Mal wieder eine (gezielt) irreführende Überschrift.
Denn generell in Tiefgaragen darf deswegen immer noch nicht geparkt werden, denn auch öffentliche Tiefgaragen vermieten Stellplätze und das Urteil gilt
nur für WEGs.
Ich seh es schon vor meinem inneren Auge:
"Aber ich darf hier laut Amtsgericht Wiesbaden mit meinem E-Auto parken!"
"Nein in unserem Parkhaus ist das verboten, steht doch vorne am Eingang."
"Aber das stand so bei der PCGH, der unumstößlich besten Informationsquelle für alle Rechtsfragen - E-Autos dürfen in Tiefgaragen parken!"
Ist "nur" ein Amtsgericht, da gibts noch zwei Eskalationsstufen.
Ich behaupte mal, daß es Chancen gibt, daß dieses Urteil in der nächsthöheren Instanz gekippt bzw. einkassiert wird.
Interessantes Thema. Habe eine ETW mit Tiefgaragenstellplatz und alle 2-3 Jahre einen neuen Leasingwagen. Nicht unwahrscheinlich, dass ich in den nächsten Jahren mal ein Auto habe, das ich in der Tiefgarage laden will. Ein älterer Nachbar aus dem Erdgeschoss hat auch schon seine Bedenken angemeldet. Je nach Standpunkt kann man da wirklich komplett entgegengesetzte Ansichten haben.
Ähnlich wie die Hausgemeinschaft bei uns in der Nähe, die per Klage erreichen wollten, dass der Geldautomat im EG abgebaut wird. Man sieht nur die Gefahr und hat die Bilder von Bränden oder Sprengungen im Hinterkopf. Irgendjemand wird schon mit neuen Brandschutzbestimmungen und teuren Löschanlagen für Tiefgaragen um die Ecke kommen. Dann hat die liebe Seele ihre Ruhe.
Klar, gibt ja nur so um die 200.000 Hausbrände jedes Jahr.
Bei grob 19 Millionen Wohngebäuden ist das natürlich Peanuts.
Bei rund 60.000 EC Automaten in Deutschland und rund 400 Sprengungen im Jahr, ist die Wahrscheinlichkeit etwas geringer als für einen "normalen" Brand.
Also Brandwahrscheinlichkeit in der eigenen Hütte bei 1%.
Da kann man dann schon alle Feuerschutzbestimmungen aufheben, Feuermelder abbauen, Brandschutztüren im Keller mit billigeren Holztüren ersetzen.
Ach und auf den Feuerwehrmann geschissen, der sich beim E-Auto Brand mit der Flußsäure rumschlagen darf die selbst durch Schutzanzüge sich durcharbeitet - man muß den Brand ja nicht selber löschen.
Reicht ja nicht das die Stimmung bei der Truppe niedrig und die Zahlen bei der freiwilligen Feuerwehr eh schon rückläufig sind.