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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - kurz USK - erweitert ihre Rechtsauffassung zu Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen. Bei der Erteilung der Altersfreigabe berücksichtigt die USK nunmehr auch die Sozialadäquanz, wenn Computerspiele verbotene Symbole wie das Hakenkreuz oder bestimmte Runen verwenden. Die Folgen und die rechtlichen Hintergründe beleuchten wir im nachfolgenden Kommentar.
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