Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EUGH-Urteil: Verlinkung rechtswidriger Inhalte kann haftbar machen
Wer rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann sich haftbar machen, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Ausschlaggebend dafür ist die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht hinter der Verlinkung steht oder nicht. Das bedeutet in der Praxis: Kommerziell betriebene Seiten dürfen nicht mehr, Privatpersonen schon.
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Wer rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann sich haftbar machen, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Ausschlaggebend dafür ist die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht hinter der Verlinkung steht oder nicht. Das bedeutet in der Praxis: Kommerziell betriebene Seiten dürfen nicht mehr, Privatpersonen schon.
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Falls es hier vermehrt zu Ansammlungen von Trollen kommt, die Ignorierliste wird dann gefüllt und der Meldebutton wird täglich gedrückt. 
ab und zu sagen sie die wahrheit sofern es ihnen nützt aber sonst wird ordentlich diffamiert.