Leberwurst
Komplett-PC-Aufrüster(in)
Aufjedenfall ein nettes "kleines" Gewinnspiel
Ich zitiere mich mal selbst:
Dinge ändern sich, wenn man sich näher damit beschäftigt Ich denke Du kannst verstehen, dass es auf der Seite von PCGH unzumutbar ist unnötig rechtliche Risiken (sei es aus Unkenntnis, ungenauen oder widersprüchlichen Teilnahmebedingungen etc.) einzugehen.
Das ist natürlich blöd für Össis und Schweizer. Bringt aber niemanden etwas, wenn wegen Fehlern gar keine Gewinnspiele mehr möglich sind. Dann würden wiederum die deutschen Nutzer Sturm laufen.
Länderübergreifende Gewinnspiele im Internet gibt es seit vielen Jahren und wenn es tatsächlich erhebliche rechtliche Bedenken dabei gibt, wieso habe ich dann noch nie von einem Präzedenzfall gehört, der diese Probleme aufgedeckt hätte?
Das hat zwei Gründe.
1. werden Internetsachverhalte dieser Art von behördlicher Seite kaum verfolgt (Stichwort Teilnahme ab 18 > Jugendschutz), da dort kaum derartige Strukturen vorhanden sind. Sicher ist aber auch, dass durch die geringe Zahl der Verfolgungen ein rechtswidriges Verhalten nicht legitimiert wird. Das ist in den Nachbarländern kaum anders.
2. Hängen die betroffenen Unternehmen es sicherlich nicht an die große Glocke, dass Abmahnungen in vierstelliger €-Summe wegen unlauteren Wettbewerb ins Haus geflattert sind. Abmahnungen geschehen nun mal größtenteils hinter verschlossener Tür.
Die Probleme treten aber auch von der Seite der "Kunden" selbst auf. Ein Österreicher wird, wenn es zu Problemen kommt, natürlich auf seine Gesetze pochen. Sei es eine falsche Einwilligung zur Datenerhebung, sei es ein nicht erhaltener Gewinn, der beim Zoll (Schweiz) hängen geblieben ist.
Dass die Schweiz, da kein EU und Euroland, ein Sonderfall ist, sehe ich ja ein, aber worin genau die Probleme bei Ländern wie Österreich (interessiert mich natürlich am meisten ) oder auch Niederlande, Dänemark etc. liegen, würde mich jetzt schon interessieren. Könntest du das vielleicht näher erläutern?
Weil wenn es diese Abmahnungen tatsächlich gibt/gab, dann verstehe ich nicht, wieso es dann immer noch länderübergreifende Gewinnspiele, auch von kleineren Seiten/Firmen, die sich so eine Strafe nicht mal eben so aus der Portokasse leisten können, gibt
2. Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels
2.1 Das Gewinnspiel beginnt am 04.04.2012 und am 09.04.2012.
Ganz genau hat man sich die Teihlnahmebedingungen wohl doch nicht angesehen.
Es ist schon so schwer genug seine inländischen Gesetze möglichst vollumfänglich und ohne Angriffspunkte einzuhalten. Aufwand und Haftungsrisiko steigen natürlich je mehr Rechtsordnungen ins Spiel kommen. Irgendwann ist der Punkt erreicht, in dem der Veranstalter aufgrund seiner personellen Mittel eine Grenze ziehen muss. Viele machen sich darüber keine Gedanken und machen einfach mal. Aber genau das ist der falsche und eventuell teure Weg.
Mal als Beispiel, was in Deutschland passieren kann > §4 Nr.5 und 6 UWG. Verstößt ein Veranstalter dagegen, kann der Wettbewerber abmahnen gegebenenfalls klagen. Ein deutscher Kommentar zum UWG füllt tausende Seiten. Österreich hat ähnliche Regelungen. Die aber auch noch irgendwie in seine Teilnahmebedingungen mit rein zu bekommen ist schwierig und für einen Laien nicht möglich. Und (ausländische) Anwälte kosten nun mal Geld. Bei der Beratung vor den Gewinnspiel und nachher nochmal, wenn irgendwas schief geht oder meint angebliche Ansprüche durchsetzen zu wollen.
Gegenfrage. Warum gibt es immer noch Urheberrechtsverletzungen, obwohl es eigentlich bekannt sein müsste, dass das teuer wird? Vermutlich aus demselben Grund warum diese kleinen Unternehmen (Ctec ist jetzt auch nicht sooo groß) ihre Gewinnspiele auf gut Glück veranstalten. Unwissenheit, Profitgier, Ingoranz oder schlichtweg dem Gefühl nicht erwischt werden zu können.
Die Probleme treten aber auch von der Seite der "Kunden" selbst auf. Ein Österreicher wird, wenn es zu Problemen kommt, natürlich auf seine Gesetze pochen. Sei es eine falsche Einwilligung zur Datenerhebung, sei es ein nicht erhaltener Gewinn, der beim Zoll (Schweiz) hängen geblieben ist.
Ich habe teilgenommen, aber falls das glück mir wirklich hold ist (habe auch kürzlich einen 3DMark Key von PCGH gewonnen... Huiiiii!) verkaufe ich die Karte ohnehin
Frage: Teilnahme ist pro Person und nicht pro Email, oder? Sprich: Mehrfachteilnahme untersagt?