Bose Support

Shibi

BIOS-Overclocker(in)
Ich weiss nicht ob das Thema hier richtig ist, aber es geht um Kopfhörer.
Ich besitze die Bose In Ear tripod Kopfhörer, aber leider hat sich mit der Zeit ein Wackelkontakt gebildet und inzwischen ist eine Seite komplett stumm.
Da die Kopfhörer ein Geschenk waren besitze ich die Rechnung nicht und ich weiss auch nicht wo sie gekauft wurden. Auch mein Vater weiss nichtmehr wo er sie bestellt hatte.
Hab das Problem dann mal an den Bose Support geschrieben und bin grad ziemlich Wütend auf die. Erst dauert es 2 Wochen bis überhaupt eine Antwort kommt und dann stell ich fest, dass sie meine Anfrage nichtmal gelesen haben. Ich habe klar und deutlich reingeschrieben, dass ich die Rechnung nicht besitze und auch nicht weiss wo sie gekauft wurden.
Als Antwort kam:

Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte senden Sie die Kopfhörer für eine Überprüfung an unseren Service in Friedrichsdorf ein.

Die Adresse lautet:

Bose GmbH
Service Abtlg.
Max-Planck-Strasse 36
61381 Friedrichsdorf

Bitte legen Sie dem Paket eine kurze Fehlerbeschreibung bei. Damit wir nachvollziehen können, dass sich die Kopfhörer noch in der Garantiezeit befinden, benötigen wir eine Kopie des Kaufbeleges.
Gerne können Sie sich auch für die Abwicklung an Ihren Bose Fachhändler wenden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,
Ihr Bose Kundenservice

Bose GmbH.
Consumer Direct Division
Neuenhauser Straße 73
48527 Nordhorn
Germany

Jetzt wollte ich fragen ob es noch eine andere Möglichkeit gibt die Kopfhörer reparieren/umtauschen zu lassen. Oder eine Möglichkeit gibt eine Nachricht an den Bose Support zu schicken die auch gelesen wird.

mfg, Shibi
 
Ohne Rechnung sieht es meist sehr schlecht aus :(

Das du aber eine Standard - Mail bekommst ist allerdings eine Frechheit. Vielleicht nochmal hinschreiben und nochmal extra auf den Sonderfall explizit hinweisen.

mfg el barto
 
Ich denke, dass ich den Fall schon genau genug erklärt habe. Aber ich bin trotzdem gerade dabei nochmal eine Mail zu schreiben. Wenn ich allerdings nochmal die gleiche Antwort erhalte reicht es mir.

mfg, Shibi
 
Laut Gesetz ist ein Rechnungsbeleg nicht erforderlich, wenn man per Kontoauszug nachweisen kann, wann sie gekauft wurden.

Könnt ihr vllt das noch auftreiben?
 
Oh, ich hab gerade einen überraschenden Anruf bekommen. Bose hat sich gemeldet, ich kann es einschicken und auf Kulanz hoffen. Mal schauen was da rauskommt.

mfg, Shibi
 
Laut Gesetz ist ein Rechnungsbeleg nicht erforderlich, wenn man per Kontoauszug nachweisen kann, wann sie gekauft wurden.

Könnt ihr vllt das noch auftreiben?

Kontoauszug ist denkbar ungünstig, aber möglich. Es müsste neben dem Händler auch zu erkennen sein, was gekauft wurde.

Wenn da als Verwendungszweck "Bose In Ear" steht, ist das schon mal ganz gut und reicht aus. Steht da allerdings nur eine Artikel-Nr. brauchst du ein zusätzliches Schreiben vom Händler, das zu dem Zeitpunkt die Artikel-Nr. zu dem Bose Artikel gehört hatte.

Aber die Kopfhörer waren ja ein Geschenk, deswegen würde wohl der Auszug eh, nicht machbar sein.

Übrigens würde ich gerne das Gesetz sehen, dass vom Kontoauszug spricht. Rein Interessehalber.
 
Übrigens würde ich gerne das Gesetz sehen, dass vom Kontoauszug spricht. Rein Interessehalber.

Das Gesetz kann ich dir leider nicht nennen. Ich hab es allerdings schon oft gehört und gesehen, dass der Beleg nicht notwendig ist. (da gabs auch mal einen Beitrag von Galileo, ja ich weiß, dass dieses Argument nicht wirklich aussagekräftig ist.)
 
Also ich hab mich nochmal schlau gemacht.

Wer einen Mangel geltend machen will gegenüber dem Händler muss nachweisen, dass ein Kaufvertrag über diese mangelhafte Sache bestanden hat. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, ist NICHT geregelt. Das Gleiche gilt auch für die Garantie.

Die einfachste Form ist die Rechnung, da dort alleine schon aus steuerlichen Gründen alles draufsteht, was für den Nachweis notwendig ist.

Alle Dokumente, die darauf schließen lassen, dass ein Kaufvertrag über die mangelhafte Sache bestand, reichen aus. Auch ein Kontoauszug. Dieser muss aber dann die bereits oben genannten Inhalte haben, ansonsten reicht dieser nicht aus.

Auch ein Zeuge reicht aus, der vom Vertragsinhalt Kenntnis hatte. Mit dem würde ich aber nicht unbedingt kommen, weil hier die Möglichkeit immer besteht, dass der Gegenüber die Glaubwürdigkeit des Zeugen anzweifelt.
 
Also ich hab mich nochmal schlau gemacht.

Wer einen Mangel geltend machen will gegenüber dem Händler muss nachweisen, dass ein Kaufvertrag über diese mangelhafte Sache bestanden hat. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, ist NICHT geregelt. Das Gleiche gilt auch für die Garantie.

Die einfachste Form ist die Rechnung, da dort alleine schon aus steuerlichen Gründen alles draufsteht, was für den Nachweis notwendig ist.

Alle Dokumente, die darauf schließen lassen, dass ein Kaufvertrag über die mangelhafte Sache bestand, reichen aus. Auch ein Kontoauszug. Dieser muss aber dann die bereits oben genannten Inhalte haben, ansonsten reicht dieser nicht aus.

Auch ein Zeuge reicht aus, der vom Vertragsinhalt Kenntnis hatte. Mit dem würde ich aber nicht unbedingt kommen, weil hier die Möglichkeit immer besteht, dass der Gegenüber die Glaubwürdigkeit des Zeugen anzweifelt.

Ja, genau, jetzt, wo du es wieder geschrieben hast, fällt mir der Beitrag von Galileo auch wieder besser ein.
 
Ruf einfach an wenn die sich querstellen, wenn man den Kassenzettel/Rechnung nicht mehr hat ist es ein wenig umständlicher, aber der Hersteller/Hersteller ist generell verpflichtet Mängel zu beseitigen. Selbst ein Kontoauszug reicht als Beleg, dass sich das Gerät noch in der Garantiezeit befindet, zudem haben fast alle Geräte eine Seriennummer anhand der der Hersteller erkennen kann, wann und wo das Produkt produziert wurde. Mithilfe dieser ist es manchmal auch möglich das Pordukt in größeren Läden umzutauschen, da diese ja die Nummer normalerweise gespeichert haben und somit das Datum des Verkaufs nachweisbar ist. Ob das der Händler macht ist jedoch fraglich, aber sowas gehört letztendlich auch zum guten Kundenservice.

Wenn die dir die Ohrhörer nicht umtauschen rate ich dir davon ab wieder welche von Bose zu nehmen, die sind a) schlecht und b) überteuert.
 
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