Filesharing: 5.000 Euro für einen Film-Download

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Rund 5.000 Euro muss ein Beklagter zahlen, der vor dem Amtsgericht München einen Fall um Filesharing verloren hat. Dem Beklagten wurde zur Last gelegt, den Film "Für immer Single" in einer Tauschbörse geteilt zu haben.

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Die Strafe fußt wohl eher auf der Tatsache, dass ein Familienmitgleid den Film auch anderen zur Verfügung gestellt hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein alleiniger Download nicht so hart bestraft wird wie das gleichzeitige Verbreiten des Films.
 
Zuletzt bearbeitet:
Filesharing: 5.000 Euro für einen Film-Download
Dem Beklagten wurde zur Last gelegt, den Film "Für immer Single" in einer Tauschbörse geteilt zu haben.
Dem Beklagten wurde vorgeworfen, den Film über seine IP-Adresse, die vom Internetdienstleister zugeordnet worden sein soll, den Film im Zeitraum 31.05.2014 23:34:29 bis 01.06.2014 00:27:45 bereitgestellt zu haben.
Ja was denn nun? Die Artikelüberschrift suggeriert eine Strafe für den Download aber im Text wird von teilen/bereitstellen gesprochen!?

Mir ist schon klar, dass die Strafe auf dem teilen/bereitstellen fußt...dem Artikelverfasser aber offensichtlich nicht! Aber auch hier ist wieder klar: Zugespitzte (absichtlich falsche) Artikelüberschrift um Kontroverse anzustoßen. Also qualitativ unterste Schublade! :daumen2:

Danke, dass man mich immer wieder daran erinnert weshalb ich hier oft Werbung blocke bzw. so gut wie gar nicht mehr lese bzw. etwas schreibe! :schief:
 
Die wahren Verbrecher sind hier ganz klar die Anwälte, stopfen sich schön den Rachen voll mit horrenden Gebühren. Aber mit dem kleinen Mann kann man es ja machen ...

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"Share" gerne mal deine Adresse und Filmbibliothek, dann "caren" sich die Anwälte schon darum :ugly:

Nein, mal zurück zum Thema: Der Vorfall stammt doch aus dem Jahr 2014, wie kann es 5 Jahre gedauert haben, bis das mal vor Gericht besprochen wurde?
Zumal, welcher Idiot hat denn bis 2014 rein noch die üblichen Filesharing Platformen genutzt?
Die Ausrede "ich lag da schon im Bett, keine Ahnung wer das war" muss ich mir aber mal merken, obwohl die hier ja offenbar nicht gezogen hat.
Seltsam, dabei ist die doch so gut durchdacht, wenn man auch extra schon in der Familie über Filesharing gesprochen hat.
War meiner Ansicht nach ganz eindeutig ein "selbstständiger Datentransfer" :lol::lol::lol:
 
Ich finde das ein bedenkliches Urteil. Der Angeklagte wird unter Druck gesetzt und muss für das Gericht seine Unschuld beweisen. Und mal ganz unter uns, wie will man denn Beweisen, dass man etwas nicht hoch- oder runtergeladen hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
"und 3.441,24 Euro für Anwälte, Gutachten und Gerichtskosten."
Inwieweit diese Anwälte da genommen haben, steht dann leider nicht mehr aufgeschlüsselt mit drin.


Die 2x 107€ sind ja nur die Gebühren beim Schadensersatz.

Die restlichen 3441,24€ sind auch nur die Gebühren für Rechtsanwälte, Gericht und Gutachter.

Ich nehme jetzt mal die 1391€ als Streitwert:
Gerichtskosten: 213€
Eigener Anwalt (1x): 365,93€ (zuzüglich Auslagen)
Gegnerischer Anwalt (1x): 365,93 (zuzüglich Auslagen)
= 944,86€

Runden wir großzügig auf 1000€ auf, bleiben 2441,24€ für den Gutachter.
Wenn es mehr Anwälte werden, wird es auch teurer und der Gutachter kostete halt weniger.

Die Gebühren sind in Deutschland ja alle über die RVG/GKG geregelt.
 
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Ankläger keine Beweise vorlegen können, da sie sich selber illegal im Netz bewegen müssen, um überhaupt agieren zu können.
Dazu kommen noch diverse Probleme bei der Verwertungsmöglichkeit von angeblichen aufgenommen Daten.
Denn die Software arbeitet nicht absolut korrekt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Fehler vorkommen.
Und gerade wenn man sich als ungerecht und falsch verdächtigt behandelt fühlt und dann gegen so ein Schwarzes Schaf der Gesellschaft vorgehen will, erst dann hat man wirklich schon verloren.
Denn dann arbeitet die gesetzesmühle perfekt verstrickt zusammen.
Nicht umsonst haben sich vor weit über 10 Jahren Leute die Mühe gemacht und einige dieser Geschäftspraktiken offengelegt.
Die Firmen arbeiten alle zusammen, stellenweise haben die ihre Firmensitze direkt beieinander, also Anwälte und Inkassounternehmen.
Die Suchsoftware wird von gekauften "Sachverständigen" "zertifiziert", der ganze Kram wird mit Briefkastenfirmensitzen sogar verschleiert, es wurden sogar die gleichen Leute als Eigentümer und Anteilseigner etc. enttarnt.
Im Normalfall kommt es zu 99,99% zu keiner Klage, wenn die Personen sich absolut ruhig verhalten, da man nur das Geld der vor Angst zahlungswilligen "Klienten" abgreifen möchte.
Sollte sich eine person dazu genötigt sehen sich zu wehren, dann verliert man, da man in der Beweispflicht ist, udn das kann man einfach nicht wiederlegen, wie man an diesem weiteren Fall schön sehen kann.
Der Kläger kann nichts absolut beweisen, der Beklagte aber auch nichts widerlegen.
Warum kann der Kläger aber nichts beweisen?
Alleine dadurch schon nicht, dass es IP-Gehüpfe gibt.
Sobald der Router einmal resettet, bekommt man eine neue Nummer.
Die Software jedoch arbeitet zeitverzögert mit Warteschlangen.
Es sind also mitunter mehrere Hundert oder gar Tausend Clientrechner wahllos irgendwo bei diversen Anfragen in der Warteschlange.
Ist dieser Rechner irgendwann einmal an der Reihe, um angefragte Daten abrufen zu dürfen, kann es jedoch sein, dass die vorher mitgeteilten Informationen gar nicht mehr stimmen.
Die Anfrage geht also ins Nichts, udn die nächste Asdresse ist dran.
Dabei können mitunter Stunden vergehen, ehe es zu einer Verbindung mit einem anderen Rechner kommt.
Zumindest war es damals so.
Jetzt, wo viele Leute schnelles Internet haben, ist das vermutlich alles entspannter und recht flott.
Aber das ändert nicht wirklich was an der Situation, dass es nicht absolut narrensicher ist.
Die Richter sind allesamt viel zu doof, um solche einfachen Kausalzusammenhänge verstehen zu können.
Insbesondere handelt es sich um ein paar weniger Gerichte, die sich die Anwälte als "klägerfreundlich" ausgesucht haben, die in diesen Fällen allzugerne einfach Pro Kläger urteilen.
Das Beklagte hat hier kein Recht, ein vernünftiges urteilsunabhängiges Verfahren zu bekommen.
Er wird einfach nur verarscht.
In der Regel ist es vermutlich so, dass gerade die, die sich so sehr wehren, nichts getan haben.
Denn sonst hätten die wohl eher die 1000 Euro Abmahngebühr bezahlt und gut ist.
Aber selbst die sollte man nicht wirklich freiwillig bezahlen wollen.
Wie gesagt, die haben nichts in der Hand.
Es sei denn, man nimtm mit denen Kontakt auf und gibt denen alel Infos, die sie für ihre Klage benötigen.
Ohne Infos keine Klage. So einfach.
Ich möchte übrigens von dieser Art der illegalen Datentransfers abraten.
Kauft euch die Spiele einfach, wenn sie im Angebot sind, ich warte auch bis 50 oder gar 75% Rabatt.
Und bei Filmen gibt es auch irgendwann billige Blu-Rays zu Weihnachten und Co.
Und wer Serien schauen möchte, kann sich auch mal ein Monatsabo bei Netflix oder so leisten.
 
Genau, zwei Mal 107€. Absolut horrende Gebühren.

Ich meinte diese Stelle
3.441,24 Euro für Anwälte, Gutachten und Gerichtskosten.

Aber in dem Bericht wird 2x von Anwaltskosten gesprochen, von daher etwas unklar. Aber so oder so, wie entstehen denn bitte über 3400€ Kosten? Den Hauptanteil da nehmen sicher die Anwälte, und natürlich die Gutachter.

Und das für so einen Quark, einen lächerlichen Download. Vermutlich haben die selber schon unzählgie MP3s geladen in ihrer Vergangenheit, aber Gott bewahre man lädt einen schäbigen Film runter(und ne Stunde lang hoch). Aber gut, wenn man bewusst Existenzen ruinieren will wg nicht physischem Diebstahl, der direkt keinen Schaden verursacht(außer den potentiellen Kauf des Films), kann man das natürlich machen.

"Share" gerne mal deine Adresse und Filmbibliothek, dann "caren" sich die Anwälte schon darum :ugly:

Geht ja zum Glück nicht um mich :D
 
"und 3.441,24 Euro für Anwälte, Gutachten und Gerichtskosten."
Inwieweit diese Anwälte da genommen haben, steht dann leider nicht mehr aufgeschlüsselt mit drin.

Die Anwälte haben sich da gar nichts von dieser Summe "genommen".

Das AG München hat die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 1.391 Euro nebst Zinsen und Kosten, die auch Kosten für ein Sachverständigengutachten von 3.441,24 Euro umfassen, verurteilt.
Quelle
Allein nur das SACHVERSTÄDNIGENGUTACHTEN kostet 3441,24€!
Die Rechtsanwaltsgebühren sind in der Schadenersatzsumme von 1391€ enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
10 Jahre Verjährungsfrist auf Lizenzschadensersatz laut BGH.

Anspruch auf Unterlassung verjährt nach 3 Jahren sowie der Aufwendungsersatz ebenfalls nach 3 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
2014 war das - von was für einer Verjährungsfrist sprechen wir hier?

Sollte irrelevant sein, da die Verjährung durch Geltendmachung der Forderung gehemmt wird.

Wie schon anderweitig geschrieben berechnen sich die Anwalts- (RVG, wenn kein Honorar) und Gerichtskosten nach dem Streitwert.

Regelmäßig treiben Gutachter die Kosten in die Höhe. Daher wird die Einbeziehung jener bei geringen Erfolgsaussichten abgeraten.
 
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