Bundesweite Razzien gegen Hasskommentare

Es ist in der Tat auffällig, dass zwischen bestimmten Gruppen Gewalt zunimmt. Das ist umso deutlicher, da gesamtgesellschaftlich das Leben hier immer friedlicher und sicherer wird, umso stärker fallen einzene Taten auf.

Ich würde ja gerne Maria Ladenburger, Mia aus Kandel oder gerade ganz aktuelle Susanna fragen, ob das Land friedlicher und sicher wird, aber leider haben diese drei Frauen den höchsten Preis, für die falsche Politik unserer Regierung gezahlt und werden mir diese Frage nie beantworten können.

Und auch der Mann der vor einem Jahr in einem hamburger Supermarkt ermordet wurde, wird es mir nicht sagen können.

Auch die 12 Todesopfer vom Berliner Weihnachtsmarkt werden zu dieser Frage leider für immer schweigen.

Wie viele Menschen müsse noch sterben, bevor die falsche Politik von Frau Merkel endet? Hoffentlich hat Herr Seehofer Erfolg und die CSU bleibt hart. Im Moment sieht es ja ganz gut aus.
 
Drohst du gerade im Internet damit, deine Kinder zu verprügeln, sollte dir ihr Tonfall mal nicht passen? Eine implizite Ankündigung von Kindesmisshandlung? Das würde ich lassen... ;)

Nö, es geht darum ordentlich miteinander zu kommunizieren,

OHNE FACEBOOK UND DGL.,

unter Menschen, unter 4 Augen ;)
 
Ihr seit einfach zu weich erzogen worden,

einen leichten Klapps, hat noch niemand geschadet ;)

Katzenköpfe habe ich durchaus auch abbekommen. Das war aber noch eine andere Welt und Zeit.
Heute ist jegliche Gewalt gegen Kinder verboten und strafbewehrt, auch der "Klaps" (was ich durchaus richtig finde, denn gerade bei Kindern kann ein falsch eingeschätzter Schlag gehörigen körperlichen Schaden verursachen, weil bspw der Schädel noch nicht ausgewachsen/ausgehärtet ist, Gehirnerschütterungen in jungen Jahren besonders schädlich sind, etc.pp.).

Ich verstehe deinen "Humor" ja irgendwo und in einer anderen Situation würde ich einfach drüber hinwegsehen... aber in einem Thread über "Hatespeech" mit einer Analogie über Prügel für die eigenen Kinder ankommen, ist ziemlich ungeschickt (und wer das dann auch noch mit "gefällt mir" adelt, hat sowieso verloren).

Nur mal als kleiner Denkanstoß. :)
 
Aber sicher doch, wenn alle Stricke reissen,

wird mal klargestellt, wo der Hammer hängt ;)

Damit hier keine Missverständnisse auftreten,
ich misshandle niemanden

Wie würdest denn du das finden wenn ich dir einfach mal so einen "Klapps" gebe nur weil du dich meiner Meinung nach falsch verhältst?
Ne du, das ist aus gutem Grund verboten...
 
Wie würdest denn du das finden wenn ich dir einfach mal so einen "Klapps" gebe nur weil du dich meiner Meinung nach falsch verhältst?
Ne du, das ist aus gutem Grund verboten...

Ich habe doch gerade gesagt ein leichter Klapps, keine Misshandlung ;)

Wie wollt ihr denn Eure Kinder großziehen,
wenn jetzt schon 12-jährige "zufällig Eingezogene" und abgehängte Schüler mit Messern in der Schule hantieren?
 
wenn jetzt schon 12-jährige "zufällig Eingezogene" und abgehängte Schüler mit Messern in der Schule hantieren?
Man erstellt Anzeige bei der Polizei. Das ist der einzige Weg, der uns bleibt. Da helfen eben keine pauschalen Hetzkommentare im Netz, wie man sie immer wieder liest, auch hier von besonders informierten kreisen, sondern es hilft nur Handeln. Waffenverbot an Schulen ist eindeutig. Wenn das Deine Kinder bemerken, muss es eine Mail an die Polizei geben mit "Gefahr in Verzug". Man bespricht vorher mit der Polizei das Vorgehen und sendet im konkreten Fall eine Nachricht. Die kommen und das schnell.
 
Ich habe doch gerade gesagt ein leichter Klapps, keine Misshandlung ;)

Wie wollt ihr denn Eure Kinder großziehen,
wenn jetzt schon 12-jährige "zufällig Eingezogene" und abgehängte Schüler mit Messern in der Schule hantieren?

Auch der leichte Klaps ist strafbar und wenn das hier irgendwo ein Jugendamt mitliest oder jemand an die Polizei leitet, hast du demnächst Besuch.
Es gibt kein "Züchtigungsrecht" mehr.
§ 1631 BGB - Einzelnorm
§ 223 StGB - Einzelnorm
Du bist Täter, kein verantwortungsvolles Elternteil.

Wenn du deine Kinder vor dem, was da draußen ist (und ja, diese Messerangriffe sind absolut besorgniserregend), dann schlag nicht sie, sondern bring ihnen bei, sich im Fall des Falles richtig zu verhalten. Melde sie zum Ju-Jutsu an (das ist zwar kein 100%iger Schutz, aber verhilft zumindest zu mehr Selbstsicherheit).
Deine Kinder körperlich zu gefährden und seelisch zu demütigen (und das tust du, nicht mal Profikampfsportler können die eigene Trefferwirkung immer genau kontrollieren/vorhersagen) bereitet sie definitiv nicht auf das Zusammenleben mit finsteren Gestalten vor (also irgendwie doch, nämlich mit dir und dass man nach deinem Mund zu reden hat).
 
Auch der leichte Klaps ist strafbar
Mein, es geht um körperliche Gewalt und um Misshandlung, dass sind zwei paar Schuhe. Auch wenn der Hinweis gut ist, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Natürlich ist die Grenze fließend, aber zur Erziehung gehören leider Dinge, die unter Erwachsenen unter Nötigung fallen würden. Z.B. der Satz an eine 16 Jährige "Du bleibst heute Zuhause" ist eindeutig Nötigung und seelische Gewalt und trotzdem ist es Teil der elterlichen Fürsorgepflicht, Kinder hin und wieder vor sich selber zu schützen. Das Gesez meint ganz andere Auswüchse. Aber ja, idealerweise klappt es ohne Autorität mit Liebe und Hingabe.

Aber wir kommen vom Thema ab, es geht um Hasskommentare und deren Verfolgung
 
Finde ich nicht gut. Man sollte seine Meinung sagen dürfen. Ob das nun jedem gefällt oder nicht ist egal.

Geht ja auch weiterhin.
z.B.:
Wenn dir die Meinung/Entscheidung eines Politikers nicht gefällt, kannst du das auch kritisieren.
Wenn du "Dem Jenigen Welchen" allerdings damit drohst, seine Familie "platt" zu machen oder ihn an einen Galgen zu hängen, bewegst du dich halt im Bereich des Strafbaren.....das war vorher auch schon so, jetzt wird aber gehandelt.
Genau so gab es schon immer den Bestand der üblen Nachrede, das wird aber gerne verkannt.
z.B.:
Wenn ich bei FB schreibe das der Typ der bei uns ins Haus gezogen ist, welcher jetzt mal hypothetisch dein 24 Jahre alter Bruder Paul ist, auf jeden Fall ein Vergewaltiger ist! --> Wirst du und er damit nicht einverstanden sein, und eventuell einen Anwalt kontaktieren.
Das gilt aber genauso auch für den Mohammed, der ins Nachbarhaus gezogen ist, wenn ich da schreibe er ist sowieso Vergewaltiger und seine Familie isst kleine Kinder, kann genau so dagegen vorgegangen werden.
Wichtig bei der Sache ist, dass das Recht für jeden gilt.
 
@interessierterUser
Eigentlich wollte ich auf dich nicht mehr antworten (und deine Relativierungen von Gewalt gegen Kinder hier ist eines der besten Beispiele dafür, warum das auch eine gute Idee ist), aber bei dem Grad an Fehlinformation und "Kirche im Dorf lassen" muss ich bei diesem ernsten Thema einfach mal:

Nein, man "muss keine Kirche im Dorf lassen".

Jugendämter und Gerichte kennen bei diesem Thema überhaupt keinen Spaß mehr (früher hat man eher mal ein Auge zugedrückt, aber häusliche Gewalt und Gewalt gegen Kinder nimmt man dort heutzutage todernst, auch vermeintliche "Bagatellen" wie die Backpfeife oder den Katzenkopf).


Ohrfeige und Klaps auf den Po – was ist in der Kindererziehung erlaubt und was verboten?

Prügelstrafe ist kein Elternrecht mehr

Entgegen der weitverbreiteten oder tolerierten Meinung, Eltern dürfte bei der Erziehung ihrer Kinder auch mal die Hand ausrutschen, ist das körperliche Züchtigungsrecht der Eltern mittlerweile als letztes Recht zur körperlichen Züchtigung abgeschafft worden. Es gibt deshalb kein Elternrecht mehr, das es Eltern erlaubt, ihre Kinder aus erzieherischen Gründen zu schlagen. Daher wird auch erziehungsberechtigten Eltern kein Züchtigungsrecht gegenüber ihren Kindern eingeräumt und die Frage, ob eine Ohrfeige maßvoll und angemessen ist, spielt juristisch gesehen keine Rolle mehr.

Bereits 1980 wurde der Begriff „elterliche Gewalt“ im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) durch den Begriff „elterliche Sorge“ ersetzt. Bei einer erneuten Reform des Familienrechts im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber schließlich das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber ihren Kindern durch eine weitere Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich abgeschafft. Dabei hat er explizit in den Gesetzestext aufgenommen, dass Kinder ein Recht zur gewaltfreien Erziehung haben. Die Züchtigung von Kindern ist damit gesetzlich als Erziehungsmaßnahme kategorisch untersagt. Der maßgebliche Paragraf untersagt hierbei nicht nur alle Formen der körperlichen Bestrafung, sondern verbietet darüber hinaus andere Formen der Gewalt wie z. B. seelische Verletzungen oder entwürdigende Maßnahmen.

Ohrfeige, Watschn und Ohrenlangziehen sind strafbar


Das gesetzliche Verbot, Kinder bei der Erziehung zu schlagen, spiegelt sich nicht nur im Familienrecht wider, sondern auch im Strafrecht. Eltern, die ihre Kinder schlagen, können sich deshalb grundsätzlich strafbar machen. Dabei kommen verschiedene Straftatbestände mit unterschiedlichen schweren Strafen in Betracht. So schützt beispielsweise der Straftatbestand der Körperverletzung als Ausdruck des grundrechtlich geschützten Rechts auf körperliche Unversehrtheit das körperliche Wohl der Menschen während verbale Entgleisungen in der Kindererziehung leicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen können.

Grundsätzlich gilt also, dass man sich mit Ohrfeige, Klaps auf dem Po strafbar macht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Klaps auf den Po, eine Ohrfeige im Affekt oder eine richtige Tracht Prügel handelt. In allen drei Fällen machen sich Eltern strafbar und müssen mit teilweise empfindlichen Strafen rechnen! So erhielt beispielsweise ein Berliner Familienvater eine Geldstrafe von 800,00 Euro, weil ihm auf einem Jahrmarkt einmal die Hand ausgerutscht ist. Eine strafrechtliche Verfolgung droht dabei nicht nur dem schlagenden Elternteil, sondern auch die andere wegschauende oder tolerierende Seite kann beispielsweise wegen Beihilfe oder Anstiftung bzw. als Mittäter oder Mittäterin zur Rechenschaft gezogen werden.
Welche Straftaten können bei der Prügelstrafe verfolgt werden?

Rechtlich sind sämtliche Formen der Körperstrafe von der harmlosen Ohrfeige bis hin zur richtigen Tracht Prügel damit gänzlich verboten und können verschiedene Straftatbestände erfüllen, wobei auch Formen der nicht körperlichen Gewalt strafbar sind. Die häufigsten Straftaten bei diesen dennoch weiterhin verbreiteten Erziehungsmitteln sind die vorsätzliche Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beleidigung.

Vorsätzliche Körperverletzung

Der Straftatbestand der Körperverletzung ist grundsätzlich bereits erfüllt, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wurde. Hierfür genügt bereits eine einmalige Ohrfeige oder ein einmaliger Klaps auf den Po. Durch die Änderungen im Familienrecht, wonach Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben und sämtliche Formen körperlicher Bestrafung verboten sind, können sich Eltern nicht mehr auf ihr Züchtigungsrecht berufen. Dieser lange Zeit gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgrund gilt nicht mehr, sodass bei jeder Ohrfeige grundsätzlich eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Betracht kommt. Das Strafmaß hierfür kann sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sein.

Gefährliche Körperverletzung

Wenn Eltern ihre Kinder mit Gegenständen wie etwa dem Gürtel schlagen, kommt auch eine gefährliche Körperverletzung in Betracht. Eine gefährliche Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn eine körperliche Misshandlung mittels einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wird. Das deutlich höhere Strafmaß unterscheidet die gefährliche Körperverletzung von der einfachen Körperverletzung. Das Strafrecht sieht diese Form der Körperverletzung aufgrund ihrer Art und Weise als besonders gefährlich an. Deshalb kommt bei der gefährlichen Körperverletzung keine Geldstrafe mehr in Betracht, sondern nur ein Gefängnisaufenthalt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Nur in Ausnahmefällen kann man bei besonders milden Umständen eine Freiheitsstrafe von lediglich drei Monaten bis fünf Jahren erhalten.

Misshandlung von Schutzbefohlenen

Bei besonders massiven Fällen der Prügelstrafe kommt auch eine Verurteilung der Eltern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Betracht. Dies ist z. B. bei der Tracht Prügel mit dem Gürtel oder Verbrennungen auf der heißen Herdplatte der Fall. Um Eltern genügend von derartigen Erziehungsmethoden abzuschrecken, gehen die Gerichte in solchen Fällen nur sehr selten von einem minder schweren Fall aus. Das Strafmaß der zwingend vorgeschriebenen Freiheitsstrafe beträgt deshalb in der Regel sechs Monate bis zehn Jahre. Droht dem Kind durch die Misshandlung eine schwere Gesundheitsschädigung oder besteht sogar Lebensgefahr, erhöht sich das Strafmaß. Eltern müssen dann mit einem Gefängnisaufenthalt von einem Jahr bis zu 15 Jahren rechnen.

Beleidigung


Strafbar sind aber nicht nur die körperlichen Strafmaßnahmen, sondern auch verbale Entgleisungen. Regelmäßige Beschimpfungen als „dumme Sau“ oder „blöde Kuh“ sind daher nicht nur pädagogisch fraglich, sondern können den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen. Der Straftatbestand der Beleidigung stellt jede Missachtung oder Verletzung der persönlichen Ehre unter Strafe, um den grundrechtlichen Schutz der persönlichen Ehre zu gewährleisten. Das gilt auch für die Beziehung von Eltern und Kindern. Deshalb dürfen Eltern bei ihrer Erziehung die Ehre ihrer Kinder nicht durch verbale Beleidigungen oder andere entwürdigende Maßnahmen verletzen. Bestraft wird die Beleidigung entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Fazit: Trotz der nach wie vor weit verbreiteten Ansicht, ein kleiner Klaps hätte noch keinem Kind geschadet, ist in Deutschland jede Form der Prügelstrafe gesetzlich verboten. Kinder haben ein Recht drauf, ohne körperliche und seelische Gewalt großgezogen zu werden. Die Geschichte von dem angeblich immer noch bestehenden angemessenen und maßvollen Züchtigungsrecht der Eltern ist daher ein längst überholtes Märchen. Vielmehr ist grundsätzlich jede Ohrfeige strafbar. Schlagenden Eltern droht deshalb strafrechtlich entweder eine Geldstrafe oder eine teilweise langjährige Haftstrafe. Familienrechtlich kann ihnen im schlimmsten Fall das Sorgerecht entzogen werden, wenn die Prügelstrafe das Kindeswohl gefährdet.
Wenn du also die Meinung vertrittst, dass so ein bisschen Schläge ab und zu gar nicht so schlimm ist (was man durchaus als Relativierung von Gewalt und damit "hatespeech" einordnen könnte), kann ich nur hoffen, dass dir (und dem möglichen Zögling) deine Mutterfreude erspart bleibt.
Man kann gar nicht so viel essen, wie man... :kotz:
Es ist immer wieder erschreckend, wie manche Leute drauf sind. Schnell wieder ausblenden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man darf nicht einmal mehr "dusselige Kuh" sagen? Wenn das Alfred Tetzlaff noch hören könnte.

Das wird ja immer schlimmer. Aber danke für den aktuellen Stand der Gesetze, da war ich etwas
zurück. Hat sich ja mehr getan, als ich je zu hoffen gewagt hätte. Aber bevor Du mich hier angreifst,
ich habe mit keinem Wort Gewalt schön geredet, aber die Grenzen sind fließend. Was ist z.B. einfaches
Festhalten von Kindern? Das ist Gewalt, oder? Und da kommt man an die Grenze des Gesetzes, weil
ich an der Straße natürlich Kinder mit festen Griff festhalte. Fürsorge, oder Gewalt?

Ein Klapps auf dan Po kann so zart sein, da merkt man kaum und hat gar nichts mit Schlägen zu tun,
er kann aber auch so abgeführt werden, dass Kinder blaue Flecken bekommen und dann ist das
natürlich Gewalt. Und nein, ich habe noch nie ein Kind geschlagen geschweige jemanden anders.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch der leichte Klaps ist strafbar und wenn das hier irgendwo ein Jugendamt mitliest oder jemand an die Polizei leitet, hast du demnächst Besuch.
Es gibt kein "Züchtigungsrecht" mehr.
§ 1631 BGB - Einzelnorm
§ 223 StGB - Einzelnorm
Du bist Täter, kein verantwortungsvolles Elternteil.

Wenn du deine Kinder vor dem, was da draußen ist (und ja, diese Messerangriffe sind absolut besorgniserregend), dann schlag nicht sie, sondern bring ihnen bei, sich im Fall des Falles richtig zu verhalten. Melde sie zum Ju-Jutsu an (das ist zwar kein 100%iger Schutz, aber verhilft zumindest zu mehr Selbstsicherheit).
Deine Kinder körperlich zu gefährden und seelisch zu demütigen (und das tust du, nicht mal Profikampfsportler können die eigene Trefferwirkung immer genau kontrollieren/vorhersagen) bereitet sie definitiv nicht auf das Zusammenleben mit finsteren Gestalten vor (also irgendwie doch, nämlich mit dir und dass man nach deinem Mund zu reden hat).

Rede doch keinen Unsinn, ich rede jetzt zum wiederholen Mal von einem "leichten Klaps"

Spätestens in der Schule werden deine verweichtlichten Kinder heulend nach Hause rennen,

wenn sie das Ergebnis deiner softigen "Friede-Freude-Eierkuchen"-Erziehung ertragen müssen :D
 
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