang der Ware) von der Pflicht zu leisten frei geworden ist §275 I-III BGB.

Der Händler hat kein Recht zur zweiten Nacherfüllung/Nachbesserung (vermutlich wird das mit der "zweiten Chance" verwechselt). Manche leiten sich das aus dem §440 S.2 BGB her (beachte auch Satz 1 zur Nacherfüllung), doch ist das falsch und bereits von Gerichten bestätigt worden. "Eine dritte Chance" für den Händler gibt es also nicht.

Wer mehr wissen will, schaut in meine Blogs in der Signatur oder fragt micht per PN

-CLOSED-
 
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