aloha84
Volt-Modder(in)
Öffentliche Pranger in dieser Größenordnung gab es bisher nur bei der RAF.
Was wird den Tätern vorgeworfen, dass so ein Schritt gerechtfertigt ist?
Sind die Beweise eindeutig, oder sind es Mutmaßungen? Solide Ermittlung
funktioniert anders.
So handeln genau so, wie immer bei schweren Straftaten.
Wenn in Leipzig, München oder sonst wo z.B.: jemand in der Straßenbahn verprügelt wird, gibt es eine stille Fahndung.
Wenn das nichts bringt eine öffentliche Fahndung, mit Bildern im Internet, in Zeitungen und z.B.: der Fall von Berlin in der eine Frau zu Treppe runter getreten wurde, im Fernsehen.
Ist in meinen Augen vollkommen legitim.
Vor allem weil sämtliche Täter mit Bagatelldelikten und/oder nur Mitläufer auf Bildern und Videos unkenntlich gemacht wurden.
Man kann also relativ fest davon ausgehen, dass gegen die Gesuchten auf den Bildern Beweise vorliegen, welche diese Fahndung rechtfertigen.