Filesharing: Nutzer wechseln nach Schließung von Megaupload verstärkt zu Peer-to-Peer-Netzwerken

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Und ich darf meinen Kumpeln die Kopien meiner Kopien meiner DVDs in die Pfoten drücken, die ich vor dem Inkrafttreten des angepassten Urheberrechts gezogen habe, da sie dadurch nicht nachträglich rechtswidrig geworden sind. :)

Kann ich mir kaum vorstellen. Die sind mindestens gleich auf mit Rapidshare. Einfach mal was bei filecrop.com suchen und schauen wieviele davon RS und wieviel alte MU Links sind.

Na ja - das ist wenigstens ein Hoster, bei dem das jetzt so ist - der aber auch besonders bekannt ist für seine illegalen Inhalte - und grade da musste ich was runterziehen. Hat ewig gebraucht.
Bei RS gibts keine Zugangsprobleme.

Das Speedlimit was sie nun reingemacht haben ist auch ziemlich bescheuert. Wie als würde ein Richter das interessieren, dass man die illegalen Filme die bei RS liegen jetzt nur noch langsam klauen kann....:lol:

Das 500 KB/s Limit? Das gibts doch schon länger. Und wenns weniger wäre, ist auch nicht schlimm. Das letzte war ein EFI-Update mit knapp unter 4 MB vor ein paar Tagen, die Übertragung hat grade lange genug gedauert, um die 500 KB/s anzeigen zu können und dann wars auch schon vorbei.
Auch wenns 5 Minuten dauern würde, könnte ich noch damit leben.
 
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Ist das Limit bei Rapidshare nicht 30kb/s für nicht-Premium Kunden? Wenn sie das wegen, dem illegalen Zeug bei sich machen (denke ohne die MU Aktion wäre alles beim alten) ist es wie gesagt sinnlos, weil man immer noch klauen kann bloss dauert es halt länger. Ein Richter wird das sicher nicht beeindrucken.
 
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Warts ab, bis du die passende QoS-Implementation in rfc2549 gelesen hast ;)


Jetzt kommt's drauf an, was das für ei nFilm ist (aktueller Kinofilm) und in wie weit der Freund 1 weiß, wie sein Freund 2 an die Vorlage gekommen ist, bzw, wie er sie hergestellt hat. Weiß er, dass ein KS umgangen wurde, ist die Vervielfältigung nicht erlaubt. Gleiches gilt, wenn es ein aktueller Kinofilm ist (das hätte er dann erkennen können, da Kinofilme regelmäßig nicht so erhältlich sind).

Kann man das nicht in Prinzip für alle Kinofilme nennenswerter Qualität annehmen? Zwischen der Massenhaften Verbreitung von DVDs und DVD-Brennern und der Einführung des entsprechenden Paragraphen verging ja iirc nicht sooo viel Zeit.

Weiß der Freund 1 aber nicht, wie Freund 2 an die Kopie gekommen ist oder wie die hergestellt wurde und hätte er es auch nicht anders wissen können, ist die Vervielfältigung erlaubt.

Die entstehende Kopie an sich ist aber trotzdem illegal, oder? Man kann nur nicht für den Vorgang belangt werden, weil man "unwissend" war.


Und ich darf meinen Kumpeln die Kopien meiner Kopien meiner DVDs in die Pfoten drücken, die ich vor dem Inkrafttreten des angepassten Urheberrechts gezogen habe, da sie dadurch nicht nachträglich rechtswidrig geworden sind. :)

Sollte aber gut belegt sein, dass die so alt ist ;)
 
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Ist das Limit bei Rapidshare nicht 30kb/s für nicht-Premium Kunden?
Ich habs grade nochmal getestet -schnörpselschnörpselschnörpsel - fertig. Mir fällt grade kein HD-Film zum Downloaden ein, der mich interessiert. :devil:
Aber dafür fehlt mir sowieso die Anbindung - und auf ewig langes Gesuckel hab' ich keinen Nerv. Ich bin faktisch brav durch (Leitungs-)Kastration. ;)

Wenn sie das wegen, dem illegalen Zeug bei sich machen (denke ohne die MU Aktion wäre alles beim alten) ist es wie gesagt sinnlos, weil man immer noch klauen kann bloss dauert es halt länger. Ein Richter wird das sicher nicht beeindrucken.
So schlau ist RS wohl auch. Nö, die nutzen nur die Gunst der Stunde und hoffen einfach darauf, dass sich die Leute durch Zermürbung 'nen Account kaufen.

Sollte aber gut belegt sein, dass die so alt ist ;)

Ja, Herr Richter, ich weiß, dass Avatar erst 2009 in die Kinos kam - aber das ist eine extrem frühe Pre-View-Version.
 
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Die entstehende Kopie an sich ist aber trotzdem illegal, oder? Man kann nur nicht für den Vorgang belangt werden, weil man "unwissend" war.

Die Vervielfältigung selbst, soweit sie unter Umgehung eines KS hergestellt wurde oder die Kopie einer unerlaubt öffentlich zugänglichen Kopie (P2P, Streaming, kommt hier aber auch etwas auf die Umstände an, 95% der Fälle aber zu bejahen) ist, dann ja.
 
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