AW: Bundesfinanzhof entzieht Attac den Status der Gemeinnützigkeit
Die EU-Freizügigkeit gilt nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger. So wenig ich Kaaruzos Sichtweisen teile, hier hat er teilweise nicht ganz Unrecht.
Entsprechend Dublin-III-Abkommen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land, in dem sie EU-Boden betreten, ihren Antrag auf Asyl stellen. Wer meinetwegen in Ungarn ankommt, dort aber keinen Antrag auf Asyl stellt, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Spätestens bei der Prüfung des Antrages auf Asyl würde (sofern im EU-Ersteinreiseland eine Registrierung stattgefunden hat) die Zuständigkeit Ungarns für den Fall bekannt. Die dt. Behörden müssten dann eine Übernahmeantrag an Ungarn stellen, den diese eigentlich auch bewilligen müssten. Ab dem Zeitpunkt haben die dt. Behörden 6 Monate Zeit (sofern nicht in Haft oder untergetaucht, dann 12 oder 18 Monate), die Geflüchteten nach Ungarn zu überstellen. Bei Nicht-Überstellung innerhalb der entsprechenden Frist, geht die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über und die Geflüchteten können hier einen Schutzstatus erhalten, sofern sonst nichts dagegen spricht.
Welche Entscheidungen von Seiten der Bundesregierung oder Teilen der Bundesregierung bzw. der Kanzlerin rechtmäßig waren in Hinblick auf humanitäre Aspekte, auf die berüchtigte "Richtlinienkompetenz" oder auf die Sabotage des Dublin-Verfahrens durch Ungarn und den Rest der "Visegrad"-Bagage, kann ich mangels entsprechender juristischer Kenntnisse nicht beurteilen. Es gab aber kritische Gutachten, selbst vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestagen, die nicht so ganz überzeugt waren von der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Entscheidungen.
Dass Unions-Rechtsausleger und die AfD Rechtsbrüche selektiv ausschlachten oder verschweigen/relativieren (wenn es mal wieder bei ihnen selbst so ist), ist Teil ihrer Empörungsstrategie. Aber ganz von der Hand weisen kann man die rechtliche Problematik der damaligen Geschehnisse nicht. So ungern ich das zugebe und obwohl ich dem damaligen Vorgehen gegenüber moralisch positiv eingestellt bin. Auch wenn ich dann wiederum die konkrete Umsetzung und Merkels "Wir schaffen das!", ohne denjenigen, die dann tatsächlich vor Ort "schaffen" müssen, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, nicht so begeisternd finde - aber das ist wieder eine andere Geschichte.
(Ich war beruflich am Rande mit dem Thema befasst)
In der EU herrscht Freizügigkeit, aber das kapierst du ja nicht.
Die EU-Freizügigkeit gilt nur für EU-Bürgerinnen und -Bürger. So wenig ich Kaaruzos Sichtweisen teile, hier hat er teilweise nicht ganz Unrecht.
Entsprechend Dublin-III-Abkommen müssen Flüchtlinge in dem EU-Land, in dem sie EU-Boden betreten, ihren Antrag auf Asyl stellen. Wer meinetwegen in Ungarn ankommt, dort aber keinen Antrag auf Asyl stellt, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Spätestens bei der Prüfung des Antrages auf Asyl würde (sofern im EU-Ersteinreiseland eine Registrierung stattgefunden hat) die Zuständigkeit Ungarns für den Fall bekannt. Die dt. Behörden müssten dann eine Übernahmeantrag an Ungarn stellen, den diese eigentlich auch bewilligen müssten. Ab dem Zeitpunkt haben die dt. Behörden 6 Monate Zeit (sofern nicht in Haft oder untergetaucht, dann 12 oder 18 Monate), die Geflüchteten nach Ungarn zu überstellen. Bei Nicht-Überstellung innerhalb der entsprechenden Frist, geht die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über und die Geflüchteten können hier einen Schutzstatus erhalten, sofern sonst nichts dagegen spricht.
Welche Entscheidungen von Seiten der Bundesregierung oder Teilen der Bundesregierung bzw. der Kanzlerin rechtmäßig waren in Hinblick auf humanitäre Aspekte, auf die berüchtigte "Richtlinienkompetenz" oder auf die Sabotage des Dublin-Verfahrens durch Ungarn und den Rest der "Visegrad"-Bagage, kann ich mangels entsprechender juristischer Kenntnisse nicht beurteilen. Es gab aber kritische Gutachten, selbst vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestagen, die nicht so ganz überzeugt waren von der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Entscheidungen.
Dass Unions-Rechtsausleger und die AfD Rechtsbrüche selektiv ausschlachten oder verschweigen/relativieren (wenn es mal wieder bei ihnen selbst so ist), ist Teil ihrer Empörungsstrategie. Aber ganz von der Hand weisen kann man die rechtliche Problematik der damaligen Geschehnisse nicht. So ungern ich das zugebe und obwohl ich dem damaligen Vorgehen gegenüber moralisch positiv eingestellt bin. Auch wenn ich dann wiederum die konkrete Umsetzung und Merkels "Wir schaffen das!", ohne denjenigen, die dann tatsächlich vor Ort "schaffen" müssen, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, nicht so begeisternd finde - aber das ist wieder eine andere Geschichte.
(Ich war beruflich am Rande mit dem Thema befasst)


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