EUGH-Urteil: Verlinkung rechtswidriger Inhalte kann haftbar machen

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EUGH-Urteil: Verlinkung rechtswidriger Inhalte kann haftbar machen

Wer rechtswidrige Inhalte verlinkt, kann sich haftbar machen, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Ausschlaggebend dafür ist die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht hinter der Verlinkung steht oder nicht. Das bedeutet in der Praxis: Kommerziell betriebene Seiten dürfen nicht mehr, Privatpersonen schon.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: EUGH-Urteil: Verlinkung rechtswidriger Inhalte kann haftbar machen
 
Das nimmt all jene aus, die mit den Inhalten kein Geld verdienen wollen. Wer also Freunden privat den Link zur nackten Brit Dekker im Web schickt, muss die Playboy-Juristen eher nicht fürchten.
Ich vermute dass es sich auf öffentliche Verlinkungen bezieht (zb. hier im Forum), oder nicht? Privat kann ich doch mehr oder weniger alles meinen Freunden schicken, ohne irgendwelche Juristen fürchten zu müssen.

Also dürfte ich jetzt hier die besagten Bilder verlinken (mal abgesehen von unseren Forenregeln versteht sich), korrekt? :devil:
 
Du schon, nur PCGH wird dann wahrscheinlich Sündenbock spielen dürfen.
Heißt das, wenn ich genügend Trolle zusammentrommeln könnte, die hier illegale Links posten, dass es dieses Forum bald nicht mehr geben könnte?

Ich werde dann mal ein paar finstere Pläne schmieden........
 
Die Idioten die die Links machen sollen bestraft werden.

Warum willst Du finstere Pläne gegen uns schmieden? Magst Du NPD?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jetzt werden Mods hier auf PCGH aber mal so richtig viel zu tun haben, bin froh keiner zu sein :D Falls es hier vermehrt zu Ansammlungen von Trollen kommt, die Ignorierliste wird dann gefüllt und der Meldebutton wird täglich gedrückt. :)
 
Ich vermute dass es sich auf öffentliche Verlinkungen bezieht
Im Text steht das so:
" [...] bis nun entschieden wurde, dass kommerziell betriebene Portale eine Prüfungspflicht haben und nicht auf rechtswidrige Inhalte linken dürfen. [...] "

Das macht es für die Betreiber dieser Seite, die natürlich kommerziell ist, sehr schwierig. Ich würde die Funktion "automatische Verlinkung" im Forum entfernen. Wie sieht es z.B. mit einem Link eines Foristen zu betrügerischen Windowslizenzen aus? Ist das nur Informativ und in der Verantwortung des Foristen, oder ist PCGH haftbar? Auch wenn PCGH z.B. über Produktpiraterie berichten würde und der Anschauung wegen auf die Seiten der Plagiathersteller verlinken würde, kann das nach der im Urteil beschriebenen Rechtsauslegung problematisch werden.

Im Prinzip ist das Urteil im beschriebenen Einzelfall verständlich, und der Yellow-Press hin und wieder auf die Finger zu klopfen ist gerade bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte sinnvoll, aber ich sehe schon wieder Horden von Abmahnanwälten, die kleine Foren belästigen werden.

Die Idioten die die Links machen sollen bestraft werden.
Haftbar ist zuerst PCGH. Sie können die verursachten Schäden dann beim Forennutzer einklagen. Viel Spaß dabei ...
 
Im Text steht das so:
" [...] bis nun entschieden wurde, dass kommerziell betriebene Portale eine Prüfungspflicht haben und nicht auf rechtswidrige Inhalte linken dürfen. [...] "

Das macht es für die Betreiber dieser Seite, die natürlich kommerziell ist, sehr schwierig.

Die Frage ist jetzt was man unter "nicht auf rechtswidrige Inhalte linken dürfen" versteht. Ausschließlich die eigenen Links/Verlinkungen der Portale, zb. in News/Artikeln usw., oder zählen die Links der User dazu? Letzteres könnte dann in der Tat relativ schwierig umzusetzen sein, da man zb. als Forenbetreiber quasi bei jedem User-Link kontrollieren müsste, ob auf der verlinkten Seite ausschließlich Inhalte zu sehen sind, die die verlinkte Webseite auch zeigen darf. Das wäre ja unmöglich zu kontrollieren.
 
Was ist, wenn ein Link, als er gesetzt wird, auf eine Seite ohne rechtswidrigen Inhalt, vierwiesen hat, aber sich dann der Inhalt dieser verlinkten Seite geändert hat und nun rechtswidrig ist?

Woher soll ein Seitenbetreiber sicher sein können, ob die verlinkte Seite wirklich die Lizenzen für verwendete Bilder oder verwendeten Text hat? Das ist ia nicht immer so offensichtlich wie im Nacktbilder-Fall.

Wie sieht es bei user-generated content wie eben einem Forum oder auch Reddit aus? Es wird ja auch gern mal auf solche Seiten verlinkt, und man als Betreiber der Seite, auf der der Link gepostet wurde, kann ja nicht ständig überprüfen, ob nicht vielleicht mittlerweile ein Kommentar/Posting mit rechtswidrigem Inhalt geschrieben wurde.

Meiner Meinung nach war das Urteil für den Einzelfall in Ordnung und sinnvoll, aber die “Ausweitung“ aufs ganze Internet ist gelinde gesagt Schwachsinn.
 
Zurück