Poulton
Volt-Modder(in)
Du meinst mit Sicherheit Fleischkäse und Bayrischen Leberkäs(e), der "gerne", obwohl irreführend, als Leberkäs(e) vermarktet wird - und somit eigentlich ein Fall für die entsprechenden Aufsichts- und Kontrollbehörden ist, wegen Falschkennzeichnung. Denn sowohl in Leberwurst als auch in Leberkäs(e) muss Leber enthalten sein. Das verrät schon ein Blick in die Leitsätze und weitergehende Regelungen.Da hast du natürlich recht. Dass Leberwurst auch ohne Leber drin verkauft werden darf z.B., ist schon irgendwie schräg.![]()

