BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

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Bei einer sündhaft teuren CAD-/CAM-Software, die wir bei uns auf Arbeit verwenden, ist das erste Byte in der Installer-Datei (hexadezimal) 0x4D. Ich bitte aufgrund dieser schwerwiegenden Urheberrechtsverletzung um postalische Zustellung des Haftbefehls, zusammen mit einem Termin für meinen Haftantritt.

in b4 weggesperrt xD
 
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OK, ich biete hiermit für das erste Bit einer Datei das Bit "1" zum Download an. Alternativ das Bit "0" auch noch. Damit wäre dann alle möglichen Anfänge einer Datei zum Upload angeboten, ergo würde ich damit das Urheberrecht aller in Dateiform angebotenen Inhalte verletzen... :wall: Geht's noch?

Auf die reale Welt übertragen wäre das so, wenn ein Ladendieb für eine geklaute Packung Kaugummi Schadenersatz für den gesamten Warenwert eines Kaufhauses verurteilt würde, nach dem Motte: Den Schaden hat er zwar nicht verursacht, aber er hätte ja können...
Ich möchte nicht öffentlich bewerten, ob das so gut ist oder nicht (meine Meinung muss ich nicht immer kundtun), aber so ist es nun einmal. Auch wenn es befremdlich erscheinen mag, dass man Familenmitglieder benennen muss, um den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen (was aber auch nix bringt, denn am Ende bezahlt einer der Familie).
 
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Okay ich lade 2 bits hoch und kann also für alle urheberrechtlich geschützten dinge des gesammten Internets verklagt werden :ugly:....

Wo bleiben die ersten die es ausnutzen? Merkel hat bestimmt gerade oder in letzter Zeit irgendeine Anfrage im Browser getätigt, behaupten wir doch, es sei ein Upload einer von mir rechtlichgeschützten datei :ugly:
 
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Ich glaub ich setze gleich mal eine Homepage auf, mit Disclaimer und allem drum und dran damit das Rechtlich auch in Ordnung ist. Auf der Homepage biete ich dann Dateien in 1 Bit Länge zum Download an, benenne die Datei dann z.B. "Farcry 3", "Diablo 3", "FIFA 2015" oder "Fallout 4" mit der Endung ".ZIP". Die Dateien lege ich jeweils doppelt an, einmal mit einem 1er Bit und einmal mit einem 0er Bit. Dank Disclaimer bin ich ja sehr leicht aufzuspüren und warte dann mal fröhlich auf Abmahnungen...

Was für weltfremde Spinner denken sich bitte so hirnverbrannte Formulierungen aus??? Das Netz (und die IT im Allgemeinen) scheint für deutschsprachige Rechtsverdrehergelehrte tatsächlich Neuland zu sein.
 
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Dann filme ich quasi 90 Minuten meinen Hintern in HD, und stelle das als "Guardians of the Galaxy" auf eine Torrentseite, bei 0kb Upload?
 
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Ich glaub ich setze gleich mal eine Homepage auf, mit Disclaimer und allem drum und dran damit das Rechtlich auch in Ordnung ist. Auf der Homepage biete ich dann Dateien in 1 Bit Länge zum Download an, benenne die Datei dann z.B. "Farcry 3", "Diablo 3", "FIFA 2015" oder "Fallout 4" mit der Endung ".ZIP". Die Dateien lege ich jeweils doppelt an, einmal mit einem 1er Bit und einmal mit einem 0er Bit. Dank Disclaimer bin ich ja sehr leicht aufzuspüren und warte dann mal fröhlich auf Abmahnungen...

Was für weltfremde Spinner denken sich bitte so hirnverbrannte Formulierungen aus??? Das Netz (und die IT im Allgemeinen) scheint für deutschsprachige Rechtsverdrehergelehrte tatsächlich Neuland zu sein.

Vorsicht! Das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat, die prinzipiell genau so schwer bestraft werden kann, als hättest du die Straftat tatsächlich durchgeführt und nicht nur vorgetäuscht.
 
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Ich glaube ihr bringt da was durcheinander: Man kann auch weiterhin nicht verknackt werden, wenn man irgendwelche Bits, unter einem urheberrechtlich geschützten Dateinamen anbietet.
In dem Urteil wird lediglich aufgegriffen, dass es ganz normal ist, dass bei Benutzung einer P2P Tauschbörse, Dateien typischerweise in Fragmenten und von mehreren Uploadern gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich nun also z.B. einen Film heruntergeladen habe, habe ich dabei Teile der fraglichen Datei von sagen wir mal zehn verschiedenen Uploadern erhalten. Jeder einzelne dieser Uploader könnte nun versucht sein, zu argumentieren, dass ich die Datei nicht gänzlich von ihm geladen habe und er deswegen unschuldig sei. Auf diese Weise wäre also niemand schuld. Das Urteil besagt eben nur, dass in diesem Fall alle Uploader schuld wären, was durchaus Sinn macht.

Dann filme ich quasi 90 Minuten meinen Hintern in HD, und stelle das als "Guardians of the Galaxy" auf eine Torrentseite, bei 0kb Upload?

Da würde dir nix passieren. Ich denke mal, dass der Rechteinhaber schon noch nachweisen muss, dass sich hinter dem Torrentlink tatsächlich sein urheberrechtlich geschütztes Werk verbirgt. Kann er in diesem Fall nicht, weil du ja der einzige Seeder von deinem Povideo wärst und er es deshalb nie zu Gesicht bekommen würde.
 
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Ich beneide euch in Deutschland wahrlich nicht.
Anschlussinhaber müssen den Tathergang ohne Einschränkungen rekonstruieren,
Ohne Einschränkung. Was für geistig Umnachtete denken sich den Quatsch aus? Gibts so etwas irgendwo sonst? Man MUSS den Tathergang ohne Einschränkung rekonstruieren können? Die alten Herren können sich doch wahrscheinlich selbst nicht an ihre Taten vom Vortag erinnern.
Verstehe ich das richtig: Kann man den Tathergang nicht beschreiben, ist man schuldig oder was? Was passiert wenn mein Gedächtnis halt ausgesetzt hat und ich nicht weiß wer am 27.3.2014 gerade um 15:23 in meinem Wlan-Netz war und von da aus irgendeine Datei heruntergeladen hat? Bin ich schuld?
Geht der Käse wieder los. Nicht die Kläger müssen beweisen, dass die Angeklagten schuldig sind, sondern der Angeklagte muss nur beim Verdacht schon beweisen, dass er unschuldig ist, sonst ist er automatisch schuld weil er nicht das Gegenteil beweisen kann?
Wäre ja dasselbe wie: Jemand zeigt dich wegen Schnellfahrens an. Du musst beweisen am 14.12.2013 nicht schneller als, keine Ahnung, 50 km/h gefahren zu sein, sonst ist der Lappen weg.
 
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Das mit dem Datenpartikel ist doch VÖLLIGER BULLSHIT.

Wie wollen die Beweisen, dass das Bit oder Byte bestandteil der angebotenen Datei ist und nicht von irgend einer anderen sein könnte?

Zudem gibts dafür keine offizielle Definition.

Jetzt werden also auch schon Begriffe und technische "Fakten" die überhaupt nicht zutreffen frei erfunden.

Sagt mal gehts noch?
 
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Würde das im Kontext nicht au bedeuten das wenn ich sagen wir mal öffentlich zugängliche DLL Bibiotheken einer software (spiel etc.) online stelle angeklagt werden könnte? o.O Ist ja schließlich bestandteil der da gefragten Software. Mal das drumrum abgesehen o.O beziffert das auch nicht jedes Laufwerk das irgendwie Netzwerkzugriff hat? Sprich sollte auffallen das jemand mithilfe von externen Zugriff auf meinem NAS server dateien bezüglich eines dort abgelegten Spiels(und seis nur das Icon für die Exe) abgreift bin ich strafbar?

Das bezieht sich ja auf so sinnlosen Quatsch wie Anleitung etc. oder nicht?! Wenn ich nun die Manual für sagen wir GTA5 zu verfügung stelle bin ich ja strafbar weil ich Dateiteile einer vollwertigen software für beliebige Personen zu verfügung stelle. Was theoretisch auch jeden Safe etc betrifft oder nicht?


Bit & Bytes können davon ja garnicht betroffen sein Leute, man verschickt ja Packete und in dem muss ja am ende ne "Bauanleitung" drin sein damit sich die Datei wieder zusammenfügt zu dem was sie eigentlich ist...

um das sehr vereinfacht aus zu drücken :D
 
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Vorsicht! Das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat, die prinzipiell genau so schwer bestraft werden kann, als hättest du die Straftat tatsächlich durchgeführt und nicht nur vorgetäuscht.

Alles klar... also darf ich auf meinem eigenen Webspace meine eigenen Dateien nicht so benennen, wie ich will? Sollte ich meine Dateien also nach urheberrechtlich geschützten Werken betiteln, weil ich vielleicht ein Fan der "Need For Speed" oder "The Matrix"-Reihe bin, auch wenn der Inhalt der Datei überhaupt nichts mit Nfs oder Matrix zu tun hat, dann bin ich damit schon ein schwerer Verbrecher und gehöre in den Knast?

Wenn das durchgeht: Brave New World... :ugly:
 
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Alles klar... also darf ich auf meinem eigenen Webspace meine eigenen Dateien nicht so benennen, wie ich will? Sollte ich meine Dateien also nach urheberrechtlich geschützten Werken betiteln, weil ich vielleicht ein Fan der "Need For Speed" oder "The Matrix"-Reihe bin, auch wenn der Inhalt der Datei überhaupt nichts mit Nfs oder Matrix zu tun hat, dann bin ich damit schon ein schwerer Verbrecher und gehöre in den Knast?

Wenn das durchgeht: Brave New World... :ugly:


Wie sollten die das festellen wenn du das niht groß online stellst, selbst dann wäre die chance ja verschwindend gering, ich bekomme hauptsächlich mit das leute ma wieder bei nem Torrent aufgegriffen wurde weil die sich mit ihren honeypotserver da rein setzen.
 
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Ich glaube ihr bringt da was durcheinander: Man kann auch weiterhin nicht verknackt werden, wenn man irgendwelche Bits, unter einem urheberrechtlich geschützten Dateinamen anbietet.
In dem Urteil wird lediglich aufgegriffen, dass es ganz normal ist, dass bei Benutzung einer P2P Tauschbörse, Dateien typischerweise in Fragmenten und von mehreren Uploadern gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich nun also z.B. einen Film heruntergeladen habe, habe ich dabei Teile der fraglichen Datei von sagen wir mal zehn verschiedenen Uploadern erhalten. Jeder einzelne dieser Uploader könnte nun versucht sein, zu argumentieren, dass ich die Datei nicht gänzlich von ihm geladen habe und er deswegen unschuldig sei. Auf diese Weise wäre also niemand schuld. Das Urteil besagt eben nur, dass in diesem Fall alle Uploader schuld wären, was durchaus Sinn macht.



Da würde dir nix passieren. Ich denke mal, dass der Rechteinhaber schon noch nachweisen muss, dass sich hinter dem Torrentlink tatsächlich sein urheberrechtlich geschütztes Werk verbirgt. Kann er in diesem Fall nicht, weil du ja der einzige Seeder von deinem Povideo wärst und er es deshalb nie zu Gesicht bekommen würde.

RobinKemen sieht das so ganz richtig. Der Rechteinhaber muss nachwievor die Rechtsverletzung nachweisen, sonst kommt er mit seinem Anspruch nicht durch. Er muss also nachweisen, dass sein geistiges Eigentum unrechtmäßig verbreitet wurde. Bei deinem Povideo wird er das nicht können. ;)

Und zum Thema Angehörige verpfeifen...es ist halt so, dass es grundsätzlich eine Vermutung gibt, dass der Internetanschlussinhaber Täter ist. Es liegt an ihm zu beweisen, dass jemand anders Täter ist. In dem einen zitierten Fall konnte das der Beklagte nicht, darum wurde er verurteilt. Lest euch einfach mal die Urteile durch, dann wird das auch ein bisschen klarer. Es ist nicht so, dass die Leute da alle total weltfremd sind. Im übrigen haben auch vor dem BGH zwei andere Gerichte den Sachverhalt genauso beurteilt. Teilweise ist es aber so, dass das Recht in Deutschland der tatsächlichen Lebenssituation hinterher hängt. Das führt dann dazu, dass die Gerichte die aktuellen Sachverhalte irgendwie mit den vorhandenen Vorschriften zusammen bringen müssen. Es ist hier vor allem der Gesetzgeber gefragt, ordentliche Gesetze zu schaffen.
 
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Alles klar... also darf ich auf meinem eigenen Webspace meine eigenen Dateien nicht so benennen, wie ich will? Sollte ich meine Dateien also nach urheberrechtlich geschützten Werken betiteln, weil ich vielleicht ein Fan der "Need For Speed" oder "The Matrix"-Reihe bin, auch wenn der Inhalt der Datei überhaupt nichts mit Nfs oder Matrix zu tun hat, dann bin ich damit schon ein schwerer Verbrecher und gehöre in den Knast?

Wenn das durchgeht: Brave New World... :ugly:

Um mal ein etwas themenfremdes Beispiel zu nennen, dass so etwas juristisch durchaus möglich ist: Ein entfernt Bekannter von mir (Komilitone im Chemie-Studium damals) hatte in seiner Wohnung ein kleines Labor eingerichtet. Dort hatte er aus Spaß eine Glasflasche mit Kochsalz gefüllt, aber "Uran(VI)-Chlorid" daraufgeschrieben, und noch einen "Radioaktiv"-Aufkleber draufgemacht. Aufgrund irgendwelcher anderen Sachen (Drogenbesitz glaube ich) kam es bei ihm zu einer Hausdurchsuchung, wobei die Polizei diese Glasflasche sah. Da rückte der Kampfmittelräumdienst mit 5 Fahrzeugen an, und brachte unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen das Glas zur Analyse. Am Ende kam zwar raus, dass es nur harmloses Kochsalz war, aber die Kosten von über 10000 Euro musste er trotzdem privat zahlen (übrigens hilft bei Schulden aus Strafverfahren keine Privatinsolvenz - solche Schulden kriegt man nur durch Bezahlen wieder los, oder sie bleiben ein Leben lang).

Also selbst wenn du in deiner privaten Wohnung etwas problematisches auf deinen Salzstreuer schreibst, kannst du es damit so richtig verzocken :ugly:
 
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Wer von den "Profis" betreibt das ganze heute denn noch ohne VPN/Proxy sonst was...?? Keiner.

Alle die zu blöd für sowas sind, sind halt auch selbst schuld. In ein paar Jahren wird man ohne VPN/transparenten Proxy sowieso nicht mehr richtig surfen können weil das ganze Netz von unseren konservativen "Meinungsvertretern" zensiert wird bis sich die Balken biegen...
 
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Ordentliche Gesetze werden aber für gewöhnlich nicht geschaffen, als Privatperson bist du immer im Nachteil. (Außer du hast natürlich Geld dann lassen sich Gesetze gerne biegen und brechen :) )

Gesetze werden meist vin denen aufgesetzt die das Geld haben um diese machen zu lassen. Deswegen entstehen diese aberwitzigen Gesetze die den Firmen in jeglicher art zu gute kommen.

Das einzige was ich feststelle ist das Sich jegliche Firma und auch unser Staat selbst darüber aufregt das Sie die Gesetze die zu unserem Schutz damals gemacht wurden nicht einach in die Tonne tretten können... Irgendwann wird man die als so veraltet bezeichnen das man nen ganzen Schwung neu raushaut der natürlich nicht zum Vorteil des Kapitalismus entsprechende bezeichnungen beinhaltet um uns die Geldgeber zu ["schützen"] aus zu beuten....

Wir sind nur die die Geld verdienen damit Sie es ausgeben können, die Firmen muss man schützen die Häufen schließlich das Geld an :ugly:
 
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Der Artikel ist so irreführend und schlicht falsch geschrieben, den solltet ihr von der Webseite nehmen.

Weder gibt es wie in den USA die Praxis ausschließlich nach Präzedenzfällen zu urteilen, noch ist das Zeugnisverweigerungsrecht in Bezug auf Familienangehörige berührt.

Es muss in jedem (Einzel-)Fall die zugrunde liegende Rechtsnorm angewendet werden und alle Bedingungen vollständig erfüllt sein.
Sonst ist der Tatbestand nicht erfüllt und das Gesetz kommt nicht zur Anwendung.
Und berechtigte Zweifel kann man nach wie vor einbringen. Ganz egal wieviel hunderttausende Leute vor einem zu Schadenersatz verdonnert wurden.
Das ist hier Deutschland und nicht die USA oder sonst etwas.

Einerseits verbietet ihr Rechtsberatung hier im Forum, andererseits schreibt ihr so einen Käse als "News".

Das heißt nicht, dass ich den Urhebern ihr Recht verwehren will, mit ihrem geschaffenen Gut ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder unrechtmäßiges Kopieren und Weiterverteilen gutheißen würde.
 
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Ich würde gern mal wissen, wie irgendjemand überhaupt dazu kommt, eine Anklage gegen einen Filesharing-betreibenden Menschen zu eröffnen und damit ernsthaft Erfolg zu haben, wenn nichtmal Daten geflossen sein sollen.
1.: Der oben genannte Fall von "0 kB/s" bedeutet doch, dass keine Datenfragmente übertragen wurden, mithilfe derer irgendjemand hätte beweisen können, dass dort illegal Dateien verbreitet werden.
Soll das wiklich heißen, dass allein ein Dateiname, der verdächtig nach einem Musik- Film- oder Spiele-Titel klingt, wobei diese Datei ja wegen "0 kB/s" nichtmal verfügbar sein könnte, zu einer Verurteilung führt?
2.: Woher weiß denn ein Ankläger überhaupt als dritter, dass zwischen fremden PCs bestimmte Daten geflossen sind? Ist das Mithören/Mitschneiden von fremden Daten nicht eine Straftat? Und was ist mit Verschlüsselung?
 
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Ordentliche Gesetze werden aber für gewöhnlich nicht geschaffen, als Privatperson bist du immer im Nachteil. (Außer du hast natürlich Geld dann lassen sich Gesetze gerne biegen und brechen :) )

Gesetze werden meist vin denen aufgesetzt die das Geld haben um diese machen zu lassen. Deswegen entstehen diese aberwitzigen Gesetze die den Firmen in jeglicher art zu gute kommen.

Das einzige was ich feststelle ist das Sich jegliche Firma und auch unser Staat selbst darüber aufregt das Sie die Gesetze die zu unserem Schutz damals gemacht wurden nicht einach in die Tonne tretten können... Irgendwann wird man die als so veraltet bezeichnen das man nen ganzen Schwung neu raushaut der natürlich nicht zum Vorteil des Kapitalismus entsprechende bezeichnungen beinhaltet um uns die Geldgeber zu ["schützen"] aus zu beuten....

Wir sind nur die die Geld verdienen damit Sie es ausgeben können, die Firmen muss man schützen die Häufen schließlich das Geld an :ugly:

Also das Urheberrecht schützt grundsätzlich jeden, der geistiges Eigentum sein Eigen nennt. :) Natürlich spielt Geld aber insofern eine Rolle, dass große Konzerne sich in der Regel sehr gute und teure Anwälte leisten können. Und sie haben dadurch immer einen langen Atem. Ein Konzern kann auch 10 Jahre ein Verfahren durchboxen, Privatpersonen können das nicht unbedingt. Gerade als Kläger kann es ohne eine dahinter stehende Versicherung schwierig werden, da man in Vorleistung gehen muss. Aber wir kommen da etwas vom Thema ab.
Zur Frage Urheberrecht kann man sicherlich unterschiedliche Standpunkte haben, aber was die derzeitige Rechtslage angeht, sind die zitierten Urteile m.E. nach oberflächlichem Lesen so durchaus vertretbar. Die Berichterstattung von PCGH finde ich hier etwas unglücklich, wahrscheinlich wurde hier einfach die Meinung der genannten Anwaltskanzlei wieder gegeben. Anwälte haben aber auch immer eine ganz eigene Sicht auf die Dinge, je nachdem welche Interessen sie vertreten...

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... ;)
 
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