Kaaruzo
Volt-Modder(in)
Früher hieß so etwas Mundraub ...
Verurteilt wurde er aber für „schweren Landfriedensbruchs“.
Aber die Verharmlosung bzw. Unterstützung linker Gewalt zieht sich ja wie ein roter Faden durch den Thread.
Aber ganz früher wurde einem dafür die Hand abgehakt, vermutlich willst Du dahin zurück.
Zwischen 60 Tage Eierschaukeln und Hand abhaken, gibt es noch genug Spielraum.
Wie wäre es denn damit?
§ 125a StGB - Einzelnorm
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Unter diesem Gesichtspunkt ließe sich schon ein angemessene Strafe finde.
Ich glaube, Kaaruzo will, dass wir endlich ein liberales Waffengesetz bekommen, wie es die Amerikaner seit Jahrhunderten haben, damit man als Ladenbesitzer jeden abknallen kann, der einem komisch vorkommt.![]()
1. Das hätte in diesem Fall nichts geändert, der Laden war ja leer.
2. Siehe Absatz zuvor. Zwischen 60 Tage Eierschaukeln und „abknallen“ gäbe es eine ganze Bandbreite an anderen Urteilen.
Warum selber machen, wenn man die (Ge)stapo beauftragen könnte![]()
Klar, wer vernünftige Strafen für Plünderer möchte, will natürlich gleich die Gestapo zurück. Geht es noch ein bisschen infantiler?
