Downsampler
BIOS-Overclocker(in)
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert
Das ist "Idiocracy", live und in Farbe.
Das ist "Idiocracy", live und in Farbe.
Bei einer sündhaft teuren CAD-/CAM-Software, die wir bei uns auf Arbeit verwenden, ist das erste Byte in der Installer-Datei (hexadezimal) 0x4D. Ich bitte aufgrund dieser schwerwiegenden Urheberrechtsverletzung um postalische Zustellung des Haftbefehls, zusammen mit einem Termin für meinen Haftantritt.
Ich möchte nicht öffentlich bewerten, ob das so gut ist oder nicht (meine Meinung muss ich nicht immer kundtun), aber so ist es nun einmal. Auch wenn es befremdlich erscheinen mag, dass man Familenmitglieder benennen muss, um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen (was aber auch nix bringt, denn am Ende bezahlt einer der Familie).OK, ich biete hiermit für das erste Bit einer Datei das Bit "1" zum Download an. Alternativ das Bit "0" auch noch. Damit wäre dann alle möglichen Anfänge einer Datei zum Upload angeboten, ergo würde ich damit das Urheberrecht aller in Dateiform angebotenen Inhalte verletzen... Geht's noch?
Auf die reale Welt übertragen wäre das so, wenn ein Ladendieb für eine geklaute Packung Kaugummi Schadenersatz für den gesamten Warenwert eines Kaufhauses verurteilt würde, nach dem Motte: Den Schaden hat er zwar nicht verursacht, aber er hätte ja können...
Ich glaub ich setze gleich mal eine Homepage auf, mit Disclaimer und allem drum und dran damit das Rechtlich auch in Ordnung ist. Auf der Homepage biete ich dann Dateien in 1 Bit Länge zum Download an, benenne die Datei dann z.B. "Farcry 3", "Diablo 3", "FIFA 2015" oder "Fallout 4" mit der Endung ".ZIP". Die Dateien lege ich jeweils doppelt an, einmal mit einem 1er Bit und einmal mit einem 0er Bit. Dank Disclaimer bin ich ja sehr leicht aufzuspüren und warte dann mal fröhlich auf Abmahnungen...
Was für weltfremde Spinner denken sich bitte so hirnverbrannte Formulierungen aus??? Das Netz (und die IT im Allgemeinen) scheint für deutschsprachige Rechtsverdrehergelehrte tatsächlich Neuland zu sein.
Dann filme ich quasi 90 Minuten meinen Hintern in HD, und stelle das als "Guardians of the Galaxy" auf eine Torrentseite, bei 0kb Upload?
Ohne Einschränkung. Was für geistig Umnachtete denken sich den Quatsch aus? Gibts so etwas irgendwo sonst? Man MUSS den Tathergang ohne Einschränkung rekonstruieren können? Die alten Herren können sich doch wahrscheinlich selbst nicht an ihre Taten vom Vortag erinnern.Anschlussinhaber müssen den Tathergang ohne Einschränkungen rekonstruieren,
Vorsicht! Das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat, die prinzipiell genau so schwer bestraft werden kann, als hättest du die Straftat tatsächlich durchgeführt und nicht nur vorgetäuscht.
Alles klar... also darf ich auf meinem eigenen Webspace meine eigenen Dateien nicht so benennen, wie ich will? Sollte ich meine Dateien also nach urheberrechtlich geschützten Werken betiteln, weil ich vielleicht ein Fan der "Need For Speed" oder "The Matrix"-Reihe bin, auch wenn der Inhalt der Datei überhaupt nichts mit Nfs oder Matrix zu tun hat, dann bin ich damit schon ein schwerer Verbrecher und gehöre in den Knast?
Wenn das durchgeht: Brave New World...
Ich glaube ihr bringt da was durcheinander: Man kann auch weiterhin nicht verknackt werden, wenn man irgendwelche Bits, unter einem urheberrechtlich geschützten Dateinamen anbietet.
In dem Urteil wird lediglich aufgegriffen, dass es ganz normal ist, dass bei Benutzung einer P2P Tauschbörse, Dateien typischerweise in Fragmenten und von mehreren Uploadern gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich nun also z.B. einen Film heruntergeladen habe, habe ich dabei Teile der fraglichen Datei von sagen wir mal zehn verschiedenen Uploadern erhalten. Jeder einzelne dieser Uploader könnte nun versucht sein, zu argumentieren, dass ich die Datei nicht gänzlich von ihm geladen habe und er deswegen unschuldig sei. Auf diese Weise wäre also niemand schuld. Das Urteil besagt eben nur, dass in diesem Fall alle Uploader schuld wären, was durchaus Sinn macht.
Da würde dir nix passieren. Ich denke mal, dass der Rechteinhaber schon noch nachweisen muss, dass sich hinter dem Torrentlink tatsächlich sein urheberrechtlich geschütztes Werk verbirgt. Kann er in diesem Fall nicht, weil du ja der einzige Seeder von deinem Povideo wärst und er es deshalb nie zu Gesicht bekommen würde.
Alles klar... also darf ich auf meinem eigenen Webspace meine eigenen Dateien nicht so benennen, wie ich will? Sollte ich meine Dateien also nach urheberrechtlich geschützten Werken betiteln, weil ich vielleicht ein Fan der "Need For Speed" oder "The Matrix"-Reihe bin, auch wenn der Inhalt der Datei überhaupt nichts mit Nfs oder Matrix zu tun hat, dann bin ich damit schon ein schwerer Verbrecher und gehöre in den Knast?
Wenn das durchgeht: Brave New World...
Ordentliche Gesetze werden aber für gewöhnlich nicht geschaffen, als Privatperson bist du immer im Nachteil. (Außer du hast natürlich Geld dann lassen sich Gesetze gerne biegen und brechen )
Gesetze werden meist vin denen aufgesetzt die das Geld haben um diese machen zu lassen. Deswegen entstehen diese aberwitzigen Gesetze die den Firmen in jeglicher art zu gute kommen.
Das einzige was ich feststelle ist das Sich jegliche Firma und auch unser Staat selbst darüber aufregt das Sie die Gesetze die zu unserem Schutz damals gemacht wurden nicht einach in die Tonne tretten können... Irgendwann wird man die als so veraltet bezeichnen das man nen ganzen Schwung neu raushaut der natürlich nicht zum Vorteil des Kapitalismus entsprechende bezeichnungen beinhaltet um uns die Geldgeber zu ["schützen"] aus zu beuten....
Wir sind nur die die Geld verdienen damit Sie es ausgeben können, die Firmen muss man schützen die Häufen schließlich das Geld an