Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert
Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeiten der Verteidigung in Filesharing-Fällen drastisch eingeschränkt. Die Verhandlungen liefen bereits im Sommer, aber nun liegen auch die Volltexte für die Entscheidungen vor. Demnach ist § 85 Abs. 1 (UrhG) anstatt § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) maßgeblich, was zu bedeutenden Änderungen in Filesharing-Fällen führt.
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Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeiten der Verteidigung in Filesharing-Fällen drastisch eingeschränkt. Die Verhandlungen liefen bereits im Sommer, aber nun liegen auch die Volltexte für die Entscheidungen vor. Demnach ist § 85 Abs. 1 (UrhG) anstatt § 19a Urheberrechtsgesetz (UrhG) maßgeblich, was zu bedeutenden Änderungen in Filesharing-Fällen führt.
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