BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

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Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeiten der Verteidigung in Filesharing-Fällen drastisch eingeschränkt. Die Verhandlungen liefen bereits im Sommer, aber nun liegen auch die Volltexte für die Entscheidungen vor. Demnach ist § 85 Abs. 1 (UrhG) anstatt § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) maßgeblich, was zu bedeutenden Änderungen in Filesharing-Fällen führt.

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Ich finde den Teil mit dem Familienmitglieder müssen benannt werden und der Angeklagte muss möglichweise einen Tag, der mehere Jahre her ist, vollständig rekonstruieren können, schon echt krass.
Aber jetzt die Richter schlecht machen hilft auch nichts. Die setzten ja nur geltendes Recht um.
Da müssen wir wohl mal bei unseren Vertretern vorbeischauen und die ins gebet nehmen, das hier die Rechte von Konzernen doch ein gutes Stück zu weit gehen.
 
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Wie lächerlich, vor allem die Auslegung mit dem Leistungsschutzrecht. Hat die Lobby mal wieder fein gemacht. Ansich könnte es mir egal sein, da ich Tauschebörsen und Co. nicht nutze, aber trotzdem sind solche "neuen" Regelungen nicht nur and en Haaren herbeigezogen (es spielt keine Rolle ob etwas runtergeladen worden ist - WTF), sondern man wird sogar mögliche Täter dazu nötigen eigene Familienangehöre zu verraten - fällt das nicht unter Nötigung? Es wird mit den gesetzlichen Regelungen zum Thema Urheberrechtsverletzungen definitiv übertrieben.

Vor allem das mit rekustruktion vom Tathergang. Sind alle Menschen Sheldon Cooper? Das ist doch eine bodenlose Frechheit. Woher soll man wissen, was man vor 3 Jahren gemacht hat, vor allem an einem bestimmten Tag. Das sind nämlich genau die Dinge, wo man jemanden Sachen "unterschieben" kann und das Gehirn so "falsche" Erinnerungen erzeugt, weil man dann vieles vermischt.
 
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Da sieht man mal wieder wo die Prioritäten in der Rechtsprechung liegen, wenn man sich schon für solche Bagatelldelikte über gängige Prozessordnungen wie das Zeugnisverweigerungsrecht hinwegsetzt. Da riecht man doch schon förmlich die Lobbyarbeit.
Da gibt es Steuerflüchtige und Wirtschaftverbrecher die Milliardenschäden verursachen und ungeschoren davonkommen oder mit Bewährung ausgesetzt werden, aber wehe dem der vor 3 Jahren mal ne mp3 verbreitet hat...
 
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Kurz mal eine Frage in die Runde:
Wer nutzt solche Plattformen, um die eigenen gekauften Daten wie Musik oder Filme zu sichern? Dafür hat man Festplatten, DVD etc. Es geht meiner Meinung nach immer um den illegalen Austausch, oder?

Was ist mit meiner eigenen Homepage, wenn ich auf dieser meine Musik verschlüsselt speichere und vom Urlaubsort aus herunterlade. Ist das jetzt auch verboten? Ich verstehe nicht alle juristischen Winkelzüge.
 
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Bei solchen Urteilen kein Wunder das es immer mehr Dienste gibt, ich nenne keine Namen, die für dich Torrents downloaden, du selber schickst die Datei ein, oder ein Magnet Link, sie laden für dich, und wenn es fertig ist kann man es einfach ähnlich wie bei einem OCH runterladen, natürlich mit SSL und wenn dein Anbieter das zur Verfügung stellt auch per VPN.
 
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Und erneut zeigt der Kapitalismus mit der dazugehörigen Lobbyarbeit sein widerwärtiges Gesicht.

Man muss nun also nicht mal mehr was hochladen um sich der Verbreitung schuldig gemacht zu haben?
Wer soll denn da noch glauben dass diese Entscheidung nicht aufgrund von Schmiergeldzahlungen zustande gekommen ist?
Die deutsche Judikative kommt der Legislative immer näher was "eigentständige" und "unabhängige" Entscheidungen betrifft, am Ende wir all das gemacht was der Freund aus der Wirtschaft (und oft zukünftiger Arbeitgeber) einem diktiert...
 
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Kurz mal eine Frage in die Runde:
Wer nutzt solche Plattformen, um die eigenen gekauften Daten wie Musik oder Filme zu sichern? Dafür hat man Festplatten, DVD etc. Es geht immer um den illegalen Austausch. Oder?

Es ist mit meiner eigenen Homepage, wenn ich auf die meine Musik verschlüsselt anlege und vom Urlaubsort aus herunterlade. Ist das jetzt auch verboten? Ich verstehen nicht alle juristischen Winkelzüge.

Es geht nicht um die Strafbarkeit an sich, es geht um die Art des Nachweises und der Verfolgung.
Dass in Tauschbörsen IP-Adressen gefälscht werden können ist nichts Neues, und jetzt soll man noch Jahre später beweisen sollen dass man nicht angeboten (nicht mal hochgeladen!) hat?

Hier wird die Tür für Kanzleien, die teils wahllos Abmahnungen aufgrund angeblicher Verstöße rumschicken, durch ein offenes Scheunentor ersetzt...
 
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"Dateipartikel" ist das eine Kreation des BGH oder der PCGH? :ugly:
Mein Torrentclient läuft mit Partikelfilter!
Im selben Absatz ist dann später richtig von "Dateifragmente" die Rede. :daumen:
 
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Darf ich nun niemanden mehr meine Musik CD oder BluRay Sammlung zeigen ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen ? Ich würde damit ja zeigen das ich CDs und BluRays habe und jemand anderes "könnte" sie kopieren ..

Wieder ein Urteil von alten Männern die von neuen Medien und der digitalen Welt keine Ahnung haben :(
 
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Es geht nicht um die Strafbarkeit an sich, es geht um die Art des Nachweises und der Verfolgung.
Dass in Tauschbörsen IP-Adressen gefälscht werden können ist nichts Neues, und jetzt soll man noch Jahre später beweisen sollen dass man nicht angeboten (nicht mal hochgeladen!) hat?

Hier wird die Tür für Kanzleien, die teils wahllos Abmahnungen aufgrund angeblicher Verstöße rumschicken, durch ein offenes Scheunentor ersetzt...

Danke, genau das war auch mein Gedanke als ich die News gelesen habe. Das BGH scheint absolut keine Ahnung zu haben, was die konsequenzen für ihre Entscheidung haben kann! Es wird zeit, das die Leute auf ihren warmen Stühlen mal gegen welche ausgetauscht werden, die mehr als nur irgendwelche Gesetzestexte im Hirn haben. (Über den Tellerrand schauen ist hierbei das Stichwort)

Ich sehe da irgendwie wieder eine riesige Abmahnwelle auf uns zukommen, da sich die Abmahnanwälte ja nun keine mühe mehr geben müssen, da die beschuldigten sich nun Verteidigen sollen, anstatt das die Abmahnung mal geprüft wird. Und das man seine Familienmitglieder verpfeifen soll, ist ja der ober Hammer!

Naja, also ich rege mich mal wieder tierisch über das BGH auf!
 
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Damit müssten Eltern versuchen, einen Tattag, der fast drei Jahre in der Vergangenheit liegt, zu rekonstruieren. Das ist nahezu unmöglich
Hatten die komische Pilze auf der Speisekarte? Gerade Personen die an Gerichten tätig sind sollten doch wissen wie es um die Erinnerung nach einer gewissen Zeit gestellt ist. Manche Menschen wissen direkt schon nach dem Frühstück was die sich gerade ins Gesicht geschippt hatten.
Danach ist es nicht mehr erforderlich, dass das Werk tatsächlich heruntergeladen oder empfangen wird', sagt von Johannes von Rüden. Maßgeblich sei nur, dass "Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindende, geschützte Werk eröffnet wird", so der Anwalt für Medienrecht.
Dann wäre es ja auch schon eine Straftat einen Apfel im Laden in die Tasche zu stecken nur um mal eine Hand frei zu haben. Wäre der Ladeninhaber dann auch ein Mittäter weil stehlbare Ware ausliegen hat?
Besonders bitter ist, dass der BGH in seinem Urteil im Grunde verlangt, auch Familienmitglieder "ans Messer zu liefern."
Was sind das denn für Stasi - Methoden? Gibt es dann auch eine Sippenhaft bis man jemanden verrät? Wird so etwas vielleicht für alle Arten von Delikten bald eingeführt?

Generell bin ich ja dafür das solche Leute verknackt werden aber mit Kanonen auf Spatzen schießen ist aber schon makaber und steht in keinem Verhältnis zur Tat
 
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Aber jetzt die Richter schlecht machen hilft auch nichts. Die setzten ja nur geltendes Recht um.
Mitnichten. Auch ein Richter hat bei seiner Entscheidung die Grundrechte zu wahren. Gegen ein Urteil, das Grundrechte verletzt, kann man Verfassungsbeschwerde einreichen. Ob die vorliegend erfolgreich wäre, ist natürlich eine andere Geschichte. Ich persönlich finde jedenfalls, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht hier ziemlich stark beansprucht wird.
 
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Laut BGH reichen bereits kleinste Dateipartikel, um einen Verstoß gegen Leistungsschutzrecht zu verursachen. Das liegt an der Definition in § 85 Abs. 1 UrhG, in dem sich das Leistungsschutzrecht auf das gesamte Werk bezieht. Damit muss nun nicht mehr darüber argumentiert werden, ob einzelne Dateifragmente urheberrechtlich geschützt sind.

Bei einer sündhaft teuren CAD-/CAM-Software, die wir bei uns auf Arbeit verwenden, ist das erste Byte in der Installer-Datei (hexadezimal) 0x4D. Ich bitte aufgrund dieser schwerwiegenden Urheberrechtsverletzung um postalische Zustellung des Haftbefehls, zusammen mit einem Termin für meinen Haftantritt.
 
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und was umfasst einen Dateipartikel?

ist denn ein bit oder der Header der Übertragung schon ein Dateipartikel?
Die kleinste Einheit einer Datei. Ein Bit, egal welchen Inhalts. Wenn du das eine Bit hochlädst, machst Du dich für das ganze Spiel verantwortlich und musst dafür die Konsequenzen fürchten, wenn man dich wegen einer Urheberrechtsverletzung erwischt. Denn das eine Bit unterliegt dem Leistungsschutzrecht. Steht auch so eigentlich recht klar im Text. Man kann es letztlich drehen und wenden wie man will: Uploads von urheberrechtlich geschütztem material und selbst ein Bruchteil davon sind strafbar.
 
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Die kleinste Einheit einer Datei. Ein Bit, egal welchen Inhalts. Wenn du das eine Bit hochlädst, machst Du dich für das ganze Spiel verantwortlich und musst dafür die Konsequenzen fürchten, wenn man dich wegen einer Urheberrechtsverletzung erwischt. Denn das eine Bit unterliegt dem Leistungsschutzrecht. Steht auch so eigentlich recht klar im Text. Man kann es letztlich drehen und wenden wie man will: Uploads von urheberrechtlich geschütztem material und selbst ein Bruchteil davon sind strafbar.
OK, ich biete hiermit für das erste Bit einer Datei das Bit "1" zum Download an. Alternativ das Bit "0" auch noch. Damit wäre dann alle möglichen Anfänge einer Datei zum Upload angeboten, ergo würde ich damit das Urheberrecht aller in Dateiform angebotenen Inhalte verletzen... :wall: Geht's noch?

Auf die reale Welt übertragen wäre das so, wenn ein Ladendieb für eine geklaute Packung Kaugummi Schadenersatz für den gesamten Warenwert eines Kaufhauses verurteilt würde, nach dem Motte: Den Schaden hat er zwar nicht verursacht, aber er hätte ja können...
 
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Mitnichten. Auch ein Richter hat bei seiner Entscheidung die Grundrechte zu wahren. Gegen ein Urteil, das Grundrechte verletzt, kann man Verfassungsbeschwerde einreichen. Ob die vorliegend erfolgreich wäre, ist natürlich eine andere Geschichte. Ich persönlich finde jedenfalls, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht hier ziemlich stark beansprucht wird.
So wie die Richter zB. für die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren sich einsetzen, zweifle ich schon, dass es einer Verfassungsbeschwerde bei der grossen politischen Sachen zugestimmt wird. Man sollte nicht für die Männer in Karlsruhe große Hofnung haben, sondern sein Hinterteil von dem PC abheben und 2017 für die Partei abstimmen, die weniger Schaden mit sich bringen würde. Sonst werden wieder die ganzen "Opas" tradizionsgemäß entscheiden.
 
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